Betreuungsregelung auf Vorrat ist unverbindlich
BGer – Unverheiratete Eltern mit dem gemeinsamen Sorgerecht können die Betreuung ihres Kindes für den Fall einer künftigen Trennung nicht verbindlich zum Voraus regeln. Kommt es später zum Streit, darf die zuständige Behörde laut Bundesgericht eine neue Lösung treffen. (Urteil 5A_198/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare