Zivilschutzanlage als Nothilfe-Unterkunft ist menschenrechtskonform
BGer – Die Unterbringung von weggewiesenen Asylbewerbern in Zivilschutzanlagen verstösst laut Bundesgericht nicht gegen die Menschenwürde. Gemäss dem Urteil des Bundesgerichts gilt dies zumindest bei unverheirateten und gesunden jungen Männern. (Urteil 8C_912/2012)
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