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Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV)

Würdigung ausgewählter stimmrechtsvertretungsrechtlicher Aspekte sowie der Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen

Kevin Hubacher
Kevin Hubacher
Rechtsgebiete:

Aktienrecht, Strafrecht, Gesellschaftsrecht, Übriges Verfassungsrecht

Zitiervorschlag: Kevin Hubacher, Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV), in: Jusletter 20. Januar 2014

Der Kurzbeitrag würdigt die Stimm- und Offenlegungspflichten der Vorsorgeeinrichtungen sowie ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Im Vordergrund der Besprechung stehen Bestimmungen in Zusammenhang mit der unabhängigen Stimmrechtsvertretung sowie der strafbaren Einsetzung von Organ- und Depotvertretern. Hinsichtlich der Stimm- und Offenlegungspflichten stellen sich unter anderem Fragen in Bezug auf den sachlichen Geltungsbereich, das Interesse der Versicherten sowie den Grad der Offenlegung.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Vorspann: Allgemeine Ausführungen zur VegüV
    • 1. Verordnungstitel
    • 2. Geltungsbereich
  • III. Würdigung ausgewählter Bestimmungen
    • 1. Unabhängige Stimmrechtsvertretung
      • 1.1. Wandel zu einer eigenständigen Vertretungsart
      • 1.2. Grad der Unabhängigkeit
      • 1.3. Organstellung des unabhängigen Stimmrechtsvertreters?
      • 1.4. Weisungsbefolgungspflicht
      • 1.5. Rechtsfolge bei weisungswidriger Stimmabgabe
      • 1.6. Stimmenthaltung
    • 2. Strafbare Einsetzung von Organ- und Depotvertretung
    • 3. Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen
      • 3.1. Sachlicher Geltungsbereich der Stimmpflicht
      • 3.2. Stimmenthaltung und Versicherteninteresse
      • 3.3. Offenlegungspflicht
  • IV. Schluss
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