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Kollektivanlagen: WAK-N will Änderungen beim Anlegerschutz
Rechtsgebiete:
Aktienrecht, Bankrecht, Kapitalmarktrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Kollektivanlagen: WAK-N will Änderungen beim Anlegerschutz, in: Jusletter 20. August 2012
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat das Kollektivanlagengesetz beraten, mit dem der Bundesrat den Anlegerschutz verbessern will. Sie stimmte dem Gesetz mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.