- Mariella Orelli und Dr. Nadine Mayhall (Die Anlastung von Kosten des Übertragungsnetzes – Rückblick und Vorschau) gehen der Frage nach, ob eine Anlastung von Kosten an andere Akteure – wie stromproduzierende Kraftwerkgesellschaften oder allgemein «Verursacher» – auf Verordnungsebene verfassungs- und gesetzeskonform sein kann.
- Philippe Ehrenström (Les taxes liées à l’usage du sol pour la distribution d’électricité : l’ATF 2C_169/2010 et ses conséquences) ruft die Grundsatzentscheidung des Bundesgerichts hinsichtlich der Erhebung von Steuern für die Nutzung des Bodens zur Stromverteilung in Erinnerung.
- Dr. Pascal Leumann (Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten am Hausanschluss – Wie die Grenzstelle vertraglichen Nebenpflichten Grenzen setzt) untersucht die Eigentumsverhältnisse eines Hausanschlusses nach den Regeln des ZGB und der Verantwortlichkeit.
| Prof. Dr. Anne-Christine Favre |
| Universität Lausanne Redakteurin Jusletter |
Abstract
Der BGE 2C_169/2010 vom 17. November 2011 ist eine Grundsatzentscheidung bezüglich der Steuern, die für die Nutzung des Bodens zur Stromverteilung erhoben werden. Die Vereinbarkeit bestimmter kantonaler Gesetze mit den Entwicklungen des Bundesgerichts erscheint zumindest fraglich. (sk)
Abstract
Im internationalen Vergleich kommt der Produktion von Strom aus Windenergie in der Schweiz noch keine grosse Bedeutung zu. Dies könnte sich durch den beschlossenen Ausstieg aus der Kernkraft ändern. Selbst in Gebieten, die sich im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung (BLN) befinden, ist die Errichtung von Windenergieanlagen und Windparks kein Tabuthema mehr. Der Autor zeigt auf, dass die Nutzung der Windenergie auch in BLN-Objekten möglich ist und inwiefern die Bestimmungen des Natur- und Heimatschutzgesetzes von den Initianten von Windenergieprojekten zu berücksichtigen sind.
Abstract
Die Entwicklung der Windenergie ruft eine Welle des Protestes unter den Verteidigern der Landschaft und Bewohnern von Gebieten, die für diese Art der Energiegewinnung geeignet sind, hervor: Immer mehr Dörfer sprechen sich gegen die Errichtung von Windkraftanlagen aus. Es stellt sich die Frage, ob und wie weit die Kantone und Gemeinden die Errichtung der Windkraftanlagen auf ihrem Gebiet noch begrenzen können, da der Bund diese Art der Stromerzeugung fördert. Der Beitrag versucht, diese Frage unter Heranziehung des Bundesgesetzes über die Raumplanung und des Energiegesetzes zu beantworten. (sk)
Abstract
Der Ausbau der Stromproduktion aus erneuerbaren Energien nimmt eine hohe Priorität in der derzeitigen Ausrichtung der Energiepolitik ein. Die Schweiz verfügt mit der kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) seit 2009 über ein neues Fördermodell, von dem bereits eine grosse Zahl von Projekten profitieren konnte. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über diesen neuen Fördermechanismus. In einem zweiten Teil wird die KEV in den Kontext der Grundversorgung gestellt. Dabei zeigt sich, dass die derzeitige Regulierung der Grundversorgung die Investitionen von Energieversorgungsunternehmen in erneuerbare Energien zu hemmen drohen.
Abstract
In Sachen Netzebenenzuordnung hat die eidgenössische Strommarktregulierungsbehörde ElCom mit sieben mehrheitlich rechtskräftigen bzw. vom Bundesverwaltungsgericht bestätigten Entscheiden eine konsistente, auf einer Reihe von Grundsätzen basierende Praxis entwickelt. Die Autorin legt die rechtlichen Grundlagen kurz dar und geht dabei namentlich auf die Rolle der ElCom in diesem in erster Linie von der Branche selbst regulierten Bereich ein. Alsdann werden die bisherigen Entscheide, die dort festgehaltenen Grundsätze sowie weitere entschiedene Rechtsfragen dargelegt. Abschliessend wird auf die Handhabung erhobener Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht kurz eingegangen, bevor Schlussfolgerungen gezogen werden.
Abstract
Der schweizerische Gasmarkt ist theoretisch seit 1964 geöffnet. Damals trat das Rohrleitungsgesetz in Kraft und verpflichtete Unternehmen mit eigenen Rohrleitungsanlagen, vertraglich Erdgastransporte für Dritte zu übernehmen, wenn dies technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist und wenn der Dritte eine angemessene Gegenleistung anbietet. Die schlanke Bestimmung ist Kernnorm, reicht aber für eine differenzierte Ausgestaltung des Netzzugangs nicht aus. Zurzeit stehen die Erdgasversorgungsunternehmen auf der einen und die Industrie als Grossverbraucher auf der anderen Seite vor dem Abschluss einer Verbändevereinbarung, welche zu mehr Markt führen soll.
Abstract
Der sichere Betrieb des schweizerischen Übertragungsnetzes hat eine vitale Bedeutung für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Nach dem Willen des Gesetzgebers sind die Kosten für einen sicheren Netzbetrieb den Endverbrauchern anzulasten («Ausspeiseprinzip»). Der Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob eine Anlastung von solchen Kosten an andere Akteure – wie stromproduzierende Kraftwerkgesellschaften oder allgemein «Verursacher» – auf Verordnungsebene verfassungs- und gesetzeskonform sein kann.
Abstract
Jeder Hauseigentümer oder Stockwerkeigentümer hat einen Hausanschluss an das lokale Verteilnetz eines Energieversorgers. Selten beschäftigt sich der Eigentümer mit dem Anschluss, ausser er wird zur Vornahme einer Kontrolle aufgefordert oder es kommt zu einem Schadenereignis in der Hausinstallation oder an angeschlossenen elektrischen Geräten. Der Autor analysiert die Eigentumsverhältnisse und Verantwortlichkeiten am Hausanschluss. Ausgangspunkt ist ein Schadenfall, der trotz tiefem Streitwert nicht einvernehmlich gelöst, sondern bis ans Bundesgericht weitergezogen worden ist. Der Beitrag zeigt die gesetzlichen und vertraglichen Grundlagen sowie die geltenden technischen Regelwerke der Branche auf.
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BGer – Verursacher eines Verkehrsunfalls müssen unter Umständen dafür aufkommen, wenn Eltern aus Schock über den Tod ihres Kindes arbeitsunfähig werden. Das Bundesgericht hat einem Zuger Elternpaar Recht gegeben, das seinen Sohn bei einem Unfall verloren hat. (BGE 4A_364/2011)
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BGer – Ein Kosovare, der 1997 in Gipf-Oberfrick AG aus Blutrache das Mitglied einer verfeindeten Familie erschossen hat, muss wegen Mordes definitiv für 18 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat das Urteil des Aargauer Obergerichts bestätigt. (Urteil 6B_690/2011)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht will in umfangreichen Entsiegelungsverfahren die ihm zugedachte Rolle nicht erfüllen. Das Gericht sieht sich ausser Stande, dicke Dossiers in Wirtschaftsstraffällen rasch genug zu erledigen und überlässt die Arbeit unteren Instanzen. (Urteil 1B_595/2011)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die Reduzierung der Miete für eine Wohnung in Genf von 1'500 Franken auf 410 Franken im Monat bestätigt. (Urteil 4A_645/2011) (sk)
Abstract
BVGer – Die Vorsorgestiftung AXA darf die Pensionskassenausweise von Versicherten künftig nicht mehr unverschlossen an die Arbeitgeberfirmen schicken. Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten Recht gegeben. (Urteil A-4467/2011)
Abstract
BVGer – Das Berner Inselspital muss sich damit abfinden, dass zumindest bis 2013 auch an den Universitätsspitälern von Zürich und Lausanne Herztransplantationen durchgeführt werden dürfen. Das Bundesverwaltungsgericht ist auf die Beschwerde des Spitals nicht eingetreten. (Urteil C-5301/2010)
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Der Bundesrat hat die Änderung des Zivilgesetzbuches hinsichtlich der Gleichstellung der Ehegatten im Namens- und Bürgerrecht auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. April 2012 entschieden, die im Freizügigkeitsabkommen (FZA) Schweiz – EU vorgesehene Ventilklausel gegenüber den Staaten der EU-8 anzurufen. Die Kategorie der Aufenthaltsbewilligungen B wird gegenüber den Staatsangehörigen dieser Länder per 1. Mai 2012 kontingentiert. Des Weiteren hat der Bundesrat entschieden, zusätzliche Massnahmen im Bereich der Flankierenden Massnahmen sowie der Integration zu prüfen.
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Die Politik reagiert auf die Korruptionsvorwürfe im Umfeld des Weltfussballverbands FIFA: Die Bestechung von Privatpersonen soll ein Offizialdelikt werden.
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Die Einführung einer Verfassungsgerichtsbarkeit bleibt in der Schweiz äusserst umstritten. Nachdem der Nationalrat im Dezember 2011 diesem Paradigmenwechsel im Schweizer Rechtssystem zustimmte, empfiehlt dies nun auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) – wenn auch äusserst knapp.
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Das Stimmvolk soll die Wahl haben zwischen der Abzocker-Initiative und der Bonussteuer. Nach dem Nationalrat hat sich auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) dafür ausgesprochen, dem Volk die Bonussteuer als direkten Gegenvorschlag vorzulegen.
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Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat will auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) mit diesem Grundsatz die im November 2008 vom Stimmvolk gutgeheissene Unverjährbarkeitsinitiative umsetzen.
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In der Frage, ob in die Verfassung ein Artikel über die Grundversorgung gehört, zeichnet sich zwischen National- und Ständerat keine Einigkeit ab. Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) empfiehlt ihrem Rat erneut, auf eine solche Verfassungsbestimmung zu verzichten.
Abstract
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrats (KVF-N) will beim Massnahmenpaket für mehr Sicherheit im Strassenverkehr an zahlreichen Differenzen zum Ständerat festhalten. Insbesondere ist die KVF-N gegen eine Ausweitung der Alkohol-Atemlufttests.
Jusletter