Längere Verjährungsfrist für schwere Vergehen
Die Verjährungsfrist für die Verfolgung von schweren Vergehen beträgt künftig zehn Jahre. Der Bundesrat hat am 29. November 2013 eine entsprechende Revision des Strafgesetzbuches und des Militärstrafrechts auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt.
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