Der Tierquälereitatbestand der Vernachlässigung
Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urteil des Bundesgerichts 6B_635/2012 vom 14. März 2013
Das Bundesgericht hatte sich im Urteil 6B_635/2012 vom 14. März 2013 mit den Voraussetzungen des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG auseinanderzusetzen. Es stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass dieser nur erfüllt sein könne, wenn sich beim betroffenen Tier eine Beeinträchtigung des Wohlergehens in Form von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten manifestiere. Nach Meinung des Autors liegt dieser Auffassung jedoch ein fehlerhaftes Verständnis des für das Tierschutzrecht zentralen Begriffs der Tierwürde zugrunde.
Inhaltsverzeichnis
- I. Ausgangslage
- II. Die bundesgerichtliche Auslegung des Tatbestands der Vernachlässigung
- III. Kritische Würdigung der Argumentation des Bundesgerichts
- 1. Der Begriff der Tierwürde
- 2. Die systematische Einbettung der Tierwürde ins Tierschutzstrafrecht
- 3. Deliktscharakter der Vernachlässigung
- IV. Fazit
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