| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Mit dem Schutz vor Diskriminierungen müssen sich verschiedene Abteilungen des Bundesgerichts befassen, weil Benachteiligungen in ganz verschiedenen Lebenssachverhalten vorkommen können. Wie «das Bundesgericht» diese Querschnittsaufgabe löst, und wie es Art. 8 Abs. 2 BV im jeweiligen Kontext auslegt, wird anhand seiner Rechtsprechung im Jahr 2012 nachgezeichnet und kommentiert.
Abstract
Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen der Beihilfe zum Suizid und dem «Schutz des Privatlebens» (Art. 8 EMRK). Dazu setzt er sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Gross c. Schweiz vom 14. Mai 2013 auseinander. Nach einer kurzen Darstellung des Urteils beleuchtet der Beitrag den Umfang des Rechts auf Achtung des Privatlebens, die Argumentation des EGMR, die praktischen Folgen des Urteils sowie die Wechselwirkung zwischen Demokratie, verfassungsgebender Gewalt und judikativer Gewalt. Im Beitrag werden auch einige argumentative Schwächen des Urteils aufgezeigt. (bk)
Abstract
Das Bundesgericht hatte sich im Urteil 6B_635/2012 vom 14. März 2013 mit den Voraussetzungen des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG auseinanderzusetzen. Es stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass dieser nur erfüllt sein könne, wenn sich beim betroffenen Tier eine Beeinträchtigung des Wohlergehens in Form von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten manifestiere. Nach Meinung des Autors liegt dieser Auffassung jedoch ein fehlerhaftes Verständnis des für das Tierschutzrecht zentralen Begriffs der Tierwürde zugrunde.
Abstract
Die gesetzlichen Normen zum Konsumvertragsrecht sind in der Schweiz auf die gesamte Rechtsordnung verteilt: Bis heute sind bereits zwei Dutzend Konsumschutzbestimmungen in das OR und UWG eingefügt worden – Tendenz steigend. In einem entwicklungsgeschichtlichen Streifzug analysieren die Autoren die systematische Platzierung der business-to-consumer-Regeln und plädieren für eine Neuordnung des gesamten konsumrelevanten Vertragsrechts in einem eigenen Konsumschutzgesetz. Ein ausgearbeitetes «Muster-Konsumschutzgesetz» ist dem Beitrag beigefügt.
Abstract
In der Sommersession 2013 haben die Eidgenössischen Räte überraschend schnell das revidierte SchKG verabschiedet. Vermutetes Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2014 sein. Die Vorlage bringt beachtliche Neuerungen im Sanierungsrecht und insbesondere auch bei den obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht.
Abstract
In ihrem Jusletter-Beitrag vom 1. Juli 2013 «Das gerichtliche Parkverbot» haben die Autoren eine Problematik angesprochen, welche sich angeblich im Zusammenhang mit gerichtlichen Parkverboten im Sinne von Art. 258 ZPO auf privaten Verkehrsflächen stellt, die öffentlich im Sinne des SVG sind. In dieser Replik soll klargestellt werden, dass diese Problematik von Bundesrechts wegen nicht existiert. Allfällige Probleme haben ihre Ursache nicht in dem weiten Verständnis der öffentlichen Strasse im Sinne des SVG, sondern einzig und alleine im kantonalen Recht.
Abstract
BGer – Beweismittel, die aus (grund-)rechtlichen Gründen nicht direkt verwertbar sind, dürfen auch nicht indirekt als Indiz herangezogen werden, um Widersprüche in einer anderen belastenden Aussage zum Nachteil des Angeklagten zu klären. Das Urteil fasst im Übrigen die Rechtsprechung zum Anspruch des Angeschuldigten auf Konfrontation mit Belastungszeugen zusammen und nimmt eine Präzisierung der publizierten Praxis vor. (Urteil 6B_183/2013)
Abstract
BGer – Im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung eines Scheidungsurteils darf einem Exgatten nicht rückwirkend ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden. Vielmehr ist der betroffenen Partei hinreichend Zeit einzuräumen, um ihre Lebensumstände den veränderten Bedingungen anzupassen. (Urteil 5A_693/2012)
Abstract
BGer – Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Laut Bundesgericht kann betroffenen Personen anders als beim Schleudertrauma nicht zugemutet werden, die Symptome willentlich zu überwinden. (Urteil 8C_32/2013)
Abstract
BGer – Die Schweiz muss keine neuen AHV- und IV-Renten in den Kosovo ausrichten. Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen. Personen aus dem Kosovo, die endgültig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, können allerdings um Rückerstattung geleisteter AHV/IV-Beiträge ersuchen. (Urteil 9C_662/2012)
Abstract
BGer – Fünf Seifen, die zu sehr Süssigkeiten ähneln, dürfen in einem Geschäft in Lausanne nicht mehr verkauft werden. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Kantons Waadt gegen eine Filiale der Kosmetikkette Lush. (Urteil 2C_1146/2012) (sk)
Abstract
BGer – Ein Mann ist zu Recht wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen worden, weil er seine Lebenspartnerin während Jahren zur Gefangenen in der Familienwohnung gemacht hat. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu sieben Jahren Gefängnis durch das Zürcher Obergericht bestätigt. (Urteil 6B_139/2013)
Abstract
BGer – Ein Verein zur Beratung italienischer Arbeitnehmer muss definitiv finanziell dafür gerade stehen, dass sein Ex-Geschäftsführer die Pensionskassengelder von zahlreichen Mitgliedern veruntreut hat. Das Bundesgericht hat acht entsprechende Urteile des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 4A_201/2013)
Abstract
BGer – Die Schweiz darf den USA Daten von amerikanischen Kunden der Credit Suisse liefern. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von betroffenen Personen abgewiesen. Laut Gericht sind Gruppenfragen der US-Steuerbehörde IRS rechtlich grundsätzlich zulässig. (Urteil 2C_269/2013)
Abstract
Die Kantone können ab dem 5. Juli 2013 wieder auf eine allfällige Überversorgung durch Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Gebiet reagieren. Der Bundesrat hat die entsprechende Umsetzungsverordnung verabschiedet. Die Einschränkung der Zulassung ist auf drei Jahre befristet; parallel dazu wird eine längerfristige Lösung erarbeitet.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. August 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2013.
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Der Bundesrat will Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt besser schützen. Er hat deshalb am 3. Juli 2013 die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gutgeheissen. Die Konvention schliesst Lücken der Mitgliedstaaten im Strafrecht, bei der Strafverfolgung, bei der Prävention und beim Opferschutz. Die Schweiz wird die sogenannte Istanbul-Konvention in Kürze unterzeichnen.
Abstract
Der Bundesrat erachtet die ersatzlose Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag als sachgerecht. Dies hat er am 3. Juli 2013 in seiner Stellungnahme zu einem Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) festgehalten. Die heute praktisch bedeutungslosen Bestimmungen werden im Wirtschaftsleben seit Längerem durch das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst.
Abstract
Der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht ist verbesserungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am 3. Juli 2013 verabschiedet hat. Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Eine Bündelung ihrer Interessen und Ressourcen ist nur sehr begrenzt möglich. Mit seiner Analyse und der Skizzierung möglicher Massnahmen liefert der Bundesrat die Grundlage für mögliche konkrete Gesetzesvorschläge zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz.
Abstract
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2013 im Rahmen des geltenden Rechts die Eckwerte für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festgelegt.
Abstract
Die medizinische Grundversorgung und die Rolle der Hausarztmedizin sollen künftig ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärztinnen und Ärzte genannt werden. Dies sieht die Botschaft zur Revision des Medizinalberufegesetzes vor, die der Bundesrat am 3. Juli 2013 an das Parlament überwiesen hat.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai bis und mit 16. Juni 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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