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Liebe Leserinnen und Leser
 
Bereits seit Jahrzehnten steht die Abschaffung von Art. 293 StGB, der die Veröffentlichung geheimer Dokumente unter Strafe stellt, immer wieder zur Diskussion. Zuletzt hatte sich die Rechtskommission des Ständerates im Oktober 2012 für die Streichung der Norm, die hauptsächlich Medienschaffende betrifft, ausgesprochen. Delphine Brun betrachtet den Konflikt zwischen der Pressefreiheit und dem Recht auf ein faires Verfahren und untersucht deren rechtliche Auswirkungen.
 
Gemäss Art. 25 Abs. 1 des Bundesgesetzes über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten, ausser wenn der Empfänger die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat und kumulativ eine grosse Härte vorliegt. Dominik Sennhauser kommentiert das Urteil des Bundesgerichts vom 19. September 2013 kritisch im Hinblick auf dessen restriktive Auslegung der Norm, die den Fall der Gutgläubigkeit nahezu ausschliesst.
 
Seitdem Edward Snowden Mitte 2013 die Überwachungs- und Spionageaffäre 2013 auslöste, stehen Fragen rund um den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz im Fokus der internationalen Medien. Insbesondere die umfangreiche Datenüberwachung durch die National Security Agency (NSA) hat als Anlass gedient, auch die Arbeitsweisen der europäischen Geheimdienste und Behörden kritisch zu hinterfragen. Prof. Dr. Rolf H. Weber und Dominic N. Staiger vergleichen die Schweizer mit den amerikanischen Überwachungskompetenzen unter Hervorhebung datenschutzrechtlicher Fragestellungen in den beiden Ländern und zeigen praktische Alltagsanwendungen zur Minimierung der Überwachbarkeit für den Einzelnen sowie für IT-Unternehmen auf.
 
Strafrichter dürfen nicht in jedem Fall das Auto eines Rasers einziehen. Die genauen Voraussetzungen hierfür sind dabei aber noch recht unklar. Das am 28. Oktober 2013 ergangene Urteil des Bundesgerichts (1B_275/2013) bringt nur bedingt Klärung. Dr. Florian Baumann und Cornelia Stengel setzen sich mit dem im Rahmen des Massnahmenpakets «via sicura» neu geschaffenen Art. 90a SVG (Einziehung und Verwertung von Motorfahrzeugen) grundsätzlich auseinander und kommen zum Schluss, dass es sich hierbei im Ergebnis um eine weitestgehend überflüssige Gesetzesnovelle handelt.
 
In den Schweizer Wirtschaftszentren, wie Genf oder Zürich, zeigt sich mehr und mehr eine Tendenz hin zu hochwertigen (und hochpreisigen) Geschäfts- und Wohnräumlichkeiten. Die Eigentümer der entsprechenden Liegenschaften wollen bzw. müssen dieser Entwicklung Rechnung tragen, was oftmals eine Umnutzung der betroffenen Gebäude mit sich bringt. Dr. Maja Baumann erörtert ausgewählte mietrechtliche Fragen, die sich in der Praxis bei Totalsanierungs- bzw. Umbauprojekten mit geplanter Umnutzung stellen können
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Stv. Verlagsleiterin
Leiterin Jusletter
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Urteilsbesprechungen
Dominik Sennhauser
Dominik Sennhauser
Abstract

Gemäss Art. 25 Abs. 1 ATSG sind unrechtmässig bezogene Leistungen zurückzuerstatten. Dieser Grundsatz gilt dann nicht, wenn der Empfänger die Leistungen in gutem Glauben bezogen hat und kumulativ eine grosse Härte vorliegt. Insbesondere bei unrechtmässig bezogenen Ergänzungsleistungen ist die Rechtsprechung aber derart restriktiv, dass der Leistungsempfänger faktisch gar nie gutgläubig sein kann und mithin die gesetzlichen Bestimmungen ausgehebelt werden. Die jüngste bundesgerichtliche Rechtsprechung untermauert diese Tendenz.

Beiträge
Rolf H. Weber
Rolf H. Weber
Dominic N. Staiger
Abstract

Die Veröffentlichungen von Edward Snowden zur Überwachung durch die National Security Agency werfen viele Fragen mit Blick auf das Verhältnis eines Staates zu seinen Bürgern und der Wahrung grundlegender Rechte auf. Der Beitrag vergleicht die Schweizer mit den amerikanischen Überwachungskompetenzen und hebt dabei datenschutzrechtliche Fragestellungen, welche sich für beide Länder ergeben, hervor. Überdies werden technische Wege zur Minimierung der Überwachbarkeit und Verhaltensmassnahmen von IT-Unternehmen aufgezeigt.

Florian Baumann
Cornelia Stengel
Cornelia Stengel
Abstract

Der seit dem 1. Januar 2013 in Kraft stehende, im Rahmen des Massnahmenpakets «via sicura» neu geschaffene Art. 90a SVG räumt Strafgerichten die Kompetenz ein, unter bestimmten Voraussetzungen Motorfahrzeuge, mit welchen skrupellos eine grobe Verkehrsregelverletzung begangen worden ist, einzuziehen und zu verwerten. Die Autoren setzen sich mit der neuen Einziehungsbestimmung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage bei Leasingfahrzeugen auseinander und kommen zum Schluss, dass es sich hierbei um eine – bei Wahrung rechtsstaatlicher Prinzipien – weitestgehend überflüssige Gesetzesnovelle handelt.

Maja Baumann
Abstract

Bei Umbauprojekten mit geplanter Neunutzung des Grundstücks können sich verschiedene Probleme mietrechtlicher Natur stellen mit teilweise erheblichen Kostenfolgen. Der Beitrag geht näher auf ausgewählte mietrechtliche Problemstellungen im Zusammenhang mit Umnutzungsprojekten ein und zeigt Möglichkeiten auf, wie diese adressiert werden können. Die Autorin kommt jedoch zum Schluss, dass trotz sorgfältiger Planung und redlicher Umsetzung Grundeigentümer das Risiko zeit- und kostenintensiver mietrechtlicher Auseinandersetzungen nicht ausschliessen können, und regt an, dass der Trend zur stetigen Verschärfung der Interpretation mieterschutzrechtlicher Normen überdacht und vermehrt auch wieder vermieterseitige Interessen bei den entsprechenden richterlichen Abwägungen mitberücksichtigt werden sollten.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Carl Hirschmann muss seine Entschuldigung bei Ex-Freundin Lulu auf Geheiss des Bundesgerichts nun doch veröffentlichen. Laut Bundesgericht hat sie einen Anspruch darauf, dass Dritte vom erlittenen Unrecht erfahren. (Urteil 5A_309/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht wies eine Klage der Chambre genevoise immobilière (CGI) gegen die neuen Vorschriften zu Flächennutzungsplänen der Stadt Genf ab. Gleichzeitig hat es auch eine Beschwerde des Genfer Regierungsrates abgewiesen. (Urteile 1C_253/2013 und 1C_259/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Solothurner Staatsanwaltschaft hat den Porsche eines Rasers zu Recht vorläufig beschlagnahmt. Laut Bundesgericht ist die Massnahme zur Absicherung der allfälligen späteren definitiven Einziehung des Luxusfahrzeugs gerechtfertigt. (Urteil 1B_275/2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Der Bundesrat setzt die von der Bundesversammlung im Juni 2013 beschlossene Änderung des Energiegesetzes per 1. Januar 2014 in Kraft. Damit stehen künftig mehr Mittel für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) zur Verfügung. Betreiber von kleinen Photovoltaik-Anlagen erhalten statt der KEV einen einmaligen Investitionsbeitrag (Einmalvergütung) und stromintensive Unternehmen können die Rückerstattung der bezahlten Netzzuschläge beantragen, wenn sie im Gegenzug ihre Energieeffizienz steigern.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will gesetzlich festlegen, unter welchen Voraussetzungen eine Meldung von Arbeitnehmenden, die auf Unregelmässigkeiten am Arbeitsplatz hinweisen (sog. Whistleblower), rechtmässig ist. Er hat am 20. November 2013 die Botschaft zur entsprechenden Teilrevision des Obligationenrechts verabschiedet. Den Schutz vor einer Kündigung nach einer rechtmässigen Meldung baut der Bundesrat vorerst nicht aus.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 20. November 2013 die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Gesellschaften auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Damit hat er Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung, der auf die Annahme der Volksinitiative «gegen die Abzockerei» zurückgeht, zwei Monate früher als gefordert umgesetzt. Die neue Verordnung betrifft börsenkotierte Gesellschaften und Vorsorgeeinrichtungen.

Jurius
Abstract

Das Schweizer Stimmvolk hat am 22. September 2013 einer Änderung des Arbeitsgesetzes zugestimmt. Diese ermöglicht es, dass der Shop-Bereich von Tankstellen, die heute rund um die Uhr geöffnet sind, zwischen 1 und 5 Uhr ebenfalls bedient werden kann. Dabei geht es ausschliesslich um Tankstellenshops auf Autobahnraststätten sowie an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr. Diese müssen dazu ein Waren- und Dienstleistungsangebot führen, das in erster Linie auf die Bedürfnisse der Reisenden ausgerichtet ist. Der Bundesrat hat das Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung auf den 1. Dezember 2013 festgelegt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat empfiehlt die Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer» zur Ablehnung. Sie verstösst gegen grundlegende Prinzipien unseres Rechtsstaates, und für die Umsetzung der Verfassungsbestimmungen zur Ausschaffung ist sie nicht notwendig: Diese Umsetzung läuft, der Bundesrat hat dem Parlament im Juni 2013 eine vermittelnde Lösung vorgelegt, welche die Nachteile der Durchsetzungsinitiative vermeidet. Der Text der Durchsetzungsinitiative enthält im Übrigen eine Definition des zwingenden Völkerrechts, die ungültig ist. Der Bundesrat empfiehlt dem Parlament in seiner Botschaft daher, die Volksinitiative für teilweise ungültig zu erklären und ohne die enge Definition des zwingenden Völkerrechts zur Abstimmung zu bringen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 20. November 2013 die Vernehmlassung zur Übernahme von zwei EU-Verordnungen eröffnet. Die eine präzisiert und ergänzt die Regeln zur vorübergehenden Wiedereinführung der Personenkontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums. Mit der anderen wird der Schengen-Evaluationsmechanismus angepasst, durch den Mängel bei der Umsetzung oder Anwendung des Schengen-Rechts in Zukunft effizienter behoben werden sollen.

Delphine Brun
Abstract

Durch die parlamentarische Initiative «Aufhebung von Artikel 293 StGB» vom 30. September 2011, muss sich der Gesetzgeber erneut mit einer möglichen Abschaffung von Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) auseinandersetzen. Obwohl die Vereinbarkeit dieser Norm mit der EMRK durch das Urteil des EGMR Stoll c. Suisse festgestellt wurde, zeigt der Beitrag den weiterhin bestehenden und wiederkehrenden Konflikt auf zwischen der Pressefreiheit auf der einen Seite und dem Recht auf ein faires Verfahren, d.h. die Aufrechterhaltung der Unschuldsvermutung sowie die Wahrung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit des Gerichts, auf der anderen Seite. (sk)