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Liebe Leserinnen und Leser
 
Am 1. Januar 2013 ist das Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft getreten und hat damit das davor bestehende Vormundschaftsrecht nach nahezu 20-jähriger Vorbereitungsphase abgelöst. Das neue Recht soll die Einhaltung der Menschenwürde von Menschen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen gewähren. Die Erhaltung und Förderung des Selbstbestimmungsrechts stehen dabei – soweit möglich – im Vordergrund. Fragen, die die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) im Bereich des Erwachsenenschutzes seit der Änderung beschäftigen sind: Vorsorgeauftrag, Patientenverfügungen, Vertretungen bei Urteilsunfähigkeit, Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen, Beistandschaft, fürsorgerische Unterbringung etc.
 
In dieser Schwerpunkt-Ausgabe zum Erwachsenenschutz werden einige dieser Problemfelder genauer betrachtet.
Prof. Dr. Alexandra Rumo-Jungo widmet sich der Rolle der Banken in Verbindung mit einem Vorsorgeauftrag. Diese müssen zum einen ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zum anderen können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden. Zudem werden sie auch mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Welche Rechte und Pflichten treffen die Banken in diesem Zusammenhang?
 
Die Verfügungsfreiheit des Erblassers wurde durch die neuen Regelungen erweitert. Dieser kann nun eine Nacherbeneinsetzung auf den Überrest anordnen, wenn der Nachkomme dauerhaft urteilsunfähig ist. Prof. Dr. Audrey Leuba untersucht die Auswirkungen dieser Neuregelung und kommt zu dem Schluss, dass das Gesetz mehrere Fragen offen lässt und somit zu einer bestimmten Rechtsunsicherheit führt.
 
Prof. Dr. Roland Fankhauser und Eva Schürmann betrachten die durch die Gesetzesrevision erfolgte Ergänzung des Art. 19 Abs. 2 ZGB, welche urteilsfähigen handlungsunfähigen Personen die Besorgung von geringfügigen Angelegenheiten des täglichen Lebens auch ohne gesetzlichen Vertreter erlaubt.
 
Eine Zwischenbilanz sowie einen Ausblick und damit verbundene Perspektiven des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts zeigt Christoph Häfeli.
 
Zu guter Letzt betrachtet Pascal Flotron Art. 447 Abs. 2 ZGB («Im Fall einer fürsorgerischen Unterbringung hört die Erwachsenenschutzbehörde die betroffene Person in der Regel als Kollegium an.»). Er fragt: Ist diese Anhörung nur ein notwendiges Übel?
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
RA, Verlagsleiterin
Editions Weblaw
lic.iur, DESS Crim.
Leiterin Jusletter Suisse Romande
Wissenschaftliche Beiträge
Alexandra Jungo
Abstract

Vorsorgeaufträge werden künftig im Bankgeschäft präsent sein: Erstens müssen Banken ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zweitens können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden und drittens werden Banken mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Der Beitrag untersucht, welche Rechte und Pflichten Banken im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen obliegen. Ferner stellt er das Zusammentreffen von gewöhnlichen Aufträgen und Vorsorgeaufträgen derselben Person sowie die Folgen daraus dar.

Audrey Leuba
Audrey Leuba
Abstract

Anlässlich der Revision des Vormundschaftsrechts hat der Gesetzgeber die Verfügungsfreiheit des Erblassers erweitert, indem dieser eine Nacherbeneinsetzung auf den Überrest anordnen kann, wenn ein Nachkomme dauernd urteilsunfähig ist. Diese neue Verfügungsart kommt Eltern geistig behinderter Kinder entgegen und ist grundsätzlich zu begrüssen. Doch die Ausarbeitung der neuen Bestimmungen erfolgte rasch und das Gesetz lässt mehrere Fragen offen, was bedauerlicherweise zu einer Rechtsunsicherheit führt. (bk)

Beiträge
Roland Fankhauser
Roland Fankhauser
Eva Schürmann
Abstract

Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts wurde auch Art. 19 Abs. 2 ZGB dahingehend ergänzt, dass urteilsfähige handlungsunfähige Personen auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens besorgen können. Die vorliegenden Überlegungen befassen sich mit dem Anwendungsbereich und den Tatbestandsvoraussetzungen dieser neuen Bestimmung.

Christoph Häfeli
Christoph Häfeli
Abstract

Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nach fast 20-jähriger Vorbereitung in Kraft getreten. Das neue Recht soll die Menschenwürde von Menschen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleisten und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und fördern. Neue Rechtsinstitute: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, ein massgeschneidertes System von behördlichen Massnahmen und die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind die zentralen Leitideen. Ein Jahr nach Inkrafttreten sind Erfolgs- und Risikofaktoren sichtbar.

Essay
Pascal Flotron
Abstract

Der Autor untersucht Art. 447 Abs. 2 ZGB. Gemäss dieser Vorschrift hört die Erwachsenenschutzbehörde die von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffene Person in der Regel als Kollegium an. Ausnahmen von der Vorschrift sind aber vorgesehen. (sk)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut Gericht darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebenszeit als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. (Urteil 6B_93/2013)

Jurius
Abstract

BGer – Das Schweizer Fernsehen muss einen Werbespot des Vereins gegen Tierfabriken ausstrahlen, in dem es selber kritisiert wird. Das Bundesgericht hat dem radikalen Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben und eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt. (Urteil 2C_1032/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Der weitgehende Ausschluss von IV-Renten für Personen mit Schleudertraumata oder anderen organisch nicht nachweisbaren Störungen stellt keine Diskriminierung dar. Das Bundesgericht hat seine Praxis und die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen verteidigt. (Urteil 8C_972/2012)

Jurius
Abstract

BGer – Der wegen des Dreifachmordes von Vevey (VD) verurteilte François Légeret scheitert erneut mit einem Revisionsgesuch. Im März 2012 hatte das Bundesgericht bereits das erste Gesuch abgelehnt. (Urteil 6B_731/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Freisprüche für mehrere Beschuldigte in der Zigarettenschmuggel-Affäre sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Urteile des Bundesstrafgerichts bestätigt und die Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_238/2013 und 6B_240/ 2013)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Neu wird präzisiert, dass gegenüber systemrelevanten Kantonalbanken keine speziellen Gewichtungssätze für kurzfristige Forderungen angewendet werden können.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat ist damit einverstanden, punktuell die Möglichkeit für Sammelklagen zu schaffen. Er beantragt den eidgenössischen Räten, eine entsprechende Motion anzunehmen.

Jurius
Abstract

Die Beibehaltung der «Lex Koller» war nur der Anfang. Nun sollen die Beschränkungen für den Grundstückkauf von Personen aus dem Ausland noch verschärft werden. Der Bundesrat zeigt sich mit einer entsprechenden Forderung aus dem Nationalrat einverstanden.

Jurius
Abstract

Die Nutzung von Finger- und Handflächenabdrücken durch die Behörden sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen für diese Daten werden neu geregelt. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die revidierte Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt. Zum selben Zeitpunkt nimmt die neue Generation des Informationssystems AFIS (Automated Fingerprint Identification System) ihren Betrieb auf. Dieses System kann künftig auch Fotografien von Personen enthalten, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) eröffnet. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutz-Agentur FRONTEX und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten. Die Vernehmlassung endet am 21. März 2014.

Jurius
Abstract

In seiner jährlichen Aktualisierung des Lebensmittel-Verordnungsrechts hat das Departement des Innern mit dem Bundesamt für Gesundheit zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts überarbeitet. Das Revisionspaket, das per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, enthält neben etlichen technischen Anpassungen u.a. wirkungsvolle Neuerungen im Zeichen des Gesundheitsschutzes sowie Regelungen, die dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Information über die Produkte gerecht werden. Bei einzelnen Verordnungen war die Abstimmung mit international geltendem Recht nötig, damit der internationale Warenverkehr nicht behindert wird.

Jurius
Abstract

Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufen wurde, hat ihren Schlussbericht veröffentlicht. In der Arbeitsgruppe haben Kunstschaffende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Produzenten, der Wirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten während gut einem Jahr die zahlreichen Kritikpunkte am Urheberrecht im digitalen Zeitalter zusammengetragen und intensiv diskutiert. Als Ergebnis schlägt die AGUR12 ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober bis und mit 16. November 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.

Aus der Wintersession 2013
Jurius
Abstract

Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 2. bis 5. Dezember 2013 wiedergegeben.

Jurius
Abstract

Für die Ausland-Datenbank ISAS des Nachrichtendienstes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Ständerat hat diese am 3. Dezember 2013 als Erstrat gutgeheissen. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass der Nachrichtendienst die Datenbank weiter benutzen kann.

Jurius
Abstract

Für die Nutzung von genetischem Material zur Forschung oder für Medikamente soll die Schweiz internationale Regeln befolgen. Der Ständerat hiess am 3. Dezember 2013 das Nagoya-Protokoll gut. In der Umsetzung folgte die kleine Kammer dem Bundesrat nur teilweise.

Jurius
Abstract

National- und Ständerat sind sich einig zu einem inoffiziellen Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative, die ein lebenslängliches Arbeitsverbot für verurteilte Pädokriminelle verlangt. Im Abstimmungskampf soll der Gegenvorschlag den Initiativgegnern Munition liefern.