| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Gemäss Art. 25 Abs. 1 ATSG sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten. Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Empfänger die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat und kumulativ eine grosse Härte vorliegt. Insbesondere bei unrechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen ist die Rechtsprechung aber derart restriktiv, dass der Leistungsempfänger faktisch gar nie gutgläubig sein kann und mithin die gesetzlichen Bestimmungen ausgehebelt werden. Die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung untermauert diese Tendenz.
Abstract
Die Veröffentlichungen von Edward Snowden zur Überwachung durch die National Security Agency werfen viele Fragen mit Blick auf das Verhältnis eines Staates zu seinen Bürgern und der Wahrung grundlegender Rechte auf. Der Beitrag vergleicht die Schweizer mit den amerikanischen Überwachungskompetenzen und hebt dabei datenschutzrechtliche Fragestellungen, welche sich für beide Länder ergeben, hervor. Überdies werden technische Wege zur Minimierung der Überwachbarkeit und Verhaltensmassnahmen von IT-Unternehmen aufgezeigt.
Abstract
Der seit dem 1. Januar 2013 in Kraft stehende, im Rahmen des Massnahmenpakets «via sicura» neu geschaffene Art. 90a SVG räumt Strafgerichten die Kompetenz ein, unter bestimmten Voraussetzungen Motorfahrzeuge, mit welchen skrupellos eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen worden ist, einzuziehen und zu verwerten. Die Autoren setzen sich mit der neuen Einziehungsbestimmung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage bei Leasingfahrzeugen auseinander und kommen zum Schluss, dass es sich hierbei um eine – bei Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien – weitestgehend überflüssige Gesetzesnovelle handelt.
Abstract
Bei Umbauprojekten mit geplanter Neunutzung des Grundstücks können sich verschiedene Probleme mietrechtlicher Natur stellen mit teilweise erheblichen Kostenfolgen. Der Beitrag geht näher auf ausgewählte mietrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit Umnutzungsprojekten ein und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese adressiert werden können. Die Autorin kommt jedoch zum Schluss, dass trotz sorgfältiger Planung und redlicher Umsetzung Grundeigentümer das Risiko zeit- und kostenintensiver mietrechtlicher Auseinandersetzungen nicht ausschliessen können, und regt an, dass der Trend zur stetigen Verschärfung der Interpretation mieterschutzrechtlicher Normen überdacht und vermehrt auch wieder vermieterseitige Interessen bei den entsprechenden richterlichen Abwägungen mitberücksichtigt werden sollten.
Abstract
BGer – Carl Hirschmann muss seine Entschuldigung bei Ex-Freundin Lulu auf Geheiss des Bundesgerichts nun doch veröffentlichen. Laut Bundesgericht hat sie einen Anspruch darauf, dass Dritte vom erlittenen Unrecht erfahren. (Urteil 5A_309/2013)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht wies eine Klage der Chambre genevoise immobilière (CGI) gegen die neuen Vorschriften zu Flächennutzungsplänen der Stadt Genf ab. Gleichzeitig hat es auch eine Beschwerde des Genfer Regierungsrates abgewiesen. (Urteile 1C_253/2013 und 1C_259/2013) (sk)
Abstract
BGer – Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Porsche eines Rasers zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Laut Bundesgericht ist die Massnahme zur Absicherung der allfälligen späteren definitiven Einziehung des Luxusfahrzeugs gerechtfertigt. (Urteil 1B_275/2013)
Abstract
Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 in Kraft. Damit stehen künftig mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten statt der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) und stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.
Abstract
Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Er hat am 20. November 2013 die Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts verabschiedet. Den Schutz vor einer Kündigung nach einer rechtmässigen Meldung baut der Bundesrat vorerst nicht aus.
Abstract
Der Bundesrat hat am 20. November 2013 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit hat er Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung, der auf die Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zurückgeht, zwei Monate früher als gefordert umgesetzt. Die neue Verordnung betrifft börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen.
Abstract
Das Schweizer Stimmvolk hat am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt. Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf den 1. Dezember 2013 festgelegt.
Abstract
Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» zur Ablehnung. Sie verstösst gegen grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates, und für die Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung ist sie nicht notwendig: Diese Umsetzung läuft, der Bundesrat hat dem Parlament im Juni 2013 eine vermittelnde Lösung vorgelegt, welche die Nachteile der Durchsetzungsinitiative vermeidet. Der Text der Durchsetzungsinitiative enthält im Übrigen eine Definition des zwingenden Völkerrechts, die ungültig ist. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament in seiner Botschaft daher, die Volksinitiative für teilweise ungültig zu erklären und ohne die enge Definition des zwingenden Völkerrechts zur Abstimmung zu bringen.
Abstract
Der Bundesrat hat am 20. November 2013 die Vernehmlassung zur Übernahme von zwei EU-Verordnungen eröffnet. Die eine präzisiert und ergänzt die Regeln zur vorübergehenden Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums. Mit der anderen wird der Schengen-Evaluationsmechanismus angepasst, durch den Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts in Zukunft effizienter behoben werden sollen.
Abstract
Durch die parlamentarische Initiative «Aufhebung von Artikel 293 StGB» vom 30. September 2011, muss sich der Gesetzgeber erneut mit einer möglichen Abschaffung von Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) auseinandersetzen. Obwohl die Vereinbarkeit dieser Norm mit der EMRK durch das Urteil des EGMR Stoll c. Suisse festgestellt wurde, zeigt der Beitrag den weiterhin bestehenden und wiederkehrenden Konflikt auf zwischen der Pressefreiheit auf der einen Seite und dem Recht auf ein faires Verfahren, d.h. die Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung sowie die Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts, auf der anderen Seite. (sk)
Jusletter