Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser
 
In der vorliegenden Schwerpunkt-Ausgabe von Jusletter zum Gesundheitsrecht finden Sie – wie gewohnt – die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht: etwa hundert Zeitschriften im schweizerischen und ausländischen Recht sowie nationale Entscheide und eine Auswahl von ausländischen Urteilen.
 
Auch diese Ausgabe von Jusletter enthält eine Reihe von Schwerpunkt-Beiträgen zu wichtigen Themen rund um das Gesundheitsrecht. Gerne möchte ich Sie an dieser Stelle darauf hinweisen, dass die im letzten Jahr in Jusletter erschienenen Beiträge zum Gesundheitsrecht in gedruckter Form in der Schweizerischen Zeitschrift für Gesundheitsrecht (SZG) 2012, die dieses Mal mehr als 400 Seiten (!) umfasst,veröffentlicht wurden. Sie können diese – sollten Sie die SZG noch nicht bestellt haben – jederzeit über den Shop der Weblaw AG beziehen.
 
Das Institut de droit de la santé (IDS), welches gemeinsam mit Herrn Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich,  für diese Ausgabe verantwortlich ist, veranstaltet am 28. September 2012 zudem eine Tagung zum Gesundheitsrecht (Jounée de droit de la santé). Das im Moment stark diskutierte Thema der Veranstaltung lautet: «Protection des données médicales et transparence… du patient ?». Anmeldungen werden noch entgegen genommen! Die Tagung wird im Übrigen von der FMH als Weiterbildung im Gesundheitsrecht anerkannt.
 
In dieser Schwerpunkt-Ausgabe spielen die Qualität und die Kosten medizinischer Leistungen eine grosse Rolle. Sie könnten im Voraus mit einem separaten Evaluations-Verfahren kontrolliert werden, unter Mitwirkung aller involvierten Personen, aber insbesondere mit Hilfe von Politikern und Juristen. Prof. Dr. Max Baumann erklärt wie die Qualität im Medizinalwesen gemessen werden kann.
 
Sylvia Schüpbach bespricht ein Urteil des Bundesgerichts vom 12. April 2012, in welchem dieses festlegt, dass aus dem Heilmittelgesetz (HMG) keine Pflicht zur Weitergabe von Rabatten besteht, welche im Arzneimittel-Grosshandel gewährt werden. Verlangt wird im Urteil indessen eine gesteigerte Transparenz für die Berechnung der Rabatte.
 
Dr. Markus Wang und Philippe Fuchs setzen sich mit einem Thema auseinander, welches in der jüngsten Vergangenheit für Schlagzeilen sorgte. Sie betrachten aus regulatorischer und haftungsrechtlicher Sicht fehlerhafte Medizinalprodukte sowie die daraus folgenden Konsequenzen für Medizinproduktehersteller und Ärzte.
 
Dr. med. Jörg Jeger analysiert den medizinischen Aspekt der Psychiatrisierung eines medizinischen Leidens angesichts einer kürzlich erfolgten Änderung der Rechtsprechung des Bundesgerichts zur Qualifikation des Tinnitus.
Dr. Iris Herzog-Zwitter bespricht einzelne Urteile des deutschen Bundgerichtshofes zum Arzthaftungsrecht und zeigt auf, welche Synergien daraus für das Gesundheitsrecht in der Schweiz gewonnen werden können.
 
Jean-François Dumoulin fordert in strafrechtlicher Hinsicht eine Harmonisierung der vielen verschiedenen in der Schweiz existierenden Regelungen zum Berufsgeheimnis von Pflegepersonal. Er analysiert die kürzlich vom Parlament beschlossene Harmonisierung des Anwaltsgeheimnisses und zieht hieraus Parallelen zum Berufsgeheimnis von Pflegepersonal.
 
Dr. Gebhard Eugster befasst sich mit der Wirtschaftlichkeit der (medizinischen) Leistungen im Sinne von Art. 56 KVG und zeigt die neuste Entwicklung in der Gesetzgebung zum sog. Durchschnittskostenvergleich auf. Dabei wird auch das Problem der Waffenungleichheit zwischen Ärzten und Krankenversicherern erörtert sowie auf Fehlentwicklungen in den vergangenen Jahren eingegangen.
 
Charles Favre und Martin Bienlein stellen vorab die deutsche Version ihres Vortrages für die Tagung «Journée de droit de la santé» zum Schutz von medizinischen Patientendaten vor. Die Autoren setzen sich kritisch mit der neuen Pflicht der Leistungserbringer im KVG auseinander, sämtliche medizinischen und administrativen Patientendaten, die zur Ermittlung der Fallpauschale nötig sind, an eine zertifizierte Datenannahmestelle des Versicherers weiter zu leiten.
 
Schliesslich nimmt sich Michael Montavon der schwierigen Frage nach der juristischen Qualifikation und der menschlichen Würde des totgeborenen Kindes an. Er beschreibt die juristischen Regelungen in der Schweiz und die daraus resultierende Situation des totgeborenen Kindes. Dazu führt er die existierenden kantonalen und kommunalen Bestimmungen auf.
 
Sie, liebe Leserinnen und Leser, sehen anhand dieser Zusammenfassung einmal mehr die Vielfältigkeit des Rechtsgebiets Gesundheitsrecht, welches immer wieder für Überraschungen sorgt und stets an Bedeutung gewinnt.
 
Ich wünsche Ihnen einen schönen Herbst und eine spannende Lektüre!
 
 
Jean Perrenoud
Institut de droit de la santé, 
Université de Neuchâtel

    Wissenschaftliche Beiträge

  • Kommentierte Rechtsprechungsübersicht

  • Urteilsbesprechungen


  • Beiträge





  • Bibliografie

  • Aus dem Bundesgericht


  • Aus dem Bundesverwaltungsgericht

  • Aus dem Bundesstrafgericht

  • Medienmitteilungen