| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Im Urteil 7B_99/2012 vom 13. Januar 2013 hält das Bundesgericht fest, dass es zulässig ist, eine Person auf der Grundlage des Beweisverfahrens eines Zivilprozesses strafrechtlich zu verurteilen, obwohl zuvor die Strafuntersuchung mangels Ermittelbarkeit der Täterschaft eingestellt wurde. Das Urteil stellt einen erheblichen Einbruch in Verfahrensgrundrechte dar und bedarf der kritischen Würdigung. Im Urteil hält das Bundesgericht zudem erstmals fest, dass das Aussageverweigerungsrecht aus Art. 32 Abs. 1 BV abzuleiten ist. (ENTE)
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In einem kürzlich ergangenen Urteil zum internationalen Schiedsverfahren hat das Bundesgericht zum ersten Mal bestätigt, dass die Parteien als Schiedsrichter eine juristische Person benennen können. Während sich auf der einen Seite die Frage nach der Unabhängigkeit einer solchen juristischen Person stellt, bestätigt das Bundesgericht auf der anderen Seite seine Rechtsprechung, nach welcher die Parteien, ihre Rechte nicht vor dem Bundesgericht geltend machen können, wenn sie wussten, dass die Streitigkeit vor dem Schiedsgericht hätte ausgetragen werden können. Der konkrete Fall zeigt die Relevanz dieser Rechtsprechung im Hinblick auf die Vorsicht, die die Parteien bei der Wahl des Gerichts beweisen müssen. (sk) (ENTE)
Abstract
Grillieren auf dem Balkon kann zu zahlreichen Konflikten führen. Das schweizerische Grillprivatrecht konnte bisher bloss beschränkt Abhilfe bieten, weil ihm im Wesentlichen nur zwei Generalklauseln zur Verfügung stehen. Die vom Bundesrat auf den 1. April 2013 in Kraft gesetzte Verordnung über das Grillieren auf Balkonen vom 7. Februar 2013 (Balkongrillverordnung; BGV) ist zwar öffentlich-rechtlich fokussiert. Sie kann aber für die Konkretisierung der Generalklauseln im Grillprivatrecht fruchtbar gemacht werden. Der Autor skizziert erste Ansätze über die Verzahnung von öffentlichem Grillrecht und Grillprivatrecht und deren mögliche Auswirkungen für die Praxis. (ENTE)
Abstract
Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Parlament nunmehr einen Schlussstrich unter die Diskussion zu Bestimmungen über die Finanzierung politischer Kampagnen gezogen und einen sowohl radikalen als auch mutigen Paradigmenwechsel vollzogen. Statt Transparenz und Offenlegung heisst die Lösung nun Anonymität: um die Gefahr unbotmässiger Beeinflussung zu unterbinden, wird fortan die Identität der Spender auch gegenüber den Empfängern verborgen bleiben. Zu diesem Zweck dürfen seit 1. April 2013 Spenden an politische Akteure nicht mehr direkt, sondern nur noch indirekt über einen blinden Fonds getätigt werden. (ENTE)
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Das Landgericht Köln hat im Dezember 2012 in Gutheissung einer Klage von Haribo der schweizerischen Firma Chocoladefabriken Lindt & Sprüngli AG den Verkauf von «Goldbären», die unter der Marke «Lindt-Teddy» vermarktet wurden, in Deutschland untersagt. Diese Schokolade-Bären, die in einer goldenen Alufolie verpackt sind, würden die Markenrechte (Wort- und Bildmarken) «Goldbären» des deutschen Produzenten Haribo verletzen. Nun macht mit der gleichen Argumentation ein US-amerikanisches Unternehmen die Marke «Goldhase» streitig und will die Produktion und den Verkauf der goldenen Osterhasen mit dem roten Halsbändchen weltweit gerichtlich untersagen lassen. (ENTE)
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Vor 25 Jahren, am 1. Januar 1988, ist das neue Eherecht in Kraft getreten. Dabei hat der Gesetzgeber nicht nur das Güterrecht angepasst, sondern insbesondere auch die allgemeinen Ehewirkungen. Hintergrund der Revision war die seinerzeitige Erkenntnis, das Rollenmodell des historischen Gesetzgebers des ZGB sei veraltet. Der Beitrag zeigt auf, dass das alte Recht durchaus seine Vorteile hatte – und man dem Bundesgericht insofern durchaus gewisse nostalgische Züge nachsagen kann. (ENTE)
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BGer – Nach der Tötung des Bären M13 im Februar 2013 in den Schweizer Bergen gelangte der Tierschutz an das Bundesgericht. Dieses stärkte in seiner Entscheidung nun den Schutz der Tiere. (Urteil 7E_234/2013) (sk) (ENTE)
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BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass unter engen Voraussetzungen Eltern von öffentlichen Einrichtungen verlangen können, dass ihren Kindern ein vegetarisches Mittagessen angeboten wird. Geklagt hatte ein deutsches Akademikerpaar, welches für ihr Kind sogar ein veganes Menü verlangt hatte. (Urteil 5E_623/2013) (ENTE)
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Das Human Brain Project ist ein Grossprojekt der Europäischen Kommission, welches das gesamte Wissen über das menschliche Hirn zusammenfassen und mittels computerbasierten Modellen und Simulationen nachbilden soll. Im Fokus der Forschung steht, die Ergebnisse zu neuen Erkenntnissen über das menschliche Hirn und seine Erkrankungen sowie neue Computer- und Robotertechnologien zu erhalten. Die Vorprojekte haben jetzt aber Überraschendes zutage gebracht, was Handlungsbedarf erfordert und letztlich zu einer einfachen und umfassenden Lösung geführt hat. (ENTE)
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Kaum ist das neue Erwachsenenschutzrecht mit seiner schweizweit einheitlichen Regelung der Patientenverfügung in Kraft, liegt ein neuer Vorschlag auf dem Tisch: Tattoo und Stempel sollen die schriftliche Verfügung ergänzen oder gar ersetzen. Experten und Sterbehilfeorganisationen sind begeistert. (ENTE)
Abstract
Nachdem National- und Ständerat am 20. März 2013 das Verbot des Alkoholverkaufs zwischen 22:00 und 6:00 Uhr bestätigt haben, verschärft der Bundesrat den Ton im Bereich der Alkoholismusprävention weiter. Am 29. März 2013 hat der Bundesrat den neuen internationalen Standards zugestimmt. (sk) (ENTE)
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Die Überbelegung der Gefängnisse verursacht viele Probleme. Viele Gefängnisse sind nicht darauf ausgelegt, eine grosse Anzahl von Häftlingen aufzunehmen. Der Mangel an Personal sowie die Schwierigkeiten bei der Durchsetzung hygienischer Anforderungen führen zur Forderung nach neuen Lösungen. (sk) (ENTE)
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Nach einem Bericht der Geschäftsprüfungskommission (GPK) beider Räte ist das Bundesratsfoto in der jetzigen Form nicht mehr zeitgemäss. Die Kommission fordert Veränderung. (ENTE)
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