Liebe Leserinnen und Leser
Einbürgerung, Bildungswesen, Medien, Familie, Arbeit – nahezu in allen Lebensbereichen kann es zu Diskriminierungen kommen. Ebenso vielfältig ist die Rechtsprechung des Bundesgerichts zu diesem Themenbereich. Sabine Steiger-Sackmann und Eylem Copur beurteilen die wichtigsten Entscheide des Bundesgerichts zum Diskriminierungsschutz im Jahr 2012.
Der EGMR entschied im Urteil Gross gegen die Schweiz, dass die Schweiz durch fehlende Vorgaben zur Abgabe von Sodium Pentobarbital Art. 8 EMRK (Achtung des Privat- und Familienlebens) verletzt hatte. Das Urteil besagt allerdings nicht, dass Art. 8 EMRK ein Recht auf Hilfe zur Selbsttötung beinhaltet. Dr. Luc Gonin beleuchtet den Umfang des Rechts auf Achtung des Privatlebens, die Argumentation des EGMR, die praktischen Folgen des Urteils sowie die Wechselwirkung zwischen Demokratie, verfassungsgebender Gewalt und Judikative.
Mit Urteil vom 14. März 2013 musste sich das Bundesgericht mit den Voraussetzungen des Tierquälereitatbestands der Vernachlässigung nach Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG auseinandersetzen. Andreas Rüttimann kommentiert das Urteil insbesondere in Bezug auf die Auslegung des Begriffs der Tierwürde sehr kritisch.
Im Moment gibt es bereits zwei Dutzend Konsumentenschutzbestimmungen, die in das OR und UWG eingeführt worden sind und es scheinen noch mehr zu werden. Davide Giampaolo und Prof. Dr. Claire Huguenin betrachten die Entwicklungen imKonsumvertragsrecht (auch Konsumentenvertragsrecht) und plädieren für eine Neuordnung des Systems. Zu diesem Zweck haben sie ein «Muster-Konsumschutzgesetz» ausgearbeitet.
In der Sommersession 2013 wurde das revidierte SchKG verabschiedet und wird voraussichtlich am 1. Januar 2014 in Kraft treten. Die Entscheidung der Räte kam für viele überraschend. Dr. Daniel Hunkeler zeigt u.a. die Änderungen im Sanierungsrecht und bei den obligationenrechtlichen Bestimmungen auf.
In seiner Replik zum Beitrag von Matthias Pfau und Ahmet Birguel (Das gerichtliche Parkverbot, in: Jusletter 1. Juli 2013) versucht Raphael Kraemer klarzustellen, dass das von den Autoren aufgezeigte Problem des gerichtlichen Parkverbots auf privaten Verkehrsflächen seine Ursache einzig im kantonalen Recht hat.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |