| Simone Kaiser | Sarah Montani |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | Mitinhaberin Weblaw AG |
Abstract
In einem grundlegenden Entscheid hat sich das Bundesgericht jüngst mit der Frage befasst, ob ein Kunde von seiner Bank gestützt auf Art. 8 DSG die Herausgabe der bankinternen Dokumentation (i.c. insbesondere zum Kundenprofil und zum Anlageziel) herausverlangen kann, obwohl das Auskunftsbegehren (auch) mit Blick auf einen Schadenersatzprozess gestellt worden ist. Dabei konnte das Bundesgericht grundsätzliche Fragen zum sachlichen Geltungsbereich des Datenschutzgesetzes (DSG) sowie zu den Voraussetzungen und Grenzen des datenschutzrechtlichen Auskunftsrechts nach Art. 8 DSG klären. Dieser Entscheid ist für die Praxis von nicht zu unterschätzender Relevanz.
Abstract
Mit Urteil B-3036/2011 vom 5. Dezember 2011 entschied das Bundesverwaltungsgericht gegen die Eintragung der Marke «Swissair», weil die Bevölkerung in der Marke einen falschen Zusammenhang mit der früheren nationalen Fluggesellschaft erkenne und die Eintragung damit gegen Art. 2 lit. c MSchG verstosse. Dieses Urteil gibt Anlass, die Unterscheidung zwischen absoluten Ausschlussgründen im Eintragungsverfahren und dem Kennzeichenschutz Dritter in Erinnerung zu rufen. Insbesondere wird das Konzept der Irreführung über geschäftliche Verhältnisse des Antragstellers als absoluter Ausschlussgrund im Eintragungsverfahren hinterfragt. (sk)
Abstract
Nach einem allgemeinen Grundsatz des Vertragsrechts können alle Dauerschuldverhältnisse ausserordentlich gekündigt werden, sofern ein wichtiger Grund vorliegt. Strittig ist demgegenüber, welche Rechtsfolgen entstehen, wenn ein wichtiger Grund fehlt, die Kündigung also ungerechtfertigt ist. Während im Miet-, Arbeits- und Auftragsrecht die Rechtsfolgen einer ungerechtfertigten ausserordentlichen Kündigung geregelt werden, fehlt es an einer ausdrücklichen Regelung für die übrigen Verträge. Nach Auffassung der Autoren ist – wo eine gegenteilige Regelung fehlt – aus dem Grundsatz pacta sunt servanda zu folgern, dass eine ungerechtfertigte ausserordentliche Kündigung den betroffenen Vertrag nicht zu beenden vermag.
Abstract
Das Ziel der vorliegenden Verfahrenssammlung ist es, einige wichtige Verfahrensabläufe im Kanton Aargau auf möglichst einfache und einprägsame Weise darzustellen. Hauptgegenstand der Verfahrenssammlung bilden die Verfahrensabläufe in verschiedenen Rechtsgebieten des öffentlichen Rechts, daneben wird die aargauische Gerichtsorganisation im Zivilprozessrecht sowie das Strafbefehlsverfahren aufgezeigt.
Abstract
Der Bundesrat hat am 15. August 2012 den Staatsvertrag mit Deutschland betreffend den Flugverkehr am Flughafen Zürich gutgeheissen. Gleichzeitig hat er die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), Doris Leuthard, ermächtigt, das Abkommen zu unterzeichnen.
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Die neue Schwyzer Kantonsverfassung ist in Bezug auf die Bestimmung zu den Wahlen in den Kantonsrat nicht bundesrechtskonform. Der Bundesrat beantragt die entsprechende Änderung.
Abstract
Der Bundesrat ist uneinig über die vorläufige Umsetzung der Zweitwohnungs-Initiative. Er hat am 15. August 2012 keinen Entscheid zur entsprechenden Verordnung gefällt. Die Rechtslage bleibt damit unsicher.
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Der im Kanton Neuenburg hergestellte Absinth ist nun ein geschütztes Produkt. Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat die Eintragung als geschützte geografische Angabe (GGA) bestätigt. Mit dem Entscheid sollen Nachahmungen verhindert werden.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat das Kollektivanlagengesetz beraten, mit dem der Bundesrat den Anlegerschutz verbessern will. Sie stimmte dem Gesetz mit 17 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen zu.
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Für nicht systemrelevante Banken sollen spezielle Regeln erlassen werden. Dies beantragt die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) mit einer Kommissionsmotion.
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Das geplante neue Erbschaftssteuerabkommen mit Frankreich ist in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) auf harte Kritik gestossen. Die Mehrheit sieht im Abkommen, das auf französischen Druck geändert wurde, nur Vorteile für Frankreich und lehnt es ab.
Abstract
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREK-S) hat einstimmig einen Entwurf für die Sicherstellung der Kosten bei der Sanierung von belasteten Standorten gutgeheissen. Der Gesetzesentwurf schafft die gesetzlichen Grundlagen, damit die Kantone von den Verursachern frühzeitig die Sicherstellung der Kosten für die Untersuchung, Überwachung und Sanierung von belasteten Standorten verlangen können. Für die Veräusserung oder Teilung von Grundstücken belasteter Standorte wird zudem eine kantonale Bewilligungspflicht eingeführt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Juni 2012 bis und mit 16. Juli 2012 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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