Freizügigkeitsabkommen Schweiz – EU: Anrufung der Ventilklausel
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2012 entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.
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