Porsche von Raser bleibt beschlagnahmt
BGer – Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Porsche eines Rasers zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Laut Bundesgericht ist die Massnahme zur Absicherung der allfälligen späteren definitiven Einziehung des Luxusfahrzeugs gerechtfertigt. (Urteil 1B_275/2013)
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