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Liebe Leserinnen und Leser
 
Massnahmen gegen Raser, Blutalkoholtests, Verbot von öffentlichen Radarwarnungen, Mindestalter für Velofahrer, Helmtragpflicht – das sind nur ein paar der diskutierten Stichwörter des Handlungsprogramms «Via sicura» des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr. Auch für die Sicherheitseinziehung von Motorfahrzeugen ist in diesem Rahmen eine Regelung geplant. Bisher wird diese durch Art. 69 StGB geregelt. Prof. Dr. Dr. Hans Giger setzt sich mit der geplanten und bereits bestehenden Regelung auseinander und begründet, warum beide Massnahmen nicht zum Schutz der Verkehrssicherheit geeignet sind.
 
Auch Matthias Pfau beschäftigt sich mit einem aktuellen Thema der Verkehrssicherheit, nämlich mit der periodischen Kontrolluntersuchung älterer Autolenker. Er versucht diesen emotionalen Themenbereich im Rahmen einer differenzierten Betrachtung aufzuarbeiten und befürwortet einen administrativen Ablauf nach Massgabe des «Zürcher Modells» (progressiv, mit dem Hausarzt als wichtiges Element).
 
Mit Urteil vom 31. Januar 2012 hat das Bundesgericht seine bisherige Ausstandspraxis bestätigt: Auf ein Ausstandsgesuch wird nur eingetreten, wenn es sofort nach Kenntnisnahme des Ausstandsgrundes eingereicht wird; gutgeheissen wird es, wenn anhand konkreter Umstände und bei objektiver Betrachtung der Situation zumindest der Anschein der Befangenheit der abgelehnten Person aufgezeigt wird. Dr. Vincenzo Amberg kommentiert und bestätigt das Ergebnis des Gerichts.
 
Einem weiteren Urteil des Bundesgerichts widmen sich Dr. Christoph Fricker und Lukas Büttiker, welche sich anhand des Urteils vom 4. Januar 2012 mit dem von der Rechtsprechung des Bundesgerichts am 17. Februar 2011 geschaffenen Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts über Untersuchungs- und Sicherheitshaft auseinandersetzen.
 
Am 5. April 2012 haben Nachverhandlungen der Schweiz und Deutschlands zum Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz (vgl. Hermann Thebrath, Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz, in: Jusletter 31. Oktober 2011) zu einem Ergänzungsprotokoll geführt. Dr. Hermann Thebrath zeigt auf, welche konkreten Änderungen das revidierte Steuerabkommen zwischen Deutschland und der Schweiz beinhalten soll.
 
Zudem stellt Dr. Roland Pfäffli das Buch «Les droits réels» von Prof. Dr. Paul-Henri Steinauer vor, führt weitere Literaturhinweise auf und stellt erste Erfahrungen mit dem Register-Schuldbrief dar.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sarah Montani
Rechtsanwältin,
stellvertretende Verlagsleiterin,
Leiterin Jusletter
Mitinhaberin Weblaw AG
Urteilsbesprechungen
Vincenzo Amberg
Vincenzo Amberg
Abstract

Das Bundesgericht bestätigt seine bisherige Rechtsprechung zu den Ausstandsgründen auch unter der Herrschaft der Eidgenössischen ZPO: Auf ein Ausstandsgesuch wird nur dann eingetreten, wenn es sofort eingereicht wird, nachdem die betreffende Partei vom Ausstandsgrund Kenntnis erhalten hat; gutgeheissen wird es nur dann, wenn anhand konkreter Umstände aufgezeigt wird, dass bei objektiver Betrachtung der Situation zumindest der Anschein der Befangenheit/Voreingenommenheit der abgelehnten Person erweckt wird.

Christoph Fricker
Lukas Büttiker
Abstract

Im Zusammenhang mit dem gesetzlich zwar nicht vorgesehenen, jedoch von der Rechtsprechung des Bundesgerichts geschaffenen Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Entscheide des Zwangsmassnahmengerichts hat das Bundesgericht in einem neuerlichen Leitentscheid (BGE 1B_442/2011 vom 4. Januar 2012) der Staatsanwaltschaft quasi ein Rezeptbuch bereitgestellt. Die Autoren setzen sich mit diesem Entscheid sowie mit der Rechtsprechung zum Haftrecht auseinander, welche seit dem BGE 1B_64/2011 vom 17. Februar 2011 (BGE 137 IV 22) – wie erwartet – immer reichhaltiger geworden ist.

Beiträge
Hans Giger
Hans Giger
Abstract

Im Rahmen der Via sicura ist eine Regelung für die Sicherungseinziehung von Motorfahrzeugen geplant. Diese Bestimmung soll neben die schon bestehende allgemeine Normierung der Sicherungseinziehung in Art. 69 StGB treten. Der Beitrag setzt sich mit den normativen Voraussetzungen einer solchen Einziehung auseinander und zeigt auf, dass sich weder die bestehende noch die geplante Massnahme zum Schutze der Verkehrssicherheit eignet. Er legt dar, weshalb eine Einziehung von Motorfahrzeugen auf der Basis des Verschuldensprinzips beruhen sollte und zeigt Alternativmassnahmen auf, welche der Institutsgarantie von Art. 26 BV standhalten.

Matthias Pfau
Abstract

Die von reisserischen Schlagzeilen und Schuldzuweisungen geprägte Diskussion um Auto fahrende Senioren, welche fast gänzlich auf der medialen Ebene stattfindet, verdient und bedingt eine differenzierte Betrachtung. Die bei der allgemeinen Thematik im Zentrum stehende periodische vertrauensärztliche Kontrolluntersuchung ab Alter 70 hat sich bewährt und der diesbezügliche administrative Ablauf in Ausgestaltung des «Zürcher Modells» (progressiv, mit dem Hausarzt als wichtiges Element) ist beispielhaft und zukunftsträchtig. Im Beitrag wird die konkrete Vorgehensweise bei einer solchen Untersuchung im Kanton Zürich vorgestellt und selektiv auf einige wenige relevante Nebenschauplätze sowie neuere Tendenzen näher eingegangen.

Hermann Thebrath
Abstract

Aufgrund des Widerstandes insbesondere der Oppositionsparteien in Deutschland hatten Deutschland und die Schweiz Nachverhandlungen aufgenommen, die in einem Ergänzungsprotokoll zum Steuerabkommen Deutschland/Schweiz am 5. April 2012 mündeten. Änderungen wurden im Wesentlichen bei der Nachversteuerung bisher unversteuerter Kapitalanlagen und der Behandlung von Erbfällen sowie dem erweiterten Informationsaustausch vorgenommen. Weiterhin ist zum Inkrafttreten des Abkommens die Ratifizierung durch die jeweiligen nationalen Gesetzgebungsorgane erforderlich. Das Inkrafttreten ist für den 1. Januar 2013 geplant.

Rezension
Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Am 1. Januar 2012 ist die Teilrevision des Immobiliarsachenrechts in Kraft getreten. Schwerpunkt der Revision bildet die Einführung des Register-Schuldbriefs, welcher schon nach kurzer Zeit eine erfreuliche Verbreitung gefunden hat. Bereits ist ein Buch von Professor Paul-Henri Steinauer zum revidierten Sachenrecht erschienen. Die Buchbesprechung und weitere Literaturhinweise sowie die ersten Erfahrungen mit dem Register-Schuldbrief bilden den Gegenstand der vorliegenden Ausführungen.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Klagt ein Ehegatte auf Scheidung, muss laut Bundesgericht zunächst eine Einigungsverhandlung durchgeführt werden. Anders sieht es aus, wenn das Scheidungsverfahren auf Begehren beider Partner eingeleitet wird. (BGE 5A_871/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Wer mit dem Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ein Ersatzobjekt finanziert, entgeht der Grundstückgewinnsteuer nicht zwingend. Laut Bundesgericht kann kein Steueraufschub beansprucht werden, wenn das verkaufte Haus schon Jahre nicht mehr selbst bewohnt wurde. (BGE 2C_497/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Acht Pflegeheime in Neuchâtel scheiterten bei ihrem Versuch, das neue kantonale Gesetz über die Finanzierung der Pflegeheime zu vereiteln. Das Bundesgericht wies ihre Berufung ab. (Urteil 2C_727/2011) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Gemeinden La Chaux-de-Fonds, Le Locle, Neuchâtel und Le Val-de-Travers erhalten keine Rückerstattung von Erziehungsgeldern für behinderte Kinder. Die Gemeinden behaupteten, die 900'000 Franken seien zu Unrecht ausbezahlt worden. Das Bundesgericht hat die Forderung der Gemeinden abgewiesen. (Urteil 2C_1035/2011) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Genfer Anwalt, der gemeinsam mit einem italienischen Kollegen 25 Millionen Euro Honorar von Margherita Agnelli, der Tochter des ehemaligen Fiat-Chefs, erhalten hat, muss einen grossen Teil dieses Betrages zurückerstatten. Das Bundesgericht wies seine Beschwerde ab. (Urteil 4A_24/2011) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Das Thurgauer Veterinäramt hat einem Landwirt die Tierhaltung nach zahlreichen Verstössen gegen das Tierschutzgesetz zu Recht auf unbestimmte Zeit verboten. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Mannes abgewiesen. (Urteil 2C_635/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat einen Weltenbummler steuerrechtlich an die Schweiz gekettet. Laut dem Gericht behält er gegenüber dem Fiskus seinen Schweizer Wohnsitz, obwohl er auf unbestimmte Zeit über die Ozeane segelt. (Sitzung im Verfahren 2C_614/2011)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht bestätigt die Zwangseinweisung eines 45-jährigen Peruaners wegen Tötung seiner Lebensgefährtin sowie Vergewaltigung und Körperverletzung dreier Frauen aus ihrem Umfeld. Der Körper des Opfers wurde nie gefunden. (Urteil 6B_703/2011) (sk)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Der Zürcher Regierungsrat hat zu Recht provisorische Fallpauschalen für die stationäre Behandlung in den Zürcher Spitälern festgesetzt. Auf die Beschwerde von 13 Krankenkassen ist das Bundesverwaltungsgericht nicht eingetreten. (Urteil C-124/2012)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Bundesanwaltschaft (BA) muss die frühere Besitzerin eines Mercedes entschädigen, weil sie ihren beschlagnahmten Wagen unter Wert an einen Garagisten verkauft hat. Das Bundesstrafgericht hat der Frau teilweise Recht gegeben und 9’500 Franken zugesprochen. (Urteil BK.2011.16)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Tankstellenshops sollen rund um die Uhr geöffnet haben und das gesamte Sortiment verkaufen dürfen. Der Nationalrat hat am 3. Mai 2012 eine Gesetzesänderung gutgeheissen. Stimmt auch der Ständerat zu, wollen die Gewerkschaften das Referendum ergreifen.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2012 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.