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Liebe Leserinnen und Leser
 
Heute tritt das teilrevidierte Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (Entsendegesetz) in Kraft. Die Revision bezweckt eine Haftung von Erstunternehmern im Baugewerbe für Fälle, in denen ein Subunternehmer die «minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen» nicht einhält. (vgl. auch Hubert Stöckli / Roger Bieri, Neue Ausfallhaftung von Unternehmen, in: Jusletter 24. Juni 2013). David Equey betrachtet die neuen Regelungen kritisch und kommt zum Schluss, dass sie das Problem unfairer Löhne wohl nicht beseitigen werden. Zudem würden sie im Ergebnis diskriminierend gegenüber Bauunternehmen wirken, die als einzige von der Reform betroffen sind.
 
Die Bedeutung der Bereiche Corporate Governance, Risikomanagement und Internes Kontrollsystem hat für die ordentliche Geschäftsführung eines Versicherungsunternehmens – nicht zuletzt seit der Finanzkrise – stetig an Bedeutung gewonnen. Umstritten ist im Gegensatz dazu der Stellenwert eines Whistleblowing-Systems. Die FINMA veröffentlichte die im Jahr 2012 gesammelten Ergebnisse des zweiten Swiss Qualitative Assessments (SQA II) am 5. April 2013. Dr. Stefan Riederstellt die Kernpunkte vor, diskutiert diese und rät im Ergebnis zur Etablierung einer funktionierenden Risikokommunikation.
 
Dem Vollzug von Jugendstrafen widmet sich Giuliano Scuderi. Er untersucht die gesetzlichen Bestimmungen zum Vollzug der Freiheitsstrafe und zum Vollzug einer Schutzmassnahme und analysiert, inwiefern die Unterbringung der Jugendlichen zur Durchführung dieser Massnahmen in der gleichen Einrichtung zweckmässig ist.
 
Die Arbeitszeiterfassung ist in letzter Zeit ein viel diskutiertes Thema. So wurde der Verzicht für Arbeitnehmende ab einem Jahresgehalt von CHF 175'000 oder bei Eintragung im Handelsregister erörtert. Schon heute verzichten Unternehmen – besonders im Dienstleistungsbereich – auf die Arbeitszeiterfassung. Luca Ciriglianowidmet sich einem bisher wenig beachteten, aber problematischen Sachverhalt im Grenzgebiet zwischen Arbeits-, Sozialversicherungs- und Verwaltungsrecht: Die Auswirkungen fehlender Arbeitszeiterfassung auf die Entrichtung von Kurzarbeitsentschädigung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz.
 
Zu guter Letzt ein Hinweis in eigener Sache: Jusletter macht eine dreiwöchige Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 12. August 2013.
 
Wir wünschen Ihnen einen schönen Sommer und natürlich eine spannende Lektüre.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Beiträge
David Equey
David Equey
Abstract

Am 15. Juli 2013 treten wesentliche Änderungen des Bundesgesetzes
 über die flankierenden Massnahmen bei entsandten 
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und
 über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen
 vorgesehenen Mindestlöhne (EntsG) sowie dessen Durchführungsverordnung (EntsV) in Kraft. Hiernach haften Unternehmer in den Bereichen des Bauhaupt- und Baunebengewerbes für Fälle, in denen ein Subunternehmer die «minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen» nicht einhält. Der Beitrag beschreibt die neuen Bestimmungen, die Voraussetzungen zur Umsetzung der Haftung und die Möglichkeiten, die es dem Bauunternehmen erlauben könnten, sich der Verantwortung zu entziehen. (sk)

Stefan Rieder
Abstract

In der FINMA-Mitteilung 46 (2013) vom 5. April 2013 wurden die Ergebnisse des zweiten Swiss Qualitative Assessments (SQA II) veröffentlicht. Die FINMA untersuchte im Jahr 2012 die Corporate Governance, das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem bei schweizerischen Versicherungsunternehmen. Bestandteil dieser Untersuchung war u.a. auch die Ausgestaltung von Whistleblowing-Systemen. Der Beitrag beschäftigt sich mit der Notwendigkeit eines Whistleblowing-Systems, stellt die Ergebnisse des SQA II dar und diskutiert diese.

Giuliano Scuderi
Abstract

Es gibt Anstalten, in welche Jugendliche sowohl zum Vollzug einer Freiheitsstrafe als auch zum Vollzug einer Schutzmassnahme, wie die Unterbringung in eine geschlossene Einrichtung, eingewiesen werden. Ziel des Beitrags ist es, die gesetzlichen Bestimmungen über den Vollzug der beiden Sanktionen zu untersuchen und zu analysieren, inwiefern ein gemeinsamer Ort der Durchführung zweckmässig erscheint. Der Autor kommt zum Schluss, dass der Vollzug von Strafe und Massnahme innerhalb der gleichen Einrichtung Nachteile für die Insassen hat, vor allem aufgrund ungleicher Behandlung sowie verschiedener Bedürfnisse. (bk)

Luca Cirigliano
Luca Cirigliano
Abstract

Die Wichtigkeit der Arbeitszeiterfassung durch den Arbeitnehmer bzw. der Dokumentationspflicht des Arbeitsgebers wird häufig erst dann bemerkt, wenn sie fehlt und damit Probleme sozialversicherungs-, arbeits- oder verwaltungsrechtlicher Natur entstehen. Der Aufsatz will die Implikationen der fehlenden Arbeitszeiterfassung für die im Rahmen der aktuellen Finanz- und Wirtschaftskrise immer wichtiger werdende Kurzarbeitsentschädigung nach Art. 31 AVIG untersuchen.

Aus dem Bundesgericht
Markus Felber
Abstract

BGer – Eine Rechtsverzögerung beruht in aller Regel darauf, dass eine Behörde untätig bleibt. Ausnahmsweise kann allerdings auch eine positive Anordnung – etwa die Anordnung einer unnötigen Beweismassnahme oder die Einräumung übermässig langer Fristen – ein Verfahren unzulässig verzögern. Daran erinnert das Bundesgericht im Zusammenhang mit einem sozialversicherungsrechtlichen Einspracheverfahren. (Urteil 8C_1014/2012)

Markus Felber
Abstract

BGer – Die für die Ansetzung der Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister entscheidende Frage, ob es sich bei einer Statutenänderung um eine bloss geringfügige Änderung handelt, ist bei einer Namensänderung selbst dann zu verneinen, wenn nur ein einziges Wort aus der Firma gestrichen wird. (Urteil 4A_21/2013)

Markus Felber
Abstract

BGer – Die eheliche Beistandspflicht erstreckt sich nicht nur auf den Lebensunterhalt, sondern auch auf andere Bedürfnisse wie etwa den Rechtsschutz. Daher kann die vermögende Ehefrau zur Leistung eines Vorschusses verpflichtet werden, und der Anspruch auf unentgeltliche Rechtspflege zulasten des Staates entfällt. (Urteil 4A_148/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Erwin Sperisen wird wegen Fluchtgefahr nicht aus der Untersuchungshaft entlassen. Das Bundesgericht hat eine Klage des früheren Polizeichefs von Guatemala abgewiesen. Sperisen soll Drahtzieher von aussergerichtlichen Hinrichtungen gewesen sein. (Urteil 1B_197/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Der Zürcher Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser muss sich im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen SVP-Nationalrat Christoph Blocher nun doch einer Strafuntersuchung wegen Amtsgeheimnisverletzung stellen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde Blochers gutgeheissen. (Urteil 1C_96/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Ein Zürcher Polizist hat sich mit der Festnahme eines Mannes, der sich in eine Drogenkontrolle eingemischt hat, der Freiheitsberaubung und des Amtsmissbrauchs schuldig gemacht. Das Bundesgericht hat ein Urteil des Zürcher Obergerichts vom März 2013 bestätigt. (Urteil 6B_39/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Bündner Kinder, die im Rahmen des Pilotversuchs in Rumantsch Grischun eingeschult wurden, müssen auch den Rest ihrer Schulzeit in dieser Sprache absolvieren. Das Bundesgericht hat die Beschwerde von zahlreichen betroffenen Eltern abgewiesen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_806/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Zwei muslimische Mädchen dürfen in der Thurgauer Gemeinde Bürglen weiterhin mit dem Kopftuch zur Schule. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Gemeinde abgewiesen, die Grundsatzfrage der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Kopftuchverbots an Schulen aber offen gelassen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 2C_794/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Die im neuen Genfer Kundgebungsgesetz vorgesehene Sperrfrist für Demonstrationen von problematischen Organisatoren ist verfassungswidrig. Das Bundesgericht hat die fragliche Bestimmung aufgehoben, drei weitere umstrittene Neuregelungen aber gutgeheissen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_225/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Im Kanton Zug darf im September 2013 nicht über ein Verfahren zur Wahl des Kantonsrats abgestimmt werden, das vom Bundesgericht bereits 2010 für verfassungswidrig erklärt wurde. Das Gericht hat die Beschwerde mehrerer Parteien gutgeheissen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 1C_561/2013)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Ein Schweizer Casino muss laut Bundesverwaltungsgericht eine Rekordbusse in der Höhe von 3 Millionen Franken zahlen, weil es einen Problemspieler zu spät gesperrt hat. Der Mann hatte als sogenannter «Highroller» zwischen 2005 und 2008 an Automaten rund vier Millionen Franken verloren. (Urteil B-4830/2011)

Aus dem Bundesstrafgericht
Jurius
Abstract

BStGer – Die Eidgenossenschaft muss an einen Vermögensverwalter aus Genf mehr als 180'000 Franken Schadensersatz bezahlen. Der Mann wurde bereits vom Bundesstrafgericht wegen Fälschung verurteilt, nun aber von anderen schweren Vorwürfen freigesprochen. (Urteil SK.2012.47) (sk)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die «Weisungen der Bundeskanzlei zur Schreibung und zu Formulierungen in den deutschsprachigen amtlichen Texten des Bundes» sind in einer zweiten, überarbeiteten Auflage erschienen. Die Schreibweisungen geben Antwort auf die wichtigsten und häufigsten Fragen, die sich beim Verfassen von amtlichen Texten des Bundes stellen. Sie erleichtern damit all jenen das Arbeiten, die beispielsweise einen Bericht des Bundesrates, eine Verordnung oder einen offiziellen Brief verfassen.