Liebe Leserinnen und Leser
Der Grundsatz nemo tenetur ist einer der Pfeiler des Strafprozessrechts und essenzielles Verfahrensgrundrecht. Das Bundesgericht hat nun aber im Urteil vom 13. Januar 2013 die Wiederaufnahme der Strafverfolgung im Sinne des Art. 323 StPO (Wiederaufnahme) auf der Grundlage von Beweisaussagen eines Zivilprozesses gutgeheissen. Es argumentiert damit, dass der Gesetzgeber bei Art. 323 StPO diese Möglichkeit ausdrücklich vorgesehen habe. Daniel Kettiger kommentiert das Urteil kritisch und empfiehlt eine Ergänzung der Verwertungsverbotsgrundsätze in der StPO, um weitere Unsicherheiten bei der Auslegung zu vermeiden.
Laurent Hirsch bespricht das Urteil des Bundesgerichts vom 29. Februar 2013. In diesem wird erstmals bestätigt, dass von den Parteien auch juristische Personen als Schiedsrichter benannt werden können. Neben der Frage der Unabhängigkeit juristischer Personen, darf auch die Problematik der Pflichten der Parteien hinsichtlich der Wahl des richtigen Gerichts nicht ausser Acht gelassen werden.
Wenn der Frühling seine Zeichen zeigt und das Wetter wieder schöner wird, ist die Grillsaison eröffnet. Gerade aber das Grillieren auf Balkonen führt dabei immer wieder zu Konflikten. Das schweizerische Grillprivatrecht bietet hierbei nur wenig Abhilfe. Der Bundesrat hat die heute in Kraft tretende Verordnung über das Grillieren auf Balkonen erlassen. Prof. Dr. Thomas Koller betrachtet die Verordnung und zeigt erste Ansätze der Verzahnung von öffentlichem Grillrecht und Privatrecht sowie deren Auswirkungen für die Praxis auf.
Prof. Dr. Martina Caroni widmet sich dem neuen Bundesgesetz über die Finanzierung politischer Kampagnen. Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Parlament mit diesem Gesetz einen Paradigmenwechsel vollzogen. Anstatt weiterhin auf Transparenz und Offenlegung zu setzen, will das neue Gesetz durch Anonymität den Anschein von Korruption bzw. übermässiger Beeinflussung durch Geldgeber bekämpfen und das Vertrauen in das demokratische System wiederherstellen.
Pünktlich zu Ostern hat der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) am 28. März 2013 den Streit zwischen Lindt & Sprüngli und der bayerischen Confiserie Riegelein um den Schoko-«Goldhasen» beendet. Doch es droht eine neue Prozesswelle aus Übersee. Dr. Markus Reber berichtet.
Am 1. Januar 1988 ist das neue Eherecht in Kraft getreten, dessen Ziel die Gleichberechtigung beider Ehepartner war. 25 Jahre später und nach einigen zusätzlichen Revisionen – wie beispielsweise im Scheidungsrecht im Jahr 2000 – drängen sich unbequeme Fragen auf: Hat sich der Verzicht auf die klare Rollenverteilung bewährt? Können Väter die Mutterrolle tatsächlich ebenso gut übernehmen, wie es das geltende Recht und insbesondere auch die aktuellen Tendenzen zur gemeinsamen elterlichen Sorge vorgeben? Oder bedarf das Eherecht insgesamt einer Restauration? Prof. Dr. Regina Aebi-Müller zeigt anhand konkreter Beispiele aus der Rechtsprechung auf, in welche Richtung der Weg gehen sollte.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |