Indépendance et impartialité de l'arbitre: le devoir de révéler de l'arbitre éclipsé
Commentaire de l'arrêt du Tribunal fédéral 4A_110/2012 du 9 octobre 2012
Das Bundesgericht bestätigt mit Urteil vom 9. Oktober 2012 seine strenge Praxis betreffend die Ablehnung eines Schiedsrichters. Die Pflicht der Partei, ihr Ablehnungsbegehren unverzüglich mit Kenntnis des Ablehnungsgrundes einzureichen oder bei Zweifeln nachzuforschen, ob ein Ablehnungsgrund vorliegt, geht laut Bundesgericht der Offenlegungspflicht des Schiedsrichters vor. Die Umstände dieses Falles hätten dem Bundesgericht nach Ansicht des Autors Gelegenheit gegeben, seine strenge Praxis zu lockern, denn die zahlreichen Ernennungen des betreffenden Schiedsrichters von derselben Partei in Schiedsverfahren mit identischen Fragestellungen führten zu berechtigten Zweifeln an dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. (bk)
Table des matières
- I. Les faits
- II. Les positions respectives
- 1. La composition irrégulière du Tribunal arbitral
- 2. La violation du droit d’être entendu
- III. La décision
- 1. La composition irrégulière du Tribunal arbitral
- 2. La violation du droit d’être entendu
- IV. Commentaire
- 1. En général
- 2. L’indépendance et l’impartialité des arbitres
- 3. Le droit d’être entendu
- 4. La personnalisation extrême
- 5. Considérations pratiques
- V. Conclusion
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare