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Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Anrufung der Ventilklausel
Rechtsgebiete:
Europarecht, Arbeitsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Wirtschafts- und Wirtschaftsverwaltungsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Anrufung der Ventilklausel, in: Jusletter 23. April 2012
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2012 entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.