| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Für die Verfügung eines gerichtlichen Parkverbots auf privaten Verkehrsflächen sind die erstinstanzlichen Gerichte zuständig. Für die entsprechende Verfügung auf öffentlichen Verkehrsflächen die jeweiligen kantonalen Departemente. Da die gesetzliche Definition der öffentlichen Strassen mehr verwirrt als klärt, die diesbezügliche bundesgerichtliche Rechtsprechung rar und uneinheitlich ist und es deshalb oft zu Kompetenzkonflikten kommt, müssen entsprechende praxistaugliche Abgrenzungskriterien geschaffen werden, welche Rechtsunsicherheiten beseitigen und die tägliche Anwendung v.a. der primär damit konfrontierten erstinstanzlichen Gerichte erleichtern.
Abstract
Oberstes Ziel der Alimentenhilfe in der Schweiz ist es, mittels Alimenteninkasso und Alimentenbevorschussung die Unterhaltsleistungen zugunsten derjenigen Kinder zu sichern, deren Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen. Der Beitrag soll aufzeigen, dass im Bereich der kantonal geregelten Alimentenbevorschussung erheblicher Handlungsbedarf besteht, um den Unterhalt eines Kindes genügend und auch einheitlich zu sichern. Anhand eines Beispiels zwischen dem Kanton Bern und dem Kanton Luzern wird skizziert, dass es mitunter zu Kollisionen der einzelnen Gesetze kommt und entsprechend die für eine Behörde massgebende Rechtsordnung unbeachtet bleiben muss.
Abstract
Das Dienstbarkeitsrecht hat mit der Revision des Immobiliarsachenrechts (ab 1. Januar 2012) verschiedene Änderungen erfahren. Anlässlich der bernischen Tagung der Grundbuchverwalter und Handelsregisterführer befasste sich Prof. Dr. Bettina Hürlimann-Kaup mit der Abänderung von Dienstbarkeiten.
Abstract
Die Rezension konzentriert sich auf die Entstehung und die Legitimität der Menschenrechte. Sie setzt sich mit der These der auf die französische Revolution spezialisierten Historikerin Lynn Hunt auseinander. Laut Hunt sind Menschenrechte nicht absolut und vorherbestimmt, sondern vom Menschen selbst erfunden worden, wobei diese Erfindung mehr auf Empathie denn auf Vernunft beruht. Im Zusammenhang mit den Menschenrechten offenbart sich die symbolische Funktion des Rechts: Das Recht geht dem Offensichtlichen nie voraus, sondern hält es schriftlich fest und symbolisiert damit dessen Gültigkeit. (bk)
Abstract
BGer – Das im Privatvermögen anfallende Entgelt für den Verzicht auf ein Bauverbot geht auf eine Veräusserung zurück und bleibt daher bei der direkten Bundessteuer als Kapitalgewinn steuerfrei. Anfallen dürfte dagegen vermutlich die kantonale Grundstückgewinnsteuer, wozu das Urteil sich indes nur indirekt äussert. Anders verhält es sich, soweit der Rückzug einer Einsprache abgegolten wird. (Urteil 2C_1151/2012)
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BGer – Das Bundesverwaltungsgericht muss die Vereinbarung zum Hallenstadion-Billetverkauf über Ticketcorner neu behandeln. Das Bundesgericht habe die Beschwerdebefugnis von Starticket und Ticketportal anerkannt, teilte Starticket am 27. Juni 2013 mit. (Urteil 2C_1054/2012)
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BGer – Der Zürcher Kunstsammler Werner Merzbacher muss ein 1989 erworbenes Bild von Kasimir Malewitsch möglicherweise an einen russischen Kunstsammler herausgeben. Nach Ansicht des Bundesgerichts hätte Merzbacher vor dem Kauf aufgrund eines Diebstahl-Gerüchts vertiefte Abklärungen tätigen müssen. (Urteil 5A_372/2012)
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BGer – Das Bundesgericht hat ein Gesetz des Kantons Genf aufgehoben, das Mieter und Vermieter von der Pflicht befreit, persönlich an der Schlichtungsverhandlung zu erscheinen, da es Bundesrecht widerspricht. Die neue Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) regelt die Pflicht zum Erscheinen an der Schlichtungsverhandlung abschliessend, insbesondere für Mietstreitigkeiten. Das angefochtene kantonale Gesetz befreit in weitergehendem Umfang von der Pflicht zum Erscheinen als die ZPO. (Urteil 4C_1/2013)
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BGer – Zwei des Raubes verdächtigte Männer werden nach Frankreich ausgeliefert. Das Bundesgericht hat die Beschwerde dieser abgewiesen und damit eine Entscheidung des Bundesamtes für Justiz (BJ) bestätigt. (Urteil 1B_183/2013) (sk)
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BGer – Der ehemalige jurassische Polizeikommandant Henri-Joseph Theubet ist definitiv schuldig gesprochen worden. Das Bundesgericht lehnte Theubets Beschwerde ab und bestätigte seine Verurteilung zu 20 Tagessätzen à 200 Franken auf Bewährung. (Urteil 6B_218/2013)
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BGer – Der erstinstanzlich zu mehr als 12 Jahren Gefängnis verurteilte «Heiler von Bern» bleibt in Sicherheitshaft. Laut Bundesgericht besteht im Falle einer Freilassung die Gefahr, dass sich der Mann nach Italien absetzen könnte. (Urteil 1B_191/2013)
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BGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat zwei Journalisten für die vorzeitige Veröffentlichung eines Urteils zu streng bestraft. Das Bundesgericht hat den beiden Journalisten Recht gegeben und es bei einer Verwarnung belassen. (Urteile 2C_741/2012 und 2C_810/2012)
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BGer – Karl Müller, Vater des wippenden MBT-Gesundheitsschuhs, hat den Kampf um den Notverkauf der Rechte an seiner Erfindung nach Asien definitiv verloren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde seiner Firma abgewiesen. (Urteil 5A_27/2013)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht gibt der Raiffeisen-Bankengruppe grünes Licht für ihren Plan zur Ausgabe von Beteiligungsscheinen über 300 Millionen Franken. Bevor die Kapitalerweiterung umgesetzt werden könnte, müssten noch die Delegiertenversammlung und die Finanzmarktaufsicht FINMA zustimmen. (Urteil B-6017/2012)
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BStGer – Das Bundesstrafgericht heisst die Übermittlung von Bankdaten an Russland in der Magnitski-Affäre gut. Die Informationen betreffen das Konto einer Unternehmung, die mit dem 2012 in London verstorbenen Alexander Perepilichnyy in Verbindung stand. (Urteil RR.2013.77)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat das Rundschreiben «Eckwerte zur Vermögensverwaltung» revidiert. Das angepasste Rundschreiben präzisiert die Pflichten der Vermögensverwalter im Umgang mit Kunden. Es berücksichtigt insbesondere die jüngste Rechtsprechung des Bundesgerichts und die Revision des Kollektivanlagengesetzes. Das revidierte Rundschreiben tritt am 1. Juli 2013 in Kraft.
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Die Verfügung der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA, welche die PostFinance AG als Bank und Effektenhändlerin bewilligt, ist rechtskräftig. Dies nachdem am 26. Juni 2013 die PostFinance AG in eine eigenständige Aktiengesellschaft ausgegliedert worden ist. Die PostFinance AG hat die Bedingungen der FINMA erfüllt.
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Der Bundesrat hat am 26. Juni 2013 beschlossen, die verstärkte Solidarhaftung per 15. Juli 2013 in Kraft zu setzen. Gleichzeitig hat er Bestimmungen zur Umsetzung der Solidarhaftung in der Entsendeverordnung verabschiedet. Die verstärkte Solidarhaftung ermöglicht es, dass der Erstunternehmer für die Nichteinhaltung der Lohn- und Arbeitsbedingungen durch seine Subunternehmer haftbar gemacht werden kann. Mit der Solidarhaftung wird nach den Massnahmen unter anderem gegen die Scheinselbständigkeit eine weitere gesetzliche Lücke geschlossen.
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Die Aufwandbesteuerung ist nach Ansicht des Bundesrates ein wichtiges standortpolitisches Instrument mit volkswirtschaftlicher Bedeutung. Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Schluss mit den Steuerprivilegien für Millionäre (Abschaffung der Pauschalbesteuerung)» deswegen zur Ablehnung. Er hat am 26. Juni 2013 eine entsprechende Botschaft verabschiedet. Darin hält er unter anderem fest, dass die Aufwandbesteuerung erst kürzlich revidiert und von den eidgenössischen Räten im Herbst 2012 verabschiedet wurde.
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Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zur Umsetzung des US-Steuergesetzes FATCA stösst im Parlament auf geringen Widerstand. Nach dem Ständerat hat auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) zugestimmt.
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Wer das Bankgeheimnis verletzt, soll härter bestraft werden können. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) will von der Verwaltung einen Gesetzesentwurf in diesem Sinne ausarbeiten lassen.
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Die Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Juli 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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