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Liebe Leserinnen und Leser
 
Einbürgerung, Bildungswesen, Medien, Familie, Arbeit – nahezu in allen Lebensbereichen kann es zu Diskriminierungen kommen. Ebenso vielfältig ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu diesem Themenbereich. Sabine Steiger-Sackmann und Eylem Copur beurteilen die wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutz im Jahr 2012.
 
Der EGMR entschied im Urteil Gross gegen die Schweiz, dass die Schweiz durch fehlende Vorgaben zur Abgabe von Sodium Pentobarbital Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt hatte. Das Urteil besagt allerdings nicht, dass Art. 8 EMRK ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung beinhaltet. Dr. Luc Gonin beleuchtet den Umfang des Rechts auf Achtung des Privatlebens, die Argumentation des EGMR, die praktischen Folgen des Urteils sowie die Wechselwirkung zwischen Demokratie, verfassungsgebender Gewalt und Judikative.
 
Mit Urteil vom 14. März 2013 musste sich das Bundesgericht mit den Voraussetzungen des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG auseinandersetzen. Andreas Rüttimann kommentiert das Urteil insbesondere in Bezug auf die Auslegung des Begriffs der Tierwürde sehr kritisch.
 
Im Moment gibt es bereits zwei Dutzend Konsumentenschutzbestimmungen, die in das OR und UWG eingeführt worden sind und es scheinen noch mehr zu werden. Davide Giampaolo und Prof. Dr. Claire Huguenin betrachten die Entwicklungen imKonsumvertragsrecht (auch Konsumentenvertragsrecht) und plädieren für eine Neuordnung des Systems. Zu diesem Zweck haben sie ein «Muster-Konsumschutzgesetz» ausgearbeitet.
 
In der Sommersession 2013 wurde das revidierte SchKG verabschiedet und wird voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Entscheidung der Räte kam für viele überraschend. Dr. Daniel Hunkeler zeigt u.a. die Änderungen im Sanierungsrecht und bei den obligationenrechtlichen Bestimmungen auf.
 
In seiner Replik zum Beitrag von Matthias Pfau und Ahmet Birguel (Das gerichtliche Parkverbot, in: Jusletter 1. Juli 2013) versucht Raphael Kraemer klarzustellen, dass das von den Autoren aufgezeigte Problem des gerichtlichen Parkverbots auf privaten Verkehrsflächen seine Ursache einzig im kantonalen Recht hat.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Kommentierte Rechtsprechungsübersicht
Sabine Steiger-Sackmann
Sabine Steiger-Sackmann
Eylem Copur
Abstract

Mit dem Schutz vor Diskriminierungen müssen sich verschiedene Abteilungen des Bundesgerichts befassen, weil Benachteiligungen in ganz verschiedenen Lebenssachverhalten vorkommen können. Wie «das Bundesgericht» diese Querschnittsaufgabe löst, und wie es Art. 8 Abs. 2 BV im jeweiligen Kontext auslegt, wird anhand seiner Rechtsprechung im Jahr 2012 nachgezeichnet und kommentiert.

Urteilsbesprechungen
Luc Gonin
Abstract

Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen der Beihilfe zum Suizid und dem «Schutz des Privatlebens» (Art. 8 EMRK). Dazu setzt er sich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) Gross c. Schweiz vom 14. Mai 2013 auseinander. Nach einer kurzen Darstellung des Urteils beleuchtet der Beitrag den Umfang des Rechts auf Achtung des Privatlebens, die Argumentation des EGMR, die praktischen Folgen des Urteils sowie die Wechselwirkung zwischen Demokratie, verfassungsgebender Gewalt und judikativer Gewalt. Im Beitrag werden auch einige argumentative Schwächen des Urteils aufgezeigt. (bk)

Andreas Rüttimann
Abstract

Das Bundesgericht hatte sich im Urteil 6B_635/2012 vom 14. März 2013 mit den Voraussetzungen des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG auseinanderzusetzen. Es stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass dieser nur erfüllt sein könne, wenn sich beim betroffenen Tier eine Beeinträchtigung des Wohlergehens in Form von Schmerzen, Leiden, Schäden oder Ängsten manifestiere. Nach Meinung des Autors liegt dieser Auffassung jedoch ein fehlerhaftes Verständnis des für das Tierschutzrecht zentralen Begriffs der Tierwürde zugrunde.

Beiträge
Davide Giampaolo
Claire Huguenin
Abstract

Die gesetzlichen Normen zum Konsumvertragsrecht sind in der Schweiz auf die gesamte Rechtsordnung verteilt: Bis heute sind bereits zwei Dutzend Konsumschutzbestimmungen in das OR und UWG eingefügt worden – Tendenz steigend. In einem entwicklungsgeschichtlichen Streifzug analysieren die Autoren die systematische Platzierung der business-to-consumer-Regeln und plädieren für eine Neuordnung des gesamten konsumrelevanten Vertragsrechts in einem eigenen Konsumschutzgesetz. Ein ausgearbeitetes «Muster-Konsumschutzgesetz» ist dem Beitrag beigefügt.

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Abstract

In der Sommersession 2013 haben die Eidgenössischen Räte überraschend schnell das revidierte SchKG verabschiedet. Vermutetes Inkrafttreten dürfte der 1. Januar 2014 sein. Die Vorlage bringt beachtliche Neuerungen im Sanierungsrecht und insbesondere auch bei den obligationenrechtlichen Bestimmungen zum Arbeitsrecht.

Raphael Kraemer
Abstract

In ihrem Jusletter-Beitrag vom 1. Juli 2013 «Das gerichtliche Parkverbot» haben die Autoren eine Problematik angesprochen, welche sich angeblich im Zusammenhang mit gerichtlichen Parkverboten im Sinne von Art. 258 ZPO auf privaten Verkehrsflächen stellt, die öffentlich im Sinne des SVG sind. In dieser Replik soll klargestellt werden, dass diese Problematik von Bundesrechts wegen nicht existiert. Allfällige Probleme haben ihre Ursache nicht in dem weiten Verständnis der öffentlichen Strasse im Sinne des SVG, sondern einzig und alleine im kantonalen Recht.

Aus dem Bundesgericht
Markus Felber
Abstract

BGer – Beweismittel, die aus (grund-)rechtlichen Gründen nicht direkt verwertbar sind, dürfen auch nicht indirekt als Indiz herangezogen werden, um Widersprüche in einer anderen belastenden Aussage zum Nachteil des Angeklagten zu klären. Das Urteil fasst im Übrigen die Rechtsprechung zum Anspruch des Angeschuldigten auf Konfrontation mit Belastungszeugen zusammen und nimmt eine Präzisierung der publizierten Praxis vor. (Urteil 6B_183/2013)

Markus Felber
Abstract

BGer – Im Rahmen des Verfahrens zur Abänderung eines Scheidungsurteils darf einem Exgatten nicht rückwirkend ein hypothetisches Einkommen angerechnet werden. Vielmehr ist der betroffenen Partei hinreichend Zeit einzuräumen, um ihre Lebensumstände den veränderten Bedingungen anzupassen. (Urteil 5A_693/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Wer nach einer Krebsbehandlung wegen Erschöpfung längerfristig arbeitsunfähig wird, hat in der Regel Anspruch auf eine IV-Rente. Laut Bundesgericht kann betroffenen Personen anders als beim Schleudertrauma nicht zugemutet werden, die Symptome willentlich zu überwinden. (Urteil 8C_32/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Die Schweiz muss keine neuen AHV- und IV-Renten in den Kosovo ausrichten. Das Bundesgericht hat ein Machtwort gesprochen. Personen aus dem Kosovo, die endgültig in ihr Heimatland zurückgekehrt sind, können allerdings um Rückerstattung geleisteter AHV/IV-Beiträge ersuchen. (Urteil 9C_662/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Fünf Seifen, die zu sehr Süssigkeiten ähneln, dürfen in einem Geschäft in Lausanne nicht mehr verkauft werden. Das Bundesgericht bestätigt die Entscheidung des Kantons Waadt gegen eine Filiale der Kosmetikkette Lush. (Urteil 2C_1146/2012) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Mann ist zu Recht wegen Freiheitsberaubung schuldig gesprochen worden, weil er seine Lebenspartnerin während Jahren zur Gefangenen in der Familienwohnung gemacht hat. Das Bundesgericht hat seine Verurteilung zu sieben Jahren Gefängnis durch das Zürcher Obergericht bestätigt. (Urteil 6B_139/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Verein zur Beratung italienischer Arbeitnehmer muss definitiv finanziell dafür gerade stehen, dass sein Ex-Geschäftsführer die Pensionskassengelder von zahlreichen Mitgliedern veruntreut hat. Das Bundesgericht hat acht entsprechende Urteile des Zürcher Obergerichts bestätigt. (Urteil 4A_201/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Die Schweiz darf den USA Daten von amerikanischen Kunden der Credit Suisse liefern. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von betroffenen Personen abgewiesen. Laut Gericht sind Gruppenfragen der US-Steuerbehörde IRS rechtlich grundsätzlich zulässig. (Urteil 2C_269/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Kantone können ab dem 5. Juli 2013 wieder auf eine allfällige Überversorgung durch Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Gebiet reagieren. Der Bundesrat hat die entsprechende Umsetzungsverordnung verabschiedet. Die Einschränkung der Zulassung ist auf drei Jahre befristet; parallel dazu wird eine längerfristige Lösung erarbeitet.

Jurius
Abstract

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) verschärft die Energieeffizienz-Kategorien der Energieetikette für Personenwagen. Die Anpassung erfolgt im Rahmen der gemäss Energieverordnung vorgeschriebenen jährlichen Überprüfung. Durch die Verschärfung wird garantiert, dass erneut nur ein Siebtel aller Neuwagenmodelle in die beste Effizienz-Kategorie A fällt. Die neuen Kategorien gelten ab 1. August 2013 mit einer Übergangsfrist bis Ende 2013.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will Frauen und Mädchen vor geschlechtsspezifischer Gewalt besser schützen. Er hat deshalb am 3. Juli 2013 die Konvention des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt gutgeheissen. Die Konvention schliesst Lücken der Mitgliedstaaten im Strafrecht, bei der Strafverfolgung, bei der Prävention und beim Opferschutz. Die Schweiz wird die sogenannte Istanbul-Konvention in Kürze unterzeichnen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat erachtet die ersatzlose Aufhebung der Bestimmungen zum Vorauszahlungsvertrag als sachgerecht. Dies hat er am 3. Juli 2013 in seiner Stellungnahme zu einem Entwurf der Kommission für Rechtsfragen des Ständerats (RK-S) festgehalten. Die heute praktisch bedeutungslosen Bestimmungen werden im Wirtschaftsleben seit Längerem durch das Konsumgüterleasing und andere Konsumkreditverträge abgelöst.

Jurius
Abstract

Der kollektive Rechtsschutz im schweizerischen Privatrecht ist verbesserungsfähig. Zu diesem Schluss kommt der Bundesrat in einem Bericht, den er am 3. Juli 2013 verabschiedet hat. Ist eine Vielzahl von Personen gleich oder gleichartig geschädigt, muss grundsätzlich jede Person ihre Rechtsansprüche individuell vor Gericht geltend machen. Eine Bündelung ihrer Interessen und Ressourcen ist nur sehr begrenzt möglich. Mit seiner Analyse und der Skizzierung möglicher Massnahmen liefert der Bundesrat die Grundlage für mögliche konkrete Gesetzesvorschläge zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2013 im Rahmen des geltenden Rechts die Eckwerte für die Kooperation der Schweizer Banken mit den US-Behörden festgelegt.

Jurius
Abstract

Die medizinische Grundversorgung und die Rolle der Hausarztmedizin sollen künftig ausdrücklich in den Aus- und Weiterbildungszielen der Ärztinnen und Ärzte genannt werden. Dies sieht die Botschaft zur Revision des Medizinalberufegesetzes vor, die der Bundesrat am 3. Juli 2013 an das Parlament überwiesen hat.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Mai bis und mit 16. Juni 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.