Grundstückgewinnsteuer: Keine Steuerausnahme bei spätem Verkauf
BGer – Wer mit dem Erlös aus einem Liegenschaftsverkauf ein Ersatzobjekt finanziert, entgeht der Grundstückgewinnsteuer nicht zwingend. Laut Bundesgericht kann kein Steueraufschub beansprucht werden, wenn das verkaufte Haus schon Jahre nicht mehr selbst bewohnt wurde. (BGE 2C_497/2011)
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