Jusletter

Bundesgericht: Kein IV-Betrug durch unterlassene Meldung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Sozialversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bundesgericht: Kein IV-Betrug durch unterlassene Meldung, in: Jusletter 2. Dezember 2013
BGer – Wer eine IV-Rente oder andere Versicherungsleistungen bezieht und eine spätere Verbesserung seines Gesundheitszustandes nicht meldet, begeht damit laut Bundesgericht keinen Betrug. Möglich bleiben allerdings sonstige straf- oder zivilrechtlich Sanktionen. (Urteil 6B_750/2012)

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