| Jean Perrenoud |
| Institut de droit de la santé, Université de Neuchâtel |
Abstract
Dauerkritik an der Wirtschaftlichkeitskontrolle ambulanter ärztlicher Behandlung durch die Krankenversicherer mit statistischen Methoden löste drei parlamentarische Initiativen aus, was in Art. 56 KVG zu einem neuen Absatz 6 führte. Angestrebt wird eine zwischen Versicherern und Ärzten ausgehandelte optimierte Methode, bei der die Morbidität der Patientenkollektive entscheidend sein soll. Der Beitrag beleuchtet zentrale Aspekte dieses Anliegens. Dabei werden vorab auch das im heutigen Verfahren herrschende Charakteristikum der Waffenungleichheit zum Nachteil der Ärzte und Fehlentwicklungen vergangener Jahre aufgezeigt.
Abstract
Die Rechtsprechung des deutschen Bundesgerichtshofes (BGH) zum Arzthaftungsrecht ist vielfältig und bringt eine Ausdifferenzierung dieser Materie mit den verschiedensten Facetten mit sich. Mittels einer rechtsvergleichenden Optik können Synergien für das Arzthaftungsrecht in der Schweiz gewonnen werden. Im Beitrag werden einzelne Urteile des BGH besprochen. Die Aufklärungspflichtverletzung über alternative Behandlungsmethoden ist nur eines der Themen, mit welchen sowohl der Arzt als auch der Jurist sich im medizinischen und juristischen Alltag auseinanderzusetzen haben.
Abstract
Das Bundesgericht hat am 12. April 2012 entschieden, dass aus Art. 33 Heilmittelgesetz (HMG) keine Pflicht zur Weitergabe derjenigen Rabatte besteht, welche im Arzneimittel-Grosshandel gewährt werden. Ein Arzt oder eine Apothekerin muss daher Rabatte, die ihr beim Kauf von Arzneimitteln gewährt werden, nicht aufgrund von Art. 33 HMG an die Versicherung oder an die Patienten weitergeben. Die Rabatte müssen jedoch transparenter und u.U. restriktiver berechnet werden als heute.
Abstract
Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur Qualifikation des Tinnitus geändert. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis geht es nicht mehr davon aus, dass Tinnitus ein körperliches Leiden oder zumindest (zwingend) auf eine körperliche Ursache zurückzuführen ist. Zur Beurteilung der Unfallkausalität des Tinnitus wird in der Folge die sog. «Psycho-Praxis» herangezogen. Der Beitrag beleuchtet die Psychiatrisierung eines weiteren medizinischen Leidens aus medizinischer Sicht kritisch.
Abstract
Qualität und Kosten medizinischer Leistungen sollen vermehrt durch sogenannte Health Technology Assessments (HTA) überprüft werden. Die daraus zu erwartenden Verbesserungen sind nötig und nützlich. Allerdings braucht das schweizerische Medizinalwesen nebst dieser «bottom up-Kur» dringend auch eine «top down-Behandlung», will heissen, eine grundlegende Überarbeitung der stark fragmentierten und viel zu komplexen Strukturen und Prozeduren. Gefordert sind hier einmal weniger die Mediziner als die Politiker und vor allem auch die Juristen, um das riesige Rationalisierungspotential ausschöpfen zu können, welches nicht im Krankenbett sondern in der «Governance» des Medizinalwesens liegt.
Abstract
Giftiger Metallabrieb bei Hüftprothesen oder Brustimplantate, die im Verdacht stehen, Krebs zu erregen – in jüngster Zeit häufen sich die Fälle fehlerhafter Medizinprodukte. Der Beitrag setzt sich mit den regulatorischen und haftungsrechtlichen Aspekten von fehlerhaften Medizinprodukten auseinander. Er gibt in einem ersten Teil einen Überblick über die heilmittel-rechtlichen Bestimmungen, die im Falle von fehlerhaften Medizinprodukten zur Anwendung gelangen. In einem zweiten Teil setzt sich der Beitrag vertieft mit den haftungsrechtlichen Grundlagen und den daraus resultierenden Konsequenzen für Medizinproduktehersteller und Ärzte auseinander.
Abstract
Trotz der Verabschiedung der Bundesprozessordnungen und des Bundesgesetzes über die universitären Medizinalberufe, wird das Berufsgeheimnis von Pflegepersonen immer noch in 26 verschiedenen Ausführungen in der Schweiz geregelt. Wie das Anwaltsgeheimnis, sollte auch das Berufsgeheimnis von Pflegepersonen einheitlich für die gesamte Schweiz durch Bundesrecht geregelt werden. Eine solche Harmonisierung sollte auch die Anpassung der strafrechtlichen Vorschriften mit sich führen, insbesondere bei Unsicherheiten über die Todesursache oder bei körperlichen Verletzungen. (sk)
Abstract
Mit einer neuen Gesetzesgrundlage und einer entsprechenden Verordnung haben Parlament und Bundesrat Regeln gesetzt für die Datenübermittlung bei der Rechnungsstellung der Spitäler unter dem neuen Fallpauschalentarif SwissDRG. Mit der neuen Regelung leiten die Leistungserbringer sämtliche medizinischen und administrativen Patientendaten, die zur Ermittlung der Fallpauschale nötig sind, an eine zertifizierte Datenannahmestelle des Versicherers weiter. Dabei muss sichergestellt werden, dass ausschliesslich diese Datenannahmestelle systematisch Zugang zu allen medizinischen Angaben erhält. Die Überwachung und Einhaltung obliegt nun dem Bundesrat und dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
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Nach Angaben der World Health Organization wird ein Kind als Totgeburt betrachtet, wenn es sich zum Zeitpunkt des Todes in der 22 Schwangerschaftswoche befunden hat und/oder ein Gewicht von mehr als 500g hatte. Unterhalb dieser Voraussetzungen wird die Existenz des Kindes nicht anerkannt. Die Konsequenzen dieser Schlussfolgerung sind unhaltbar, denn die Frage ob es sich um eine Person oder organischen Abfall handelt, wird ausschliesslich auf die Kalenderwoche und/oder das Gewicht reduziert. (sk)
Abstract
Diese Rubrik gibt Hinweise auf Neuerscheinungen im Gesundheitsrecht. Sie wird auf Grundlage von nahezu hundert juristischen und medizinischen Zeitschriften aus der Schweiz und dem Ausland zusammengestellt. Umfasst ist die Periode vom 1. Januar 2012 bis zum 1. August 2012.
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BGer – Die Oberärzte des Zürcher Universitätsspitals können neben den Prämien aus dem Honorarpool auch eine vollständige Entschädigung für Überzeit beanspruchen. Laut Bundesgericht verstösst eine Zürcher Regelung über die Anrechnung gegen das Arbeitsgesetz. (Öffentliche Sitzung im Verfahren 8C_844/2011)
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BGer – Ein 29-jähriger Autofahrer, der im Mai 2012 in Basel in betrunkenem Zustand einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht hatte, muss in Untersuchungshaft bleiben. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen diese Massnahme als unbegründet abgewiesen. (Urteil 1B_435/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers bestätigt, der einer Fussgängerin in einer Begegnungszone den Vortritt verwehrt hat. Laut Gericht durfte die Zürcher Justiz bei ihrem Schuldspruch auf die Aussagen des Opfers abstellen. (Urteil 6B_275/2012)
Abstract
BGer – Der Lego-Baustein kann für seine Form in der Schweiz keinen Markenschutz beanspruchen. Das Bundesgericht hat der kanadischen Konkurrenzfirma Mega Brands Inc. Recht gegeben und einen mehr als zehn Jahre dauernden Streit beendet. (Urteil 4A_20/2012)
Abstract
BVGer – Auch wer sich über zu viel Werbung im Fernsehen ärgert, muss die vollen Empfangsgebühren zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde eines Billag-Kunden zwar abgewiesen, seinem Ansinnen aber ein gewisses Verständnis entgegen gebracht. (Urteil A-1661/2012)
Abstract
BStrG – Im Zusammenhang mit einem tödlichen Sprengunfall in Oberdorf bei Stans NW im April 2009 hat das Bundesstrafgericht in Bellinzona am 24. August 2012 zwei Polizisten der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Sie wurden zu bedingten Geldstrafen und der Zahlung von Zivilforderungen verurteilt.
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Eine Woche nach der Zustimmung des Bundesrats hat am 22. August 2012 auch die deutsche Regierung den Staatsvertrag mit der Schweiz im Fluglärmstreit gebilligt. Was jetzt gefunden werden muss, ist eine Lösung für die Lärmverteilung innerhalb der Schweiz.
Abstract
Mit der Annahme der Zweitwohnungsinitiative hat sich das Schweizer Volk für eine Beschränkung des Zweitwohnungsbaus ausgesprochen. Das bedingt verschiedene rechtliche Anpassungen. Um die drängendsten Fragen zu klären, hat der Bundesrat am 22. August 2012 eine Verordnung verabschiedet und diese auf den 1. Januar 2013 in Kraft gesetzt. Sie regelt den Bau neuer Zweitwohnungen sowie den Umgang mit Wohnungen, die bereits vor dem Urnengang bestanden.
Abstract
Der Bundesrat hat verschiedene Verordnungen im Bereich Verbraucherschutz angepasst. Mit der Revision der Tabakverordnung wird die Brandsicherheit von Zigaretten erhöht. Mit den Änderungen in der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung und der Revision der Spielzeugverordnung, für welche das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) zuständig ist, wird die Sicherheit von Kinderspielzeugen verbessert. Die Änderungen treten per 1. Oktober 2012 in Kraft.
Abstract
Asylsuchende aus Ländern, welche für die Schweiz kein Visum brauchen, sollen ab sofort einen Asylentscheid innert 48 Stunden erhalten. Mit dieser und weiteren Massnahmen reagiert das Bundesamt für Migration (BfM) auf den starken Gesuchsanstieg aus dem Westbalkan.
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Wer im Internet oder per Telefon etwas kauft, soll künftig wie bei Haustürgeschäften einen Vertrag widerrufen können. Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) hat eine entsprechende Gesetzesvorlage ausgearbeitet.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hält nichts von der Idee, die Diskriminierung Behinderter unter Strafe zu stellen. Sie empfiehlt dem Ständerat, einer Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft keine Folge zu geben.
Jusletter