| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Am 29. August 2013 hat das Justizministerium der Vereinigten Staaten (DoJ) ein spezielles unilaterales Programm publiziert, welches den Banken erlaubt, die Steuer-Vergangenheit innerhalb eines klar definierten Rahmens zu bereinigen (US-Programm). Der Beitrag bezweckt nicht, das US-Programm im Detail zu erläutern, sondern stellt vielmehr einige Unsicherheiten und Unklarheiten fest, die den einzelnen Schweizer Banken den Entscheid bezüglich einer Teilnahme oder Nichtteilnahme am US-Programm erschweren dürften. (bk)
Abstract
Aktuell liegen grosse strafrechtliche Revisionsprojekte auf dem Tisch des Gesetzgebers. Insbesondere die erneute Revision des Sanktionenrechts ist heftig umstritten. Daneben warten indes auch Grossprojekte wie die Harmonisierung der Strafrahmen. Verschiedene tragische Einzelfälle, die sich in den vergangenen Monaten insbesondere in der Welschschweiz ereignet haben, haben den politischen Fokus ausserdem auf den Sanktionenvollzug, insbesondere denjenigen von gefährlichen Gewalt- und Sexualstraftätern, gelenkt. Vor diesem aufgeheizten Hintergrund werden die aktuellen Gesetzesprojekte diskutiert.
Abstract
Die Thematik der sogenannten Potentatengelder stösst auf zunehmende internationale Beachtung. Es handelt sich dabei um Fälle, in denen sich politisch exponierte Personen unrechtmässig bereichern, indem sie sich durch Korruption oder andere Verbrechen Vermögenswerte aneignen und auf ausländischen Finanzplätzen beiseite schaffen. Die Schweiz wurde mit dem Problem der Potentatengelder mehrere Male konfrontiert. Der Bundesrat handelte bisher gestützt auf seine Befugnisse in der Verfassung. Nun soll eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden, um illegale Kapitalflucht zu verhindern und die Rechtshilfebeziehungen mit den Herkunftsländern zu erleichtern. (bk)
Abstract
Die Thematik «Preisinsel Schweiz» wird seit Jahren – und verstärkt noch seit der signifikanten Veränderung des Euro-/Franken-Wechselkurses – kontrovers diskutiert. Zwecks Eindämmung der u.a. die Wettbewerbsfähigkeit der Binnenwirtschaft negativ tangierenden Preisinselbildung hat der Gesetzgeber bereits Massnahmen ergriffen, bislang mit mässigem Erfolg. Der Beitrag wirft Streiflichter auf mögliche Ursachen der Preisinselbildung; er beleuchtet sodann das Erschöpfungsrecht als potentielles Handelshemmnis und die Rolle des Kartellrechts als mögliches Korrektiv gegen Parallelimportbehinderungen gestützt auf Immaterialgüterrechte.
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BGer – Wer keine Einbusse beim Arbeitslosengeld riskieren will, muss sich noch während der Kündigungsfrist regelmässig für einen neuen Job bewerben. Laut Bundesgericht dürfen qualifizierte Berufsleute die Suche allerdings auf das bisherige Tätigkeitsfeld konzentrieren. (Urteil 8C_278/2013)
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BGer – Die Verwahrung eines sadistischen Roma-Zuhälters ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Der Staatsanwaltschaft hat das Bundesgericht in einem Punkt Recht gegeben. (Urteile 6B_137/2013 und 6B_128/2013)
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BGer – Wer sich an einem Stein in der entkernten Kirschen-Konfitüre einen Zahn ausbeisst, kann die Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Ob es sich um hausgemachte oder industriell gefertigte Konfitüre handelt, spielt dabei laut Bundesgericht keine Rolle. (Urteil 9C_553/2013)
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BGer – Zwei Aargauer Polizisten der Sondereinheit «Argus» können in einer gegen sie laufenden Strafuntersuchung keine Anonymität beanspruchen. Laut Bundesgericht bestehen keine Anhaltspunkte, dass der von ihnen 2009 verletzte Mann gefährlich werden könnte. (Urteil 1B_49/2013)
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Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA anerkennt die Richtlinien der Schweizerischen Bankiervereinigung zu den Protokollierungspflichten für den Vertrieb von kollektiven Kapitalanlagen als Mindeststandard. Die neuen Richtlinien definieren Form und Inhalt des Protokolls, das die Bewilligungsträger ab 1. Januar 2014 zuhanden ihrer Kunden verfassen müssen.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung am 13. November 2013 das totalrevidierte Bundesgesetz über den Schutz der Kulturgüter bei bewaffneten Konflikten (KGSG) verabschiedet. Damit soll das Gesetz der aktuellen Gefahren- und Bedrohungslage angepasst und der Kulturgüterschutz zusätzlich auf Katastrophen und Notlagen ausgerichtet werden. Als weltweit erster Staat schafft die Schweiz zudem die Grundlagen für einen «Bergungsort» für die vorübergehende Aufbewahrung von im Ausland akut gefährdeten Kulturgütern.
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Der Bundesrat will das Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller) beibehalten. Er beantragt dem Parlament in seiner am 13. November 2013 veröffentlichten Zusatzbotschaft, auf die Aufhebung dieses Gesetzes zu verzichten. Der Bundesrat erachtet die Lex Koller als das derzeit einzige Instrument, das die Nachfrage auf dem schweizerischen Immobilienmarkt zu dämpfen vermag.
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Kantonale Zulassungen von Arzneimitteln bleiben bis Ende 2017 gültig. Aufgrund einer parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Yvonne Gilli hat das Parlament im Juni 2013 die entsprechende Gesetzesänderung verabschiedet. Der Bundesrat hat beschlossen, diese auf den 1. Januar 2014 in Kraft zu setzen. Die betroffenen Arzneimittel dürfen folglich weiterhin in Verkehr bleiben.
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Der Bundesrat hat am 13. November 2013 der Teilrevision von zwei Verordnungen zugestimmt, aufgrund welcher alle nichteuropäischen Staatsangehörigen mit Wohnsitz in der Schweiz ab 1. Dezember 2013 einen biometrischen Ausländerausweis erhalten sollen. Auch Staatsangehörige europäischer Länder, die nicht von der Personenfreizügigkeit profitieren, werden einen biometrischen Ausweis erhalten.
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Der Bundesrat hat beschlossen, die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) anzupassen. Damit werden die Änderungen der Fachempfehlungen zur Rechnungslegung von Vorsorgeeinrichtungen berücksichtigt. Die neue Fassung der seit zehn Jahren erstmals angepassten Fachempfehlungen tritt per 1. Januar 2014 in Kraft.
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Der Bundesrat hat am 13. November 2013 entschieden, die Verordnung über den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) um drei Jahre zu verlängern und gleichzeitig den Mindestlohn anzupassen. Die NAV Hauswirtschaft regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in privaten Haushalten. Er ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2013.
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