| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Verlagsleiterin Editions Weblaw | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Vorsorgeaufträge werden künftig im Bankgeschäft präsent sein: Erstens müssen Banken ihren Kunden den Vorsorgeauftrag als Planungsinstrument empfehlen, zweitens können Banken theoretisch als Vorsorgebeauftragte eingesetzt werden und drittens werden Banken mit Vorsorgeaufträgen ihrer Kunden konfrontiert. Der Beitrag untersucht, welche Rechte und Pflichten Banken im Zusammenhang mit Vorsorgeaufträgen obliegen. Ferner stellt er das Zusammentreffen von gewöhnlichen Aufträgen und Vorsorgeaufträgen derselben Person sowie die Folgen daraus dar.
Abstract
Anlässlich der Revision des Vormundschaftsrechts hat der Gesetzgeber die Verfügungsfreiheit des Erblassers erweitert, indem dieser eine Nacherbeneinsetzung auf den Überrest anordnen kann, wenn ein Nachkomme dauernd urteilsunfähig ist. Diese neue Verfügungsart kommt Eltern geistig behinderter Kinder entgegen und ist grundsätzlich zu begrüssen. Doch die Ausarbeitung der neuen Bestimmungen erfolgte rasch und das Gesetz lässt mehrere Fragen offen, was bedauerlicherweise zu einer Rechtsunsicherheit führt. (bk)
Abstract
Mit dem Inkrafttreten des neuen Erwachsenenschutzrechts wurde auch Art. 19 Abs. 2 ZGB dahingehend ergänzt, dass urteilsfähige handlungsunfähige Personen auch ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens besorgen können. Die vorliegenden Überlegungen befassen sich mit dem Anwendungsbereich und den Tatbestandsvoraussetzungen dieser neuen Bestimmung.
Abstract
Am 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht nach fast 20-jähriger Vorbereitung in Kraft getreten. Das neue Recht soll die Menschenwürde von Menschen mit vorübergehenden oder dauernden Schwächezuständen und daraus resultierender Schutzbedürftigkeit gewährleisten und das Selbstbestimmungsrecht soweit als möglich erhalten und fördern. Neue Rechtsinstitute: Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung, ein massgeschneidertes System von behördlichen Massnahmen und die Professionalisierung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden sind die zentralen Leitideen. Ein Jahr nach Inkrafttreten sind Erfolgs- und Risikofaktoren sichtbar.
Abstract
Der Autor untersucht Art. 447 Abs. 2 ZGB. Gemäss dieser Vorschrift hört die Erwachsenenschutzbehörde die von einer fürsorgerischen Unterbringung betroffene Person in der Regel als Kollegium an. Ausnahmen von der Vorschrift sind aber vorgesehen. (sk)
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat die lebenslange Verwahrung des Mörders von Lucie aufgehoben. Laut Gericht darf die Massnahme nur angeordnet werden, wenn der Täter auch tatsächlich auf Lebenszeit als unbehandelbar erachtet wird. Das sei hier nicht der Fall. (Urteil 6B_93/2013)
Abstract
BGer – Das Schweizer Fernsehen muss einen Werbespot des Vereins gegen Tierfabriken ausstrahlen, in dem es selber kritisiert wird. Das Bundesgericht hat dem radikalen Tierschützer Erwin Kessler Recht gegeben und eine Verletzung der Meinungsäusserungsfreiheit festgestellt. (Urteil 2C_1032/2012)
Abstract
BGer – Der weitgehende Ausschluss von IV-Renten für Personen mit Schleudertraumata oder anderen organisch nicht nachweisbaren Störungen stellt keine Diskriminierung dar. Das Bundesgericht hat seine Praxis und die entsprechenden gesetzlichen Anpassungen verteidigt. (Urteil 8C_972/2012)
Abstract
BGer – Der wegen des Dreifachmordes von Vevey (VD) verurteilte François Légeret scheitert erneut mit einem Revisionsgesuch. Im März 2012 hatte das Bundesgericht bereits das erste Gesuch abgelehnt. (Urteil 6B_731/2013) (sk)
Abstract
BGer – Die Freisprüche für mehrere Beschuldigte in der Zigarettenschmuggel-Affäre sind definitiv. Das Bundesgericht hat die Urteile des Bundesstrafgerichts bestätigt und die Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgewiesen. (Urteile 6B_238/2013 und 6B_240/ 2013)
Abstract
Neu wird präzisiert, dass gegenüber systemrelevanten Kantonalbanken keine speziellen Gewichtungssätze für kurzfristige Forderungen angewendet werden können.
Abstract
Der Bundesrat ist damit einverstanden, punktuell die Möglichkeit für Sammelklagen zu schaffen. Er beantragt den eidgenössischen Räten, eine entsprechende Motion anzunehmen.
Abstract
Die Beibehaltung der «Lex Koller» war nur der Anfang. Nun sollen die Beschränkungen für den Grundstückkauf von Personen aus dem Ausland noch verschärft werden. Der Bundesrat zeigt sich mit einer entsprechenden Forderung aus dem Nationalrat einverstanden.
Abstract
Die Nutzung von Finger- und Handflächenabdrücken durch die Behörden sowie die Aufbewahrungs- und Löschfristen für diese Daten werden neu geregelt. Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die revidierte Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten auf den 1. September 2014 in Kraft gesetzt. Zum selben Zeitpunkt nimmt die neue Generation des Informationssystems AFIS (Automated Fingerprint Identification System) ihren Betrieb auf. Dieses System kann künftig auch Fotografien von Personen enthalten, die erkennungsdienstlich behandelt worden sind.
Abstract
Der Bundesrat hat am 6. Dezember 2013 die Vernehmlassung zur Übernahme der EU-Verordnung für ein Europäisches Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) eröffnet. Die Verordnung regelt den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU-Grenzschutz-Agentur FRONTEX und koordiniert die operative Aussengrenzüberwachung der Schengen-Staaten. Die Vernehmlassung endet am 21. März 2014.
Abstract
In seiner jährlichen Aktualisierung des Lebensmittel-Verordnungsrechts hat das Departement des Innern mit dem Bundesamt für Gesundheit zahlreiche Verordnungen des Lebensmittelrechts überarbeitet. Das Revisionspaket, das per 1. Januar 2014 in Kraft tritt, enthält neben etlichen technischen Anpassungen u.a. wirkungsvolle Neuerungen im Zeichen des Gesundheitsschutzes sowie Regelungen, die dem Bedürfnis der Konsumentinnen und Konsumenten nach mehr Information über die Produkte gerecht werden. Bei einzelnen Verordnungen war die Abstimmung mit international geltendem Recht nötig, damit der internationale Warenverkehr nicht behindert wird.
Abstract
Die Arbeitsgruppe zum Urheberrecht (AGUR12), die von Bundesrätin Simonetta Sommaruga im August 2012 einberufen wurde, hat ihren Schlussbericht veröffentlicht. In der Arbeitsgruppe haben Kunstschaffende sowie Vertreterinnen und Vertreter der Produzenten, der Wirtschaft, der Nutzer und der Konsumenten während gut einem Jahr die zahlreichen Kritikpunkte am Urheberrecht im digitalen Zeitalter zusammengetragen und intensiv diskutiert. Als Ergebnis schlägt die AGUR12 ein Massnahmenpaket mit fünf Schwerpunkten vor: Verbesserung der Information für die Konsumenten, Ausbau und damit Steigerung der Attraktivität legaler Angebote, Vereinfachung der Bekämpfung der Piraterie, Steigerung der Effizienz und Transparenz der Verwertungsgesellschaften sowie Anpassung der Schranken des Urheberrechts an die neusten Entwicklungen.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. Oktober bis und mit 16. November 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
Abstract
Nachfolgend wird eine nach Tagen geordnete Auflistung der wichtigsten Entscheide des Parlaments in der Woche vom 2. bis 5. Dezember 2013 wiedergegeben.
Abstract
Für die Ausland-Datenbank ISAS des Nachrichtendienstes wird eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Der Ständerat hat diese am 3. Dezember 2013 als Erstrat gutgeheissen. Der Bundesrat will damit sicherstellen, dass der Nachrichtendienst die Datenbank weiter benutzen kann.
Abstract
Für die Nutzung von genetischem Material zur Forschung oder für Medikamente soll die Schweiz internationale Regeln befolgen. Der Ständerat hiess am 3. Dezember 2013 das Nagoya-Protokoll gut. In der Umsetzung folgte die kleine Kammer dem Bundesrat nur teilweise.
Abstract
National- und Ständerat sind sich einig zu einem inoffiziellen Gegenvorschlag zur Pädophilen-Initiative, die ein lebenslängliches Arbeitsverbot für verurteilte Pädokriminelle verlangt. Im Abstimmungskampf soll der Gegenvorschlag den Initiativgegnern Munition liefern.
Jusletter