| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Verlagsleiterin Editions Weblaw | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Beitrag führt im Sinne eines «update» den Überblick über die im Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» sowie der in der amtlichen Sammlung publizierten Entscheide des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2012 weiter. Die wichtigsten Entscheide werden zu diesem Zweck zusammengefasst und kurz kommentiert.
Abstract
Mit dem Entwurf einer Änderung des Steueramtshilfegesetzes will der Bundesrat einen neuen Artikel in das StAhiG einfügen, nach dem die beschwerdeberechtigten Personen ausnahmsweise erst nach Übermittlung der Informationen über ein Ersuchen informiert werden. In diesem Fall dürfte der Betroffene Beschwerde ex post erheben, aber lediglich die Feststellung der Rechtswidrigkeit verlangen: Die Übermittlung der Informationen könnte jedoch nicht rückgängig gemacht werden. Zudem will man die Bestimmung des erforderlichen Inhalts eines Gruppenersuchens faktisch dem OECD delegieren. Diese Vorschläge verletzen den verfassungsmässigen Anspruch auf rechtliches Gehör, die Rechtsweggarantie und das Gewaltenteilungsprinzip.
Abstract
Seit dem 1. Januar 2011 verbietet die StPO präventive verdeckte Ermittlungen. Dieses Verbot ist zur Bekämpfung bestimmter Formen der Kriminalität, insbesondere zur Prävention von «Grooming» problematisch. Die Polizei kann sich seither nicht mehr in «Chat-Rooms» als minderjährig ausgeben, um auf diese Weise potenzielle Pädophile aufzuspüren. Die Kantone haben versucht, diese Lücke zu füllen, indem sie Rechtsvorschriften über die verdeckte Ermittlung und die präventive verdeckte Fahndung eingeführt haben. Diese Gesetze erweisen sich aber bei näherer Betrachtung als nicht geeignet zur Bekämpfung von «Grooming». Es erscheint angebracht, auf Bundesebene eine Norm zu schaffen, um wirksam gegen «Grooming» vorgehen zu können. (bk)
Abstract
Die Verkehrssicherheit verlangt, dass Fahrzeuge und Motorfahrzeugführer verkehrstauglich sind. Dies erfolgt u.a. durch Ausstellen eines Fahrzeugausweises und der Zuteilung von Kontrollschildern samt Führerausweis. Im Beitrag steht die Auslegung der Neuformulierung «Missbrauch von Ausweisen und Schildern» – statt «oder» – zur Diskussion. Genügt zur Bestrafung der alternative Missbrauch oder bedarf es eines kumulativen Verstosses? Entscheidend ist die Antwort im Hinblick auf die Strafandrohung: Dazu kommt, dass bei Missbrauch keine blosse Ordnungswidrigkeit vorliegt, sondern die Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsentzug reicht. Von entscheidender Bedeutung ist dann aber die Einhaltung des Verschuldensprinzips.
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Zum 65. Geburtstag von Professor Dr. iur. Paul-Henri Steinauer ist eine Festschrift mit rund 60 Beiträgen in deutscher und französischer Sprache erschienen. Im Rahmen eines feierlichen Anlasses der Universität Freiburg wurde dem Jubilar die Festschrift überreicht. Der Beitrag gibt einen Rückblick auf das Wirken von Paul-Henri Steinauer; zudem wird die Festschrift vorgestellt.
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EGMR – Die Staaten können sich bei der Einziehung von Geldern des Saddam-Regimes nicht hinter der UNO verstecken. Laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz dem Ex-Finanzchef des irakischen Geheimdienstes eine gerichtliche Prüfung zu Unrecht verwehrt. (Urteil 5809/08)
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BGer – Wer eine IV-Rente oder andere Versicherungsleistungen bezieht und eine spätere Verbesserung seines Gesundheitszustandes nicht meldet, begeht damit laut Bundesgericht keinen Betrug. Möglich bleiben allerdings sonstige straf- oder zivilrechtlich Sanktionen. (Urteil 6B_750/2012)
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BGer – Die Aldi-Filiale im luzernischen Ermensee kann gebaut werden. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Nachbargemeinde Hitzkirch abgewiesen. Laut Bundesgericht war eine gemeindeübergreifende Koordination nicht notwendig. (Urteil 1C_358/2013)
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BGer – Das Bundesgericht hat grünes Licht für Rechtshilfe an Tunesien gegeben. Vor der Übermittlung der Informationen zu Bankkonten des Schwagers von Ex-Präsident Ben Ali müssen die neuen Machthaber allerdings noch verschiedene Garantien abgeben. (Urteile 1C_785/2013 und 1C_783/2013)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht fordert vom Beschlussorgan zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine Änderung seines Verfahrens. Künftig muss es in separaten Schritten über den betroffenen Behandlungsbereich und die Zuteilung entscheiden. (Urteil C-6539/2011)
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BVGer – Im Streit mit dem Bund um den Wert des Schweizer Stromnetzes haben die Stromunternehmen einen Teilsieg errungen. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen die Bewertungsmethode des Netzes durch die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom) gutgeheissen. (Urteil A-3381/2012)
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Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am 29. November 2013 eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
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Die gemeinsame elterliche Sorge wird ab 1. Juli 2014 zur Regel werden. Der Bundesrat hat am 29. November 2013 entschieden, die neuen Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (ZGB) auf diesen Zeitpunkt in Kraft zu setzen. In einem zweiten Schritt wird er die erforderlichen Anpassungen in den Ausführungsverordnungen verabschieden.
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Der Bundesrat will das Verjährungsrecht punktuell verbessern und vereinfachen, damit insbesondere auch Opfer von Spätschäden künftig Schadenersatzansprüche durchsetzen können. Er hat am 29. November 2013 die entsprechende Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (OR) verabschiedet. Im Zentrum der Gesetzesrevision stehen neben der Einführung einer absoluten Verjährungsfrist von dreissig Jahren bei Personenschäden die Verlängerung der relativen Verjährungsfrist für Ansprüche aus Delikts- oder Bereicherungsrecht auf drei Jahre.
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Der Bundesrat setzt die Änderung des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (RVOG) auf den 1. Januar 2014 in Kraft. Gleichzeitig verabschiedet er die neue sogenannte Organisationsverordnung für den Bundesrat. Die Verordnung tritt ebenfalls am 1. Januar 2014 in Kraft.
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Ab 1. Januar 2014 wird das zweite Paket des Verkehrssicherheitsprogramms «Via sicura» umgesetzt. Die entsprechenden Massnahmen werden zeitlich gestaffelt in Kraft gesetzt. Im zweiten Paket enthalten sind unter anderem das obligatorische Fahren mit Licht am Tag, ein Alkoholverbot für bestimmte Personengruppen und die Halterhaftung für Ordnungsbussen.
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Der Bundesrat will das Recht des Kindes auf Unterhalt unabhängig vom Zivilstand der Eltern stärken. Er hat am 26. November 2013 die Botschaft zur entsprechenden Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) verabschiedet, die das Wohl des Kindes ins Zentrum stellt.
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Der Bundesrat hat am 29. November 2013 die Änderung der Verordnung über die Informationssysteme des Nachrichtendienstes des Bundes (ISV-NDB) gutgeheissen. Diese wird auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Dezember 2013 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 25. bis 28. November 2013 wiedergegeben.
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Der Ständerat hat am 27. November 2013 die Totalrevision des Bauproduktegesetzes oppositionslos gutgeheissen. Notwendig ist diese Revision, um Schweizer Produzenten von Bauprodukten gegenüber europäischen Herstellern nicht zu benachteiligen. Kern ist die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen.
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Die Schweiz wird dem internationalen Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beitreten. Nach dem Nationalrat hat am 26. November 2013 auch der Ständerat der Ratifikation zugestimmt. Der Entscheid fiel mit 32 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
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