Militärdienst: Prügler darf nicht in die RS
BVGer – Einem jungen Mann ist die Zulassung zum Militärdienst zu Recht verwehrt worden, nachdem er in der Vergangenheit zweimal auf Personen eingeprügelt hatte. Dass er dafür letztlich nicht verurteilt wurde, spielt laut Bundesverwaltungsgericht keine Rolle. (Urteil A-5617/2012)
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