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Bundesrat will einheitliches Steuerstrafrecht
Rechtsgebiete:
Steuerstrafrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesrat will einheitliches Steuerstrafrecht, in: Jusletter 24. September 2012
Durch eine Vereinheitlichung der Verfahren und der Straftatbestände im Steuerstrafrecht will der Bundesrat die Rechtssicherheit stärken. Ein Sachverhalt soll für sämtliche davon betroffenen Steuern strafrechtlich gleich verfolgt und beurteilt werden. In Hinterziehungsverfahren sollen zudem auch die kantonalen Steuerbehörden Zugang zu Bankdaten erhalten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. September 2012 das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) beauftragt, gemeinsam mit den Kantonen eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten.