| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| RA, Stv. Verlagsleiterin Leiterin Jusletter | lic.iur, DESS Crim. Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Vom 12. bis 15. November 2013 findet in Johannesburg die 4. Weltkonferenz über Doping im Sport statt. Im Rahmen dieser soll der neue Welt Anti-Doping Code (2015 WADA Code) angenommen werden. Der Beitrag zeigt auf, wie die Etappen des Vernehmlassungsverfahrens zur Endfassung geführt haben und hebt die darin enthaltenen Hauptneuigkeiten hervor. Die Autoren untersuchen, ob und inwieweit die während des Verfahrens angekündigten Ziele erreicht worden sind. Die Änderungen werden einem kritischen Blick unterworfen, insbesondere wenn deren praktische Anwendung problematisch erscheint. Die Tabelle im Annex zeigt die Entwicklung der Schlüsselbestimmungen anhand der vier Entwurfsfassungen.
Abstract
Der Zusammenschluss mehrerer Bauunternehmen in Form einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) zählt zur Praxis bei der Realisierung von Projekten in der Baubranche. Die kartellrechtliche Zulässigkeit solcher ARGE ist dabei, durch die geplante Kartellrechtsrevision einen Wandel zu erfahren. Der Aufsatz beleuchtet die kartellrechtliche Problematik solcher ARGE im Hinblick auf Über- und Unterpreisofferten und widmet sich der Frage nach Schadensersatzansprüchen aufgrund solcher Offerten.
Abstract
Der Frage nach dem Verhältnis zwischen Landesrecht und Völkerrecht kommt besondere Aktualität zu. Der Beitrag untersucht das Verhältnis zwischen Völkerrecht und Landesrecht und analysiert dazu Ziffer IV der eidgenössischen Volksinitiative «Zur Durchsetzung der Ausschaffung krimineller Ausländer (Durchsetzungsinitiative)». Die Durchsetzungsinitiative zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative ist am 5. Februar 2013 zustande gekommen und sieht vor, dass die Bestimmungen über die Landesverweisung dem nicht zwingenden Völkerrecht vorgehen. (bk)
Abstract
Der Bundesgesetzgeber hat mit der Sachenrechtsrevision die Kostentragung bei Verlegung einer Leitungsdienstbarkeit grundlegend verändert. Mangels spezifischer übergangsrechtlicher Bestimmungen ist die intertemporale Fragestellung betreffend Kostentragung nach den allgemeinen Grundsätzen zu beantworten.
Abstract
BGer – Das Bundesgericht hat das Verbot, welches gegenüber einem Fussballfan des FC Basels ausgesprochen wurde, an einem Fussballspiel der Champions League im Dezember 2010 in München teilzunehmen, bestätigt. Die Tatsache, dass der Hooligan ein paar Monate zuvor abgefangen wurde, rechtfertige diese Entscheidung. (Urteil 1C_370/2013) (sk)
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BGer – Ein Lokführer, der einen Schock erlitt, nachdem er erfahren hatte, dass er einen Menschen angefahren hatte, erhält kein Taggeld der Unfallversicherung Suva. Das Bundesgericht entschied, dass es sich in diesem Fall nicht um einen emotionalen Schock im engeren Sinne handle, da der Lokführer erst nach dem Ereignis traumatisiert wurde. (Urteil 8C_376/2013) (sk)
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Der Bundesrat will das Bundesgesetz über das Vernehmlassungsverfahren punktuell verbessern. In seiner Botschaft ans Parlament schlägt er verschiedene Änderungen des Gesetzes vor, die den Empfehlungen der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats Rechnung tragen.
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Der Bundesrat hat heute die Teilrevision des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. Die neuen Bestimmungen erleichtern die Sanierung von Unternehmen.
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Der Bundesrat hat am 6. November 2013 die Organisation und Förderung des Herdenschutzes innerhalb der Jagdverordnung (JSV) neu geregelt. Zudem hat der Bundesrat zuhanden des Parlaments einen umfassenden Bericht zum Herdenschutz verabschiedet, auf den sich die Revision stützt. Der Bericht zeigt auf, wie der Herdenschutz langfristig effizient organisiert werden soll, welcher Finanzbedarf beim Bund entsteht und welche rechtlichen Anpassungen notwendig sind.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. September bis und mit 16. Oktober 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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