| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Zurzeit beschäftigen sich in der Schweiz Justiz, Politik sowie die Medien intensiv mit dem Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht. Der Beitrag soll einen Überblick über das Spannungsverhältnis zwischen Verfassung, Bundesgesetzen sowie Völkerrecht ermöglichen. Abschliessend wird rechtsvergleichend in aller Kürze auf die Rechtslage in Deutschland eingegangen.
Abstract
Der Beitrag gibt einen statistischen Überblick über die globale, europäische und schweizerische Situation weiblicher Gefängnisinsassen und listet die wichtigsten Einrichtungen für Frauen auf Schweizer Gebiet auf. Es werden zudem die spezifischen Regelungen für die Behandlung von Frauen im Gefängnis und der rechtliche Rahmen für die Vollstreckung von Strafen vorgestellt. Überdies untersucht der Beitrag die spezifischen Bedürfnisse dieser Gruppe von Häftlingen im Sinne von Art. 75 Abs. 5 StGB und stellt die Frage nach einer angemessenen Behandlung. (bk)
Abstract
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung und -betrug wirkt unter gewissen Prämissen gänzlich strafbefreiend. Eine Voraussetzung ist, dass die Hinterziehung erstmalig vor deren Entdeckung durch eine Steuerbehörde angezeigt wird. Im Beitrag wird vertieft den Fragen nachgegangen, ab welchem Zeitpunkt eine Steuerhinterziehung als entdeckt gilt und wie bei der Selbstanzeige vorzugehen ist, wenn bei der Steuerhinterziehung nebst dem Steuerpflichtigen noch weitere Personen wie Berater als Teilnehmer oder Vertreter involviert waren.
Abstract
Der Beitrag geht von der laufenden Revision des World Anti-Doping Code aus, die bis zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden soll. Aus der Perspektive des Gesundheitsrechts zeigen die Autoren heikle Fragen auf, die sich im Zusammenhang mit Dopingkontrollen ergeben, einschliesslich der Tatsache, dass dabei Gesundheitsdaten in zunehmendem Masse erzeugt werden. Der Beitrag untersucht insbesondere den rechtlichen Status von Dopingproben, die Zustimmung der Athleten und deren Zugang zu den Gesundheitsdaten, die Anforderungen denen jede Forschung an den Proben zu genügen hat sowie die Rolle der Ärzte. Die Autoren schlagen Lösungen vor, um den Kampf gegen Doping mit dem Gesundheitsrecht zu versöhnen. (sk)
Abstract
Ab kommendem Herbst bietet die Law School der Universität St. Gallen einen neuen Studiengang an: den Master of Arts in International Law (MIL). Der in Englisch angebotene MIL ist auf den Bereich des internationalen Rechts fokussiert und weist einen wirtschaftlichen und interdisziplinären Themenschwerpunkt auf. Damit entspricht der MIL den zunehmenden Anforderungen eines globalisierten Umfelds. Er ist an der stark internationalisierten Universität St. Gallen eingebettet in verschiedene englischsprachige Masterprogramme anderer Disziplinen.
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BGer – Die Ansteckung des unwissenden Sex-Partners mit dem HI-Virus könnte in Zukunft möglicherweise nur noch als einfache Körperverletzung bestraft werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung revidiert, die zentrale Frage aber vorerst noch offen gelassen. (BGE 6B_337/2012)
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BGer – Der Kanton Aargau benötigt eine raumplanerische Ausnahmebewilligung, um in der Gemeinde Effingen eine Probebohrung für die Planung des Gesteinsabbaus durchführen zu können. Das Bundesgericht hat der Besitzerin eines Nachbargrundstücks der Bohrstelle Recht gegeben. (BGE 1C_423/2012)
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BGer – Die Basler Justiz hat zu Recht einen Mann verwahrt, der bereits mehrmals mit einem Messer auf Menschen losgegangen ist. Dass sein letztes Opfer die Attacke ohne Traumatisierung überstanden hat, nützt dem Täter laut Bundesgericht nichts. (BGE 6B_315/2012)
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BGer – Der Kinderhort Ilgen an der Fehrenstrasse in Zürich kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Nachbarin abgewiesen. Laut Bundesgericht wurde die Bewilligung zur ausnahmsweisen Unterschreitung des Wohnanteils zu Recht erteilt. (Urteil 1C_207/2012)
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BGer – Hanfbauer Bernard Rappaz muss definitiv ein weiteres Jahr in Haft bleiben. Das Bundesgericht hat die von der Walliser Justiz im letzten Jahr zusätzlich ausgesprochene Strafe bestätigt. (Urteil 6B_442/2012)
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BGer – Der Energiekonzern BKW hat vor Bundesgericht gewonnen: Die Betriebsbewilligung für das Atomkraftwerk Mühleberg wird nicht befristet. Laut Bundesgericht ist die Sicherheit mit der laufenden Aufsicht durch das Nuklearsicherheitsinspektorat gewährleistet. (Öffentliche Beratung u.a. im Verfahren 2C_347/2012)
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BVGer – Das Strafverfahren gegen den ehemaligen Staatsanwalt des Bundes Frédéric Hainard kann nun doch fortgesetzt werden. Laut Bundesverwaltungsgericht war die Bundesanwaltschaft nicht dazu befugt, 2011 die Bewilligung zur Strafverfolgung zu verweigern. (Urteil A-11/2012)
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BVGer – Einem jungen Mann ist die Zulassung zum Militärdienst zu Recht verwehrt worden, nachdem er in der Vergangenheit zweimal auf Personen eingeprügelt hatte. Dass er dafür letztlich nicht verurteilt wurde, spielt laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle. (Urteil A-5617/2012)
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Die FINMA kann neu gegen alle Personen vorgehen, die Insiderinformationen ausnützen oder Marktmanipulationen begehen. Nach der Revision des Börsengesetzes (BEHG) und der Börsenverordnung (BEHV) überarbeitet die FINMA das bisherige Rundschreiben 08/38 Marktverhaltensregeln grundlegend. Die Totalrevision enthält neben dem Teil zur allgemeinen Marktaufsicht einen weiteren Teil mit spezifischen Organisationsvorschriften für FINMA-Beaufsichtigte. Die Anhörung endet am 13. Mai 2013.
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In ihrem neuen Rundschreiben konkretisiert und klärt die FINMA die Praxis, die sie seit vielen Jahren gegenüber Instituten verfolgt, die Teil einer ausländischen Finanzgruppe sind und hohe gruppeninterne Exposures aufweisen. Die im Rundschreiben vorgesehenen Massnahmen reichen von einer detaillierten Berichterstattung bis zu einer strengen Limitierung bestimmter Positionen. Sie bezwecken, die gruppeninternen finanziellen und operativen Abhängigkeiten zu reduzieren. Rechtsgrundlage für das Rundschreiben ist die Eigenmittelverordnung (ERV). Die Anhörung endet am 1. Mai 2013.
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) prüft gegenwärtig die Frage, ob Notare gestützt auf das Binnenmarktgesetz (BGBM) von der interkantonalen Freizügigkeit profitieren können. Aufgrund der Einführung gewisser Freizügigkeitsrechte für Notare innerhalb der EU besteht die Gefahr, dass Schweizer Notare gegenüber ihren Kollegen aus der EU in der Schweiz schlechter gestellt sind. Das Binnenmarktgesetz will nicht zuletzt auch solche Inländerdiskriminierungen verhindern.
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Der Bundesrat hat am 27. März 2013 das Bundesgesetz über Massnahmen gegen Zwangsheiraten auf den 1. Juli 2013 in Kraft gesetzt. Die Vorlage beinhaltet Änderungen in verschiedenen Gesetzen und wird flankiert durch Anpassungen in bestehenden Verordnungen. Demnach ist eine Ehe, die unter Zwang geschlossen wurde, in Zukunft von Amtes wegen für ungültig zu erklären. Das Gleiche gilt für die eingetragene Partnerschaft. Zudem greifen schärfere Strafbestimmungen.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im April 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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