Steuerbefreiung von Vereinen mit ideellem Zweck
Gewinne von juristischen Personen mit ideellen Zwecken sollen nicht besteuert werden, sofern sie höchstens 20’000 Franken betragen. Der Bundesrat hat am 10. April 2013 den Entwurf zu einem entsprechenden Bundesgesetz bis zum 10. Juli 2013 in die Vernehmlassung geschickt. Damit sollen namentlich Vereine der Jugend- und Nachwuchsförderung entlastet werden.
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