Aufschiebende Wirkung für Beschwerde gegen Hochspannungsleitung
BGer – Das Bundesgericht hat der Beschwerde gegen die Hochspannungsleitung zwischen Chamoson und Chippis (VS) die aufschiebende Wirkung erteilt. Die Opponenten fordern eine Erdverlegung, was vom Bundesverwaltungsgericht vor kurzem abgelehnt wurde. (Verfügung im Verfahren 1C_487/2012)
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