Keine Sozialhilfe für Schweizer Häftling in Frankreich
BVGer – Die Eidgenossenschaft muss einem in Frankreich langjährig inhaftierten Schweizer keinen Computer kaufen, den er zur Absolvierung eines Fernstudiums benötigen würde. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil C-3188/2010)
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