Jusletter

Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung
  • Zitiervorschlag: Jurius, Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen, in: Jusletter 2. Dezember 2013
Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am 29. November 2013 eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.

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