Bundesgericht: Kein IV-Betrug durch unterlassene Meldung
BGer – Wer eine IV-Rente oder andere Versicherungsleistungen bezieht und eine spätere Verbesserung seines Gesundheitszustandes nicht meldet, begeht damit laut Bundesgericht keinen Betrug. Möglich bleiben allerdings sonstige straf- oder zivilrechtlich Sanktionen. (Urteil 6B_750/2012)
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