| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Das Bundesgericht bestätigt mit Urteil vom 9. Oktober 2012 seine strenge Praxis betreffend die Ablehnung eines Schiedsrichters. Die Pflicht der Partei, ihr Ablehnungsbegehren unverzüglich mit Kenntnis des Ablehnungsgrundes einzureichen oder bei Zweifeln nachzuforschen, ob ein Ablehnungsgrund vorliegt, geht laut Bundesgericht der Offenlegungspflicht des Schiedsrichters vor. Die Umstände dieses Falles hätten dem Bundesgericht nach Ansicht des Autors Gelegenheit gegeben, seine strenge Praxis zu lockern, denn die zahlreichen Ernennungen des betreffenden Schiedsrichters von derselben Partei in Schiedsverfahren mit identischen Fragestellungen führten zu berechtigten Zweifeln an dessen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit. (bk)
Abstract
Zusammen mit dem Stromversorgungsgesetz (StromVG) wurde 2008 Art. 15a Elektrizitätsgesetz (EleG) in Kraft gesetzt. Art. 15a EleG äussert sich zum Eigentum an Stromleitungen. Der Beitrag zeigt das Zusammenspiel auf zwischen Eigentum an Stromleitungen und dem Recht fremde Grundstücke zu benutzen für den Betrieb von Stromleitungen.
Abstract
Studierende mit Behinderung sind an Schweizer Hochschulen weiterhin wenig präsent. Der Aufsatz befasst sich mit dem Recht auf Bildung und der Gewährleistung desselben an Hochschulen für Menschen mit Behinderung. Bildung hat herausragende Bedeutung für die Partizipation des Individuums am gesellschaftlichen und politischen Leben. Ob und in welcher Form Hochschulen verpflichtet sind, den Zugang zu und die Partizipation an Bildungsangeboten von Bund und Kantonen hindernisfrei zu gewährleisten, wird von der Autorin und dem Autor unter Berücksichtigung der hierfür relevanten nationalen und supranationalen Vorschriften dargelegt und insbesondere das Augenmerk auf die Formen des Nachteilsausgleichs gerichtet.
Abstract
Das Bundesgericht hat sich in den letzten Jahren verschiedentlich mit den in der Finanzbranche verbreiteten «Retrozessionszahlungen» beschäftigt. Auch in der Literatur ist das Thema seit BGE 132 III 460 im Rahmen einer kontroversen Diskussion vertieft worden. Auf der Ausrichtung von Provisionen, Kommissionen und Vertriebsentgelten etc. beruhende Entschädigungsmodelle sind aber nicht nur in der Finanzbranche verbreitet. Mit der Totalrevision des neuen VVG sollte das Thema nunmehr auch in der Versicherungsbranche einer Regelung zugeführt werden. Da die Vorlage aber von den Räten an den Bundesrat zurückgewiesen wurde, dürfte der «ungeregelte Zustand» bis auf weiteres anhalten.
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EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Rekurs von Bernard Rappaz am 11. April 2013 für unzulässig erklärt. Der Walliser Hanfbauer beschuldigte die Schweiz, trotz seines Hungerstreiks im Jahr 2010 an der Zwangsernährung festgehalten zu haben. Der EGMR kam nun jedoch zum Schluss, die Behörden hätten alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, um die Risiken ihres Vorgehens abzufedern. Die Zwangsernährung habe einer medizinischen Notwendigkeit entsprochen. Auch sei dem Inhaftierten während der ganzen Zeit ausreichende medizinische Hilfe gewährleistet worden. (Urteil 73175/10)
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BGer – Die UniCredit Bank Austria muss im Umfang von mehr als 200 Millionen Euro für verschwundene Gelder von zwei früheren DDR-Handelsfirmen gerade stehen. Das Bundesgericht hat damit einen Entscheid des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 4A_258/2012)
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BGer – Das Opfer einer brutalen Prügel-Attacke muss sich die Halbierung der Taggelder seiner Unfallversicherung gefallen lassen. Laut Bundesgericht trifft den Mann eine Mitschuld, weil er Provokationen der späteren Täter mit dem «Stinkefinger» quittiert hatte. (Urteil 8C_932/2012)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht gibt grünes Licht zur Freigabe von mindestens 30 Millionen Franken, die im Rahmen der Affäre um die Mediaset-Gruppe von Silvio Berlusconi gesperrt worden waren. Die Sache geht zur Ausführung an die Bundesanwaltschaft. (Urteil RR.2012.214)
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2013 die Botschaft zum FATCA-Abkommen zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet. Das Abkommen verhilft den schweizerischen Finanzinstituten zu Erleichterungen bei der Umsetzung der amerikanischen Steuergesetzgebung.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 10. April 2013 das revidierte Börsengesetz und die revidierte Börsenverordnung auf den 1. Mai 2013 in Kraft gesetzt.
Abstract
Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken sollen nicht besteuert werden, sofern sie höchstens 20’000 Franken betragen. Der Bundesrat hat am 10. April 2013 den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesgesetz bis zum 10. Juli 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen namentlich Vereine der Jugend- und Nachwuchsförderung entlastet werden.
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Der biometrische Ausländerausweis soll für alle nichteuropäischen Staatsangehörigen, die in der Schweiz leben, zugänglich sein. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) hat am 8. April 2013 eine Anhörung über eine Teilrevision von zwei Verordnungen eröffnet. Aufgrund dieser neuen Bestimmungen erhalten Drittstaatsangehörige, die Familienmitglieder eines in der Schweiz lebenden EU/EFTA-Bürgers sind, ebenfalls ein modernes und sicheres Dokument.
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Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) will die Laufzeiten der Schweizer Atomkraftwerke geregelt auf 50 Jahre befristen. Dieser Vorschlag soll der Atomausstiegsinitiative der Grünen, die eine Betriebsdauer von 45 Jahren fordert, den Wind aus den Segeln nehmen.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Februar bis und mit 16. März 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und «Digitaler Rechtsprechungs-Kommentar» des Push-Service Entscheide wiedergegeben.
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