| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| Rechtsanwältin, Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
Ursprünglich aus den Vereinigten Staaten stammend, hat das Poker-Fieber «Texas Hold'em» in den letzten Jahren Europa und auch die Schweiz erfasst. Der Beitrag untersucht den rechtlichen Status dieses Spiels im Rahmen einer vergleichenden Analyse, in welcher sie die Begriffe Glück und Geschick der Spieler neu «mischt». Die Einteilung ist von entscheidender Bedeutung. Nach einer alten Tradition unterliegen die Geschicklichkeitsspiele nämlich nicht dem Anwendungsbereich der Rechtsvorschriften über das Glücksspiel. Für letztere hat der Gesetzgeber einen strengen rechtliche Rahmen bzw. ein vollständiges Verbot vorgegeben. In diesem Fall hat die Unterscheidung auch Auswirkungen auf die Besteuerung der Gewinne der Spieler. (sk)
Abstract
Das Bundesgericht hielt in einem aktuellen Entscheid fest, dass die verschiedenen Wohnsitze zweier Lebenspartnerinnen einen «gemeinsamen Haushalt» und damit das Vorliegen einer Lebensgemeinschaft ausschliessen. Dabei legte es den Begriff des «gemeinsamen Haushalts» enger aus als bis anhin und verneinte den Anspruch auf eine Lebenspartnerrente. Es bestätigte seine Rechtsprechung, wonach es den Vorsorgeeinrichtungen grundsätzlich erlaubt ist, zusätzliche materielle Erfordernisse zu den in Art. 20a BVG statuierten ins Reglement aufzunehmen. Diese Praxis des Bundesgerichts und insbesondere deren Grenzen bedürfen einer kritischen Würdigung.
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Das eBay-Urteil hat Kunden, die voraus gezahlt hatten, aber die ersteigerte Ware nicht erhalten hatten, den Schutz des Betrugstatbestands nur sehr restriktiv zugebilligt. Das Urteil ist deshalb in der Öffentlichkeit auf ein kritisches Echo gestossen – verständlicherweise, aber letztlich zu Unrecht.
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Am 12. April 2012 hat der Bundesgerichtshof die Begründung seines zweiten Grundsatzurteils zur Bildersuche veröffentlicht. Er kommt zum Ergebnis, dass die Wiedergabe eines Thumbnails durch Bildersuchmaschinen auch dann zulässig ist, wenn die Abbildung von einem Dritten mit Zustimmung des Urhebers ins Internet eingestellt worden ist. Der Autor erachtet die Ausweitung der mutmasslichen Einwilligung auf weitere Tatbestände als problematisch und vertritt die Auffassung, dass zumindest nach schweizerischem Recht Thumbnails in Bildersuchmaschinen von der Zitierfreiheit gedeckt sind.
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Die Handlungsweise eines Überzeugungstäters ist dadurch gekennzeichnet, dass sich der Akteur mit ihr bewusst gegen die geltende rechtliche und die dominierende ethisch-soziale Bewertung stellt. Aufgrund seiner persönlichen Überzeugung, die auf moralischen oder religiösen Idealen basiert, gilt seine Handlung aber als authentisch. Dieses Phänomen ist eines der dunklen und bislang ungelösten Probleme der Strafrechtslehre. Angesichts vielfältiger kultureller und religiöser Einflüsse in unserer Gesellschaft bei der Begehung einer ideologisch motivierten Straftat bedarf diese besonderer Sorgfalt und Aufmerksamkeit.
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Ziel einer finanziellen Sanierung im Rahmen eines Konkursaufschubverfahrens ist es, die bestehende Überschuldung längerfristig zu beseitigen und die Gesellschaft auf gesunde Beine zu stellen. Hierfür reicht eine Rangrücktrittserklärung nicht aus, da diese keine Sanierungswirkungen hat und die Bilanzsituation durch einen Rangrücktritt nicht verändert, d.h. die Überschuldung nicht beseitigt wird. Ein Rangrücktritt ist somit kein taugliches Mittel, um einen Konkursaufschub zu beenden.
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Die Frage, welche Tätigkeiten unternehmerisch und welche nichtunternehmerisch sind, gehört zurzeit wohl zu den meist diskutierten Problemstellungen des schweizerischen Mehrwertsteuerrechts. Der Beitrag beleuchtet die Thematik aus der Sicht des EU-Rechts.
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BGer – Ein junger Iraker muss wegen zwei brutaler Angriffe definitiv für mehr als acht Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen, der 2009 mit seinem Bruder im Zürcher Hauptbahnhof einen 19-Jährigen attackiert hatte. (BGE 6B_180/2011)
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BGer – Die Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur dürfen ab dem 1. Mai 2012 definitiv Medikamente abgeben. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von drei Apothekern abgewiesen, die eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren verlangt hatten. (Urteil 2C_158/2012)
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BGer – Der Kosovo-Parlamentarier Azem Syla ist vor Bundesgericht gescheitert und muss die Schweiz nun definitiv verlassen. Syla hatte in Solothurn als Invalider 426’000 Franken Unterstützung bezogen, daneben aber seine Politikerkarriere aufgebaut und doktoriert. (Urteil 2C_209/2012)
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BGer – Die Stadt Zürich hat der Alpiq InTec AG die Baubewilligung für ihr Neubauprojekt an der Hohlstrasse zu Recht verwehrt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Firma abgewiesen. (Urteil 1C_353/2011)
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BGer – Zwei türkische Männer müssen für den Mord am Mitglied einer verfeindeten Familie definitiv für 19 und 13 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der beiden Männer abgewiesen und das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt bestätigt. (Urteil 6B_734/2011)
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BVGer – Die Besitzer eines Computers mit Breitband–Internetanschluss müssen Radiogebühren zahlen. Laut Bundesverwaltungsgericht bieten multifunktionale Geräte dieser Art eine gleichwertige Vielfalt und Qualität beim Empfang von Programmen wie herkömmliche Radios. (Urteil A-2811/2011)
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BVGer – Der Flughafen Zürich kann laut Bundesverwaltungsgericht für das Aufstellen von Self Check-in Automaten kein Monopol beanspruchen. Das Gericht hat die Beschwerde der Swiss gutgeheissen und ihr das Recht zuerkannt, eigene Geräte zu installieren. (Urteil A-3950/2011)
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BVGer – Die Eidgenossenschaft muss den Kanton Genf nicht für seine Auslagen von 2,5 Milliarden Franken entschädigen, die er zur Sanierung der Genfer Kantonalbank aufgewendet hat. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde des Kantons abgewiesen. Der Entscheid kann noch beim Bundesgericht angefochten werden. (Urteil A-7111/2010)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schliesst mit Verfügung vom 20. April 2012 ein im Frühjahr 2011 eröffnetes Verwaltungsverfahren gegen die Valiant Holding AG und die damalige Valiant Privatbank AG (die heutige Valiant Bank AG) ab. Die Valiant stützte im Vorfeld eines Kurssturzes vom Oktober 2010 den Kurs der eigenen Namenaktien gegen den allgemeinen Markttrend und hielt diesen künstlich hoch. Dadurch verletzte sie die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten schwer und verstiess gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA machte der Valiant Auflagen.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-S) des Ständerats will die flankierenden Massnahmen zum Personenfreizügigkeitsabkommen verschärfen. Sie hat den Vorschlägen des Bundesrats zugestimmt. Ob – wie von der Schwesterkommission gefordert – auch eine Solidarhaftung eingeführt werden soll, will sie vertieft klären.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) möchte das Bankgeheimnis weiter lockern. Sie will nicht nur den USA, sondern auch anderen Staaten Amtshilfe auf Basis von Gruppenanfragen ermöglichen.
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Der Bundesrat soll seine Vorschläge für einen Systemwechsel bei der Verrechnungssteuer überarbeiten. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) empfiehlt der kleinen Kammer, der grossen zu folgen und die Vorlage an den Bundesrat zurückzuweisen.
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