Liebe Leserinnen und Leser
Der Kanton Aargau setzte auf den 1. Januar 2012 ein neues Publikationsgesetz in Kraft. Die Revision des Gesetzes beinhaltete auch den Verzicht auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblattes und damit die ausschliessliche Publikation im Internet. Hiermit hat der Kanton Aargau eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Urteil vom 2. Oktober 2013 hatte das Bundesgericht zum einen zu entscheiden, ob eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist, die an einem Freitag zu laufen beginnt, verfassungswidrig sei. Es verneinte dies dem Grundsatz nach, ging aber im konkreten Fall von einer Grundrechtsverletzung aus. Zum anderen hielt es die ausschliessliche Publikation von Gemeindebeschlüssen im Amtsblatt nur im Internet als unzumutbar für die Betroffenen. Daniel Kettiger kritisiert die Rechtsprechung zur Dreitagesfrist und stellt klar, dass das Nutzerverhalten der Schweizer Bürger hinsichtlich des Internets weiter fortgeschritten sei, als das Bundesgericht annimmt.
Am 3. März 2013 nahmen Volk und Stände die sog. «Abzocker-Initiative» an. Der am gleichen Tag in Kraft getretene Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung formuliert verschiedene Grundsätze (lit. a–d), nach welchen die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften reguliert werden sollen. Damit wird der Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums sowie der Aktionäre bezweckt. Überdies wird eine nachhaltige Unternehmensführung angestrebt. Für eine schnelle Übernahme der Grundsätze hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. In diesem Zusammenhang würdigt Kevin Hubacher ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte sowie die Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen.
Der Problematik der Prostitution Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren widmet sich Sarah Iaccheo. Sie fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches, da eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeige, dass der Schutz dieser Altersgruppe unzureichend und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt seien. Die neue Vorschrift bedarf noch weiterer Anpassungen.
Soll das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden? Bis zu welchem Grad kann so eine Aufteilung erfolgen? Wie muss die Regulierung privater Sicherheitsunternehmen ausgestaltet werden? Die Schweiz hat bei der Frage der Regulierung eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen. Dr. Anna Petrig betrachtet die aktuelle Diskussion.
Prof. Dr. Antonio Rigozzi, Marjolaine Viret und Emily Wisnosky bieten uns einen ergänzenden Beitrag zu den letzten Änderungen des 2015 WADA Codes (vgl. Antonio Rigozzi / Marjolaine Viret / Emily Wisnosky, Does the World Anti-Doping Code Revision Live up to its Promises?, in: Jusletter 11. November 2013).
Das Jusletter-Team gratuliert bereits heute unserem langjährigen Autor Prof. Dr. Roland Pfäffli zum 65. Geburtstag. Prof. Dr. Christina Schmid-Tschirren hält aus gegebenem Anlass eine Laudatio.
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |