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Liebe Leserinnen und Leser
 
Der Grundsatz nemo tenetur ist einer der Pfeiler des Strafprozessrechts und essenzielles Verfahrensgrundrecht. Das Bundesgericht hat nun aber im Urteil vom 13. Januar 2013 die Wiederaufnahme der Strafverfolgung im Sinne des Art. 323 StPO (Wiederaufnahme) auf der Grundlage von Beweisaussagen  eines Zivilprozesses gutgeheissen. Es argumentiert damit, dass der Gesetzgeber bei Art. 323 StPO diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen habe. Daniel Kettiger kommentiert das Urteil kritisch und empfiehlt eine Ergänzung der Verwertungsverbotsgrundsätze in der StPO, um weitere Unsicherheiten bei der Auslegung zu vermeiden.
 
Laurent Hirsch bespricht das Urteil des Bundesgerichts vom 29. Februar 2013. In diesem wird erstmals bestätigt, dass von den Parteien auch juristische Personen als Schiedsrichter benannt werden können. Neben der Frage der Unabhängigkeit juristischer Personen, darf auch die Problematik der Pflichten der Parteien hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichts nicht ausser Acht gelassen werden.
 
Wenn der Frühling seine Zeichen zeigt und das Wetter wieder schöner wird, ist die Grillsaison eröffnet. Gerade aber das Grillieren auf Balkonen führt dabei immer wieder zu Konflikten. Das schweizerische Grillprivatrecht bietet hierbei nur wenig Abhilfe. Der Bundesrat hat die heute in Kraft tretende Verordnung über das Grillieren auf Balkonen erlassen. Prof. Dr. Thomas Koller betrachtet die Verordnung und zeigt erste Ansätze der Verzahnung von öffentlichem Grillrecht und Privatrecht sowie deren Auswirkungen für die Praxis auf.
 
Prof. Dr. Martina Caroni widmet sich dem neuen Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Kampagnen. Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Parlament mit diesem Gesetz einen Paradigmenwechsel vollzogen. Anstatt weiterhin auf Transparenz und Offenlegung zu setzen, will das neue Gesetz durch Anonymität den Anschein von Korruption bzw. übermässiger Beeinflussung durch Geldgeber bekämpfen und das Vertrauen in das demokratische System wiederherstellen.
 
Pünktlich zu Ostern hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am 28. März 2013 den Streit zwischen Lindt & Sprüngli und der bayerischen Confiserie Riegelein um den Schoko-«Goldhasen» beendet. Doch es droht eine neue Prozesswelle aus Übersee. Dr. Markus Reber berichtet.
 
Am 1. Januar 1988 ist das neue Eherecht in Kraft getreten, dessen Ziel die Gleichberechtigung beider Ehepartner war. 25 Jahre später und nach einigen zusätzlichen Revisionen – wie beispielsweise im Scheidungsrecht im Jahr 2000 – drängen sich unbequeme Fragen auf: Hat sich der Verzicht auf die klare Rollenverteilung bewährt? Können Väter die Mutterrolle tatsächlich ebenso gut übernehmen, wie es das geltende Recht und insbesondere auch die aktuellen Tendenzen zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorgeben? Oder bedarf das Eherecht insgesamt einer Restauration? Prof. Dr. Regina Aebi-Müller zeigt anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung auf, in welche Richtung der Weg gehen sollte.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Urteilsbesprechungen
Daniel Kettiger
Daniel Kettiger
Abstract

Im Urteil 7B_99/2012 vom 13. Januar 2013 hält das Bundesgericht fest, dass es zulässig ist, eine Person auf der Grundlage des Beweisverfahrens eines Zivilprozesses strafrechtlich zu verurteilen, obwohl zuvor die Strafuntersuchung mangels Ermittelbarkeit der Täterschaft eingestellt wurde. Das Urteil stellt einen erheblichen Einbruch in Verfahrensgrundrechte dar und bedarf der kritischen Würdigung. Im Urteil hält das Bundesgericht zudem erstmals fest, dass das Aussageverweigerungsrecht aus Art. 32 Abs. 1 BV abzuleiten ist. (ENTE)

Laurent Hirsch
Laurent Hirsch
Abstract

In einem kürzlich ergangenen Urteil zum internationalen Schiedsverfahren hat das Bundesgericht zum ersten Mal bestätigt, dass die Parteien als Schiedsrichter eine juristische Person benennen können. Während sich auf der einen Seite die Frage nach der Unabhängigkeit einer solchen juristischen Person stellt, bestätigt das Bundesgericht auf der anderen Seite seine Rechtsprechung, nach welcher die Parteien, ihre Rechte nicht vor dem Bundesgericht geltend machen können, wenn sie wussten, dass die Streitigkeit vor dem Schiedsgericht hätte ausgetragen werden können. Der konkrete Fall zeigt die Relevanz dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die Vorsicht, die die Parteien bei der Wahl des Gerichts beweisen müssen. (sk) (ENTE)

Beiträge
Thomas Koller
Thomas Koller
Abstract

Grillieren auf dem Balkon kann zu zahlreichen Konflikten führen. Das schweizerische Grillprivatrecht konnte bisher bloss beschränkt Abhilfe bieten, weil ihm im Wesentlichen nur zwei Generalklauseln zur Verfügung stehen. Die vom Bundesrat auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzte Verordnung über das Grillieren auf Balkonen vom 7. Februar 2013 (Balkongrillverordnung; BGV) ist zwar öffentlich-rechtlich fokussiert. Sie kann aber für die Konkretisierung der Generalklauseln im Grillprivatrecht fruchtbar gemacht werden. Der Autor skizziert erste Ansätze über die Verzahnung von öffentlichem Grillrecht und Grillprivatrecht und deren mögliche Auswirkungen für die Praxis. (ENTE)

Martina Caroni
Martina Caroni
Abstract

Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Parlament nunmehr einen Schlussstrich unter die Diskussion zu Bestimmungen über die Finanzierung politischer Kampagnen gezogen und einen sowohl radikalen als auch mutigen Paradigmenwechsel vollzogen. Statt Transparenz und Offenlegung heisst die Lösung nun Anonymität: um die Gefahr unbotmässiger Beeinflussung zu unterbinden, wird fortan die Identität der Spender auch gegenüber den Empfängern verborgen bleiben. Zu diesem Zweck dürfen seit 1. April 2013 Spenden an politische Akteure nicht mehr direkt, sondern nur noch indirekt über einen blinden Fonds getätigt werden. (ENTE)

Markus Reber
Markus Reber
Abstract

Das Landgericht Köln hat im Dezember 2012 in Gutheissung einer Klage von Haribo der schweizerischen Firma Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG den Verkauf von «Goldbären», die unter der Marke «Lindt-Teddy» vermarktet wurden, in Deutschland untersagt. Diese Schokolade-Bären, die in einer goldenen Alufolie verpackt sind, würden die Markenrechte (Wort- und Bildmarken) «Goldbären» des deutschen Produzenten Haribo verletzen. Nun macht mit der gleichen Argumentation ein US-amerikanisches Unternehmen die Marke «Goldhase» streitig und will die Produktion und den Verkauf der goldenen Osterhasen mit dem roten Halsbändchen weltweit gerichtlich untersagen lassen. (ENTE)

Abstract

Vor 25 Jahren, am 1. Januar 1988, ist das neue Eherecht in Kraft getreten. Dabei hat der Gesetzgeber nicht nur das Güterrecht angepasst, sondern insbesondere auch die allgemeinen Ehewirkungen. Hintergrund der Revision war die seinerzeitige Erkenntnis, das Rollenmodell des historischen Gesetzgebers des ZGB sei veraltet. Der Beitrag zeigt auf, dass das alte Recht durchaus seine Vorteile hatte – und man dem Bundesgericht insofern durchaus gewisse nostalgische Züge nachsagen kann. (ENTE)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Nach der Tötung des Bären M13 im Februar 2013 in den Schweizer Bergen gelangte der Tierschutz an das Bundesgericht. Dieses stärkte in seiner Entscheidung nun den Schutz der Tiere. (Urteil 7E_234/2013) (sk) (ENTE)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass unter engen Voraussetzungen Eltern von öffentlichen Einrichtungen verlangen können, dass ihren Kindern ein vegetarisches Mittagessen angeboten wird. Geklagt hatte ein deutsches Akademikerpaar, welches für ihr Kind sogar ein veganes Menü verlangt hatte. (Urteil 5E_623/2013) (ENTE)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Das Human Brain Project ist ein Grossprojekt der Europäischen Kommission, welches das gesamte Wissen über das menschliche Hirn zusammenfassen und mittels computerbasierten Modellen und Simulationen nachbilden soll. Im Fokus der Forschung steht, die Ergebnisse zu neuen Erkenntnissen über das menschliche Hirn und seine Erkrankungen sowie neue Computer- und Robotertechnologien zu erhalten. Die Vorprojekte haben jetzt aber Überraschendes zutage gebracht, was Handlungsbedarf erfordert und letztlich zu einer einfachen und umfassenden Lösung geführt hat. (ENTE)

Jurius
Abstract

Kaum ist das neue Erwachsenenschutzrecht mit seiner schweizweit einheitlichen Regelung der Patientenverfügung in Kraft, liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch: Tattoo und Stempel sollen die schriftliche Verfügung ergänzen oder gar ersetzen. Experten und Sterbehilfeorganisationen sind begeistert. (ENTE)

Jurius
Abstract

Nachdem National- und Ständerat am 20. März 2013 das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 22:00 und 6:00 Uhr bestätigt haben, verschärft der Bundesrat den Ton im Bereich der Alkoholismusprävention weiter. Am 29. März 2013 hat der Bundesrat den neuen internationalen Standards zugestimmt. (sk) (ENTE)

Jurius
Abstract

Die Überbelegung der Gefängnisse verursacht viele Probleme. Viele Gefängnisse sind nicht darauf ausgelegt, eine grosse Anzahl von Häftlingen aufzunehmen. Der Mangel an Personal sowie die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung hygienischer Anforderungen führen zur Forderung nach neuen Lösungen. (sk) (ENTE)

Jurius
Abstract

Nach einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) beider Räte ist das Bundesratsfoto in der jetzigen Form nicht mehr zeitgemäss. Die Kommission fordert Veränderung. (ENTE)