Fristlose Entlassung eines Davoser Lehrers bestätigt
BGer – Die Gemeinde Davos hat bei der fristlosen Entlassung eines altgedienten Primarlehrers korrekt gehandelt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der 2007 auf einer Schulreise gegenüber einer Schülerin handgreiflich geworden war. (BGE 8C_294/2011)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare