Zulassungssteuerung bei Ärzten
Die Kantone können ab dem 5. Juli 2013 wieder auf eine allfällige Überversorgung durch Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Gebiet reagieren. Der Bundesrat hat die entsprechende Umsetzungsverordnung verabschiedet. Die Einschränkung der Zulassung ist auf drei Jahre befristet; parallel dazu wird eine längerfristige Lösung erarbeitet.
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