Verurteilung eines Autofahrers bestätigt
BGer – Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Autofahrers bestätigt, der einer Fussgängerin in einer Begegnungszone den Vortritt verwehrt hat. Laut Gericht durfte die Zürcher Justiz bei ihrem Schuldspruch auf die Aussagen des Opfers abstellen. (Urteil 6B_275/2012)
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