Liebe Leserinnen und Leser
Bereits seit Jahrzehnten steht die Abschaffung von Art. 293 StGB, der die Veröffentlichung geheimer Dokumente unter Strafe stellt, immer wieder zur Diskussion. Zuletzt hatte sich die Rechtskommission des Ständerates im Oktober 2012 für die Streichung der Norm, die hauptsächlich Medienschaffende betrifft, ausgesprochen. Delphine Brun betrachtet den Konflikt zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf ein faires Verfahren und untersucht deren rechtliche Auswirkungen.
Gemäss Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten, ausser wenn der Empfänger die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat und kumulativ eine grosse Härte vorliegt. Dominik Sennhauser kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 19. September 2013 kritisch im Hinblick auf dessen restriktive Auslegung der Norm, die den Fall der Gutgläubigkeit nahezu ausschliesst.
Seitdem Edward Snowden Mitte 2013 die Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 auslöste, stehen Fragen rund um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz im Fokus der internationalen Medien. Insbesondere die umfangreiche Datenüberwachung durch die National Security Agency (NSA) hat als Anlass gedient, auch die Arbeitsweisen der europäischen Geheimdienste und Behörden kritisch zu hinterfragen. Prof. Dr. Rolf H. Weber und Dominic N. Staiger vergleichen die Schweizer mit den amerikanischen Überwachungskompetenzen unter Hervorhebung datenschutzrechtlicher Fragestellungen in den beiden Ländern und zeigen praktische Alltagsanwendungen zur Minimierung der Überwachbarkeit für den Einzelnen sowie für IT-Unternehmen auf.
Strafrichter dürfen nicht in jedem Fall das Auto eines Rasers einziehen. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind dabei aber noch recht unklar. Das am 28. Oktober 2013 ergangene Urteil des Bundesgerichts (1B_275/2013) bringt nur bedingt Klärung. Dr. Florian Baumann und Cornelia Stengel setzen sich mit dem im Rahmen des Massnahmenpakets «via sicura» neu geschaffenen Art. 90a SVG (Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen) grundsätzlich auseinander und kommen zum Schluss, dass es sich hierbei im Ergebnis um eine weitestgehend überflüssige Gesetzesnovelle handelt.
In den Schweizer Wirtschaftszentren, wie Genf oder Zürich, zeigt sich mehr und mehr eine Tendenz hin zu hochwertigen (und hochpreisigen) Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten. Die Eigentümer der entsprechenden Liegenschaften wollen bzw. müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen, was oftmals eine Umnutzung der betroffenen Gebäude mit sich bringt. Dr. Maja Baumann erörtert ausgewählte mietrechtliche Fragen, die sich in der Praxis bei Totalsanierungs- bzw. Umbauprojekten mit geplanter Umnutzung stellen können
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |