| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 23. September 2011 die Beschwerde eines Mannes, der auf Grundlage von Art. 221 Abs. 2 StPO inhaftiert wurde, abgelehnt. Der Mann hatte sich der versuchten vorsätzlichen Tötung an seiner Ehefrau strafbar gemacht. Während dieser argumentierte, dass es an einer Ausführungsgefahr fehle, nahm das Bundesgericht das Vorliegen einer konkludenten Drohung an. Damit hat das Bundesgericht den Anwendungsbereich von Art. 221 Abs. 2 StPO leicht erweitert und klarer definiert. Diese Klarstellungen waren nach Meinung der Autoren nötig. Sie überprüfen die Anwendung im konkreten Fall. (sk)
Abstract
Am 25. Oktober 2011 hat das Europäische Parlament eine Entschliessung zur Modernisierung des Vergaberechts verabschiedet, welche einige Hinweise zur Frage enthält, in welche Richtung die Reise – namentlich in Bezug auf die Berücksichtigung sogenannter Sekundärziele – gehen könnte. Im Beitrag soll untersucht werden, welche Trends auszumachen sind und was das für die Totalrevision des Beschaffungsrechts auf Bundesebene und allenfalls parallel dazu auf (inter-)kantonaler Ebene bedeuten könnte.
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Auf dem Gebiet der Informatik verläuft die technische Entwicklung besonders rasant. Neue Methoden der Softwareentwicklung und vor allem auch neue Nutzungsmöglichkeiten verändern die Anforderungen an die rechtliche Regulation grundlegend. Die Monografie von Wolfgang Straub äussert sich zu allen aktuellen Fragen, die sich heute im Zusammenhang mit dem rechtlichen Schutz von Software nach schweizerischem Recht stellen.
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Firmenchefs bestätigt, der einen Ex-Angestellten bei dessen neuem Arbeitgeber als «vorbestraften Hacker» angeschwärzt hat. Das Gericht hat ein Verdikt der St. Galler Justiz bestätigt. (Urteil 6B_647/2011)
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Wegen Kartellabsprachen bei Bau-Offerten hat die Wettbewerbskommission (WEKO) gegenüber 17 im Kanton Aargau tätigen Baufirmen Bussen von insgesamt 4 Millionen Franken verhängt. Die Unternehmen sprachen sich über Preise und die Aufteilung von Märkten ab.
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Die FINMA schloss mit Verfügung vom 6. Januar 2012 das Verwaltungsverfahren gegen die KPT Versicherungen AG (KPT) sowie drei ihrer Führungspersonen ab. Sie stellt darin schwere Pflichtverletzungen fest. Diese betreffen insbesondere die Festsetzung des Preises von Aktien, die im Rahmen einer 2010 geplanten Fusion hätten zurückgekauft werden sollen, sowie Zahlungen aus Mandatsverträgen an Verwaltungsräte. Aufgrund dieser Pflichtverletzungen verbietet die FINMA zwei ehemaligen Verwaltungsratsmitgliedern während vier Jahren eine leitende Tätigkeit im Finanzbereich und ordnet die Einziehung ihrer ungerechtfertigten Bezüge an.
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Der Bundesrat hat am 11. Januar 2012 vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung für eine Teilrevision des Kollektivanlagengesetzes (KAG) Kenntnis genommen. Das Vernehmlassungsergebnis zeigt eine breite grundsätzliche Zustimmung zum Vernehmlassungsentwurf, indes ein heterogenes Bild zu den im Einzelnen vorgeschlagenen Änderungen. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis die Botschaft zur Änderung des KAG unter Berücksichtigung der hauptsächlichen Anliegen der Vernehmlassungsteilnehmenden zu erarbeiten.
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Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr sollen rund um die Uhr und am Sonntag bedient bleiben können. Sie müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Am 11. Januar 2012 hat der Bundesrat die von Nationalrat Christian Lüscher eingereichte parlamentarische Initiative «Liberalisierung der Öffnungszeiten von Tankstellenshops» gutgeheissen. Er beantragt aber, den bisherigen Begriff «an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr» beizubehalten.
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Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) spricht sich klar für das Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates aus, mit welcher der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge von Mutter und Vater unabhängig von ihrem Zivilstand im Zivilgesetzbuch verankert werden soll.
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Die Politik reagiert auf die Korruptionsvorwürfe im Umfeld des Weltfussballverbands FIFA: Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates (RK-N) möchte, dass die Bestechung von Privatpersonen ein Offizialdelikt wird.
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Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hält ein Präventionsgesetz für nötig. Sie empfiehlt ihrem Rat, bei seiner Haltung zu bleiben. Der Nationalrat hatte sich für das Gesetz ausgesprochen, der Ständerat dagegen.
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Nach dem Ständerat hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) den Widerstand gegen Gruppenanfragen aufgegeben: Sie hat einer Ergänzung des Doppelbesteuerungsabkommens mit den USA zugestimmt.
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Wegen des starken Frankens soll die Schweizer Hotellerie für ein Jahr von der Mehrwertsteuer befreit werden. Dafür hat sich die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) am 10. Januar 2012 ausgesprochen.
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Volksinitiativen wie jene zur Einführung der Todesstrafe sollen künftig für ungültig erklärt werden können. Nach dem Nationalrat hat sich auch die vorberatende Ständeratskommission für strengere Regeln ausgesprochen.
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Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen (KVF-S) hält an einem Mindestalter bei Kindern fest, ab welchem sie Rad fahren dürfen. Zudem sollen sie bis zum 14. Altersjahr einen Helm tragen. Die Kommission beschloss mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass Führerausweise grundsätzlich unbefristet gelten sollen. Der Nationalrat hatte dies bereits so entschieden. Somit sollen für berufsmässige Motorfahrzeugführer keine strengeren Regelungen vorgesehen werden, wie dies der Ständerat ursprünglich beschlossen hatte.
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Die OECD empfiehlt der Schweiz, den Schutz für Whistleblower möglichst rasch gesetzlich zu verankern. Informanten sollten keine Nachteile erleiden, findet die Organisation. Sie hält auch weitere Empfehlungen bereit, etwa zu Schmiergeldzahlungen.
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Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November 2011 bis und mit 16. Dezember 2011 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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