Liebe Leserinnen und Leser
Mit Urteil vom 22. November 2013 hat das Bundesgericht die lebenslange Verwahrung eines vom Obergericht Aargau wegen Mordes verurteilten Mannes aufgehoben. Das Bundesgericht stellte fest, dass lebenslänglich nur verwahrt werden darf, wer auch tatsächlich auf Lebzeiten keiner Behandlung zugänglich ist, also ein zeitlich unbeschränktes Risiko für die Gesellschaft darstellt. Dass bereits eine zeitlich begrenzte Gefährlichkeit genügen würde, ergebe sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch aus seiner Entstehungsgeschichte. Prof. Dr. Yvan Jeanneret und Prof. Dr. André Kuhn kommentieren das Urteil und würdigen den Mut des Bundesgerichts.
Einem weiteren aktuellen und in den Medien viel zitierten Strafrechtsfall nehmen sich Prof. Dr. Daniel Jositsch, Prof. Dr. Peter Aebersold und Caroline Schweizer an: Noch im Dezember 2013 soll das Obergericht Zürich im Fall «Carlos» über die durch ihn angefochtene vorsorgliche Änderung der Schutzmassnahme entscheiden. Vor diesem Hintergrund analysieren die Autoren die rechtlichen Gegebenheiten. Welche Eigenheiten hat das Jugendstrafrecht? Unter welchen Voraussetzungen können Schutzmassnahmen angeordnet oder geändert werden? Inwiefern spielen die Grundsätze von Treu und Glauben und des Fairnessgebotes eine Rolle?
Dr. Raluca Enescu hat mithilfe einer empirischen Studie die Beweiswürdigung durch Richter im Strafverfahren im Verhältnis zur Wahl des Schuldspruchs in unterschiedlichen Fällen untersucht. So mussten vier Gruppen von Richtern einen Fall von schwerer und leichter Körperverletzung mit einem jeweils hohen oder niedrigen Beweiswert der Beweismittel beurteilen.
Die Problematik des Verhältnisses von Völkerrecht und nationalem Recht wird in letzter Zeit nicht nur auf juristischer Ebene diskutiert. Auch das mediale Interesse wird vermehrt geweckt, insbesondere durch die Durchsetzungsinitiative zur Ausschaffungsinitiative und durch diese selbst. Prof. Dr. Astrid Epiney betrachtet die aktuelle Diskussion um den Vorrang des Völkerrechts und die Bindungswirkung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
Giovanni Molo und Dario Giovanoli werfen einen Blick auf das US-Programm aus Schweizer Sicht. Sie betrachten die Rechtsnatur der Vereinbarung («Joint Statement»), die Bedeutung für die Schweiz und die Position amerikanischer Kunden.
Den superprovisorischen Massnahmen im Eheschutzverfahren widmet sich Dr. Jann Six. Welche Besonderheiten gilt es bei der Zulässigkeit, dem Verfahren, den Anfechtungsmöglichkeiten und der Vollstreckung zu beachten?
Prof. Dr. Roland Pfäffli und Fabrizio Andrea Liechti äussern sich zu den rechtlichen Einschätzungen der eidgenössischen Wettbewerbskommission (WEKO) zur Freizügigkeit der Notare (vgl. auch Schwerpunkt Ausgabe zur «Zukunft des Notariats in der Schweiz» vom 28. Oktober 2013).
Diese Ausgabe von Jusletter ist die letzte im Jahr 2013; die nächste Ausgabe erscheint am 6. Januar 2014. Wir danken Ihnen herzlich für Ihre Treue und wünschen Ihnen schöne Feiertage, einen guten Start ins neue Jahr und natürlich eine spannende Lektüre.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
RA, Verlagsleiterin Editions Weblaw | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |