HSM-Beschlussorgan muss Verfahren anpassen
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht fordert vom Beschlussorgan zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) eine Änderung seines Verfahrens. Künftig muss es in separaten Schritten über den betroffenen Behandlungsbereich und die Zuteilung entscheiden. (Urteil C-6539/2011)
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