FINMA eröffnet Anhörung zur Bankeninsolvenzverordnung
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA eröffnet die Anhörung zur Totalrevision der Bankenkonkursverordnung. Nötig wurde diese Revision, weil das Bankengesetz geändert wird: Am 1. September 2011 ist die neue Einlagensicherungsvorlage in Kraft getreten, im Verlaufe dieses Jahres sollen die neuen Bestimmungen der «Too big to fail»-Vorlage Rechtskraft erlangen. Die neue Bankeninsolvenzverordnung konkretisiert die gesetzlichen Regeln über die Sanierung von Banken. Sie gilt für alle Banken und Effektenhändler. Die Anhörung endet am 2. März 2012.
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