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Liebe Leserinnen und Leser
 
Der Kanton Aargau setzte auf den 1. Januar 2012 ein neues Publikationsgesetz in Kraft. Die Revision des Gesetzes beinhaltete auch den Verzicht auf den Druck der Gesetzessammlungen und des Amtsblattes und damit die ausschliessliche Publikation im Internet. Hiermit hat der Kanton Aargau eine Vorreiterrolle eingenommen. Im Urteil vom 2. Oktober 2013 hatte das Bundesgericht zum einen zu entscheiden, ob eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist, die an einem Freitag zu laufen beginnt, verfassungswidrig sei. Es verneinte dies dem Grundsatz nach, ging aber im konkreten Fall von einer Grundrechtsverletzung aus. Zum anderen hielt es die ausschliessliche Publikation von Gemeindebeschlüssen im Amtsblatt nur im Internet als unzumutbar für die Betroffenen. Daniel Kettiger kritisiert die Rechtsprechung zur Dreitagesfrist und stellt klar, dass das Nutzerverhalten der Schweizer Bürger hinsichtlich des Internets weiter fortgeschritten sei, als das Bundesgericht annimmt.
 
Am 3. März 2013 nahmen Volk und Stände die sog. «Abzocker-Initiative» an. Der am gleichen Tag in Kraft getretene Art. 95 Abs. 3 der Bundesverfassung formuliert verschiedene Grundsätze (lit. a–d), nach welchen die im In- oder Ausland kotierten Schweizer Aktiengesellschaften reguliert werden sollen. Damit wird der Schutz der Volkswirtschaft, des Privateigentums sowie der Aktionäre bezweckt. Überdies wird eine nachhaltige Unternehmensführung angestrebt. Für eine schnelle Übernahme der Grundsätze hat der Bundesrat die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) auf den 1. Januar 2014 in Kraft gesetzt. In diesem Zusammenhang würdigt Kevin Hubacher ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte sowie die Stimm- und Offenlegungspflicht der Vorsorgeeinrichtungen.
 
Der Problematik der Prostitution Minderjähriger im Alter zwischen 16 und 18 Jahren widmet sich Sarah Iaccheo. Sie fordert eine Änderung des Strafgesetzbuches, da eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeige, dass der Schutz dieser Altersgruppe unzureichend und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt seien. Die neue Vorschrift bedarf noch weiterer Anpassungen.
 
Soll das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden? Bis zu welchem Grad kann so eine Aufteilung erfolgen? Wie muss die Regulierung privater Sicherheitsunternehmen ausgestaltet werden? Die Schweiz hat bei der Frage der Regulierung eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen. Dr. Anna Petrig betrachtet die aktuelle Diskussion.
Prof. Dr. Antonio RigozziMarjolaine Viret und Emily Wisnosky bieten uns einen ergänzenden Beitrag zu den letzten Änderungen des 2015 WADA Codes (vgl. Antonio Rigozzi / Marjolaine Viret / Emily Wisnosky, Does the World Anti-Doping Code Revision Live up to its Promises?, in: Jusletter 11. November 2013).
 
Das Jusletter-Team gratuliert bereits heute unserem langjährigen Autor Prof. Dr. Roland Pfäffli zum 65. Geburtstag. Prof. Dr. Christina Schmid-Tschirren hält aus gegebenem Anlass eine Laudatio.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Urteilsbesprechungen
Daniel Kettiger
Abstract

Im Urteil 1C_577/2013 vom 2. Oktober 2013 hält das Bundesgericht an seiner Praxis fest, wonach eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist für die Erhebung der Stimmrechtsbeschwerde für sich allein nicht verfassungswidrig ist. Diese Praxis gilt es kritisch zu hinterfragen. Auch das Bundesgericht beurteilt im konkreten Fall die Zeitverhältnisse für die Beschwerdeführung als problematisch. Zudem befasst sich der Artikel mit der undifferenzierten kritischen Haltung des Bundesgerichts gegenüber amtlichen Veröffentlichungen im Internet.

Beiträge
Kevin Hubacher
Abstract

Der Kurzbeitrag würdigt die Stimm- und Offenlegungspflichten der Vorsorgeeinrichtungen sowie ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Im Vordergrund der Besprechung stehen Bestimmungen in Zusammenhang mit der unabhängigen Stimmrechtsvertretung sowie der strafbaren Einsetzung von Organ- und Depotvertretern. Hinsichtlich der Stimm- und Offenlegungspflichten stellen sich unter anderem Fragen in Bezug auf den sachlichen Geltungsbereich, das Interesse der Versicherten sowie den Grad der Offenlegung.

Sarah Iaccheo
Abstract

Der Beitrag beleuchtet die Problematik der Prostitution Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um ein aktuelles Thema, weshalb in der Schweiz das Strafgesetzbuch geändert wird und ein Vorentwurf über die Einführung eines neuen Artikels 196 verfasst worden ist, der sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt unter Strafe stellt. Diese Änderung ist laut der Autorin notwendig, denn eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeigt, dass der Schutz für Kinder und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unzureichend ist und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt. Allerdings muss die neue Bestimmung noch angepasst werden, damit wirksam gegen das Phänomen der Kinderprostitution vorgegangen werden kann. (bk)

Anna Petrig
Abstract

Ob und bis zu welchem Grad das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden soll, wird kontrovers diskutiert. Einigkeit herrscht aber darüber, dass private Sicherheitsunternehmen besser reguliert werden müssen. Die Schweiz hat dabei eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen: Auf nationaler Ebene durch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, dessen Referendumsfrist im Januar 2014 abläuft, auf internationaler Ebene durch ihre Beteiligung an der Schaffung der Vereinigung des Verhaltenskodex.

Antonio Rigozzi
Marjolaine Viret
Emily Wisnosky
Abstract

Der Beitrag ergänzt die von den Autoren im November 2013 veröffentlichte Analyse zu den Hauptänderungen im revidierten 2015 World Anti-Doping Code. Die Autoren stellen hier drei weitere Neuerungen vor, die in letzter Minute in der schlussendlich angenommenen Endfassung eingefügt wurden. Diese drei Neuerungen sind wesentlich, da sie insbesondere die Einstellung des Kampfes gegen Doping gegenüber dem sogenannten Freizeitgebrauch von Drogen betreffen.

Publikationen
Christina Schmid-Tschirren
Abstract

Der 27. Januar 2014 wird für Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli sicherlich ein ganz besonderer Tag werden, und Jusletter reiht sich schon heute in den Kreis der Gratulanten zum 65. Geburtstag ein.

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Bei der Auswahl des Beistandes hat die betroffene Person ein Mitspracherecht. Das Bundesgericht hat eine Entscheidung des Genfer Gerichts abgewiesen, welche die Wünsche eines achtzigjährigen Mannes hinsichtlich der Auswahl des Beistandes nicht berücksichtigte. (Urteil 5A_540/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Die Bundesstaatsanwaltschaft kann in Unterlagen Einsicht nehmen, die das Strafverfahren gegen vier usbekische Staatsangehörige wegen Geldwäscherei betreffen. Das Bundesgericht wies den Einspruch der Republik Usbekistan ab. (Urteile 1B_332/2013, 1B_333/2013 und 1B_334/2013) (sk)

Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht hat angeordnet, dass eine Genfer Mutter, die ihr Kind ohne Einverständnis des Vaters aus Italien in die Schweiz mitgenommen hatte, dieses bis zum 15. Februar 2014 wieder nach Italien bringen muss. Das Bundesgericht hat seine Entscheidung nach den Grundsätzen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung getroffen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_880/2013) (sk)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerden des Kantons Glarus gegen fünf Beschlüsse des HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe (Pankreasresektion, Leberresektion, komplexe bariatrische Chirurgie, tiefe Rektumresektion, Oesophagusresektion) ein. (Urteile C-5634/2013, C-5635/2013, C-5636/2013, C-5637/2013 und C-5639/2013)

Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Busse von über 4,8 Millionen Franken gegen Elmex-Herstellerin Gaba für ihr Verbot von Parallelimporten aus Österreich bestätigt. Laut WEKO ist das Urteil wegweisend für Sanktionen wegen vertraglicher Gebietsabschottung. (Urteile B-506/2012 und B-463/2010)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Ab 2015 soll ein neuer, international harmonisierter Liquiditätsstandard für Banken gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Diese beruht auf den Basel-III-Mindeststandards. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» entsprechend an. Die Anhörungsfrist dauert jeweils bis zum 28. März 2014.

Jurius
Abstract

Ab dem 15. Februar 2014 gilt für Führer von Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die entsprechende Revision der Binnenschifffahrtsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig wird das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen aufgehoben, wie dies das Parlament beschlossen hat.

Jurius
Abstract

Opfer und weitere von einer Straftat betroffene Personen sollen nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über die wesentlichen Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden. Der Bundesrat begrüsst einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrates.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will durch die Einführung eines elektronischen Siegels den Einsatz elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden vereinfachen. Er hat am 15. Januar 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) verabschiedet, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen, effizienten Regelung befriedigen soll.

Jurius
Abstract

Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind – und deren Angehörige – erhalten keine Sozialhilfe. Bei EU/EFTA-Bürgern soll klargestellt werden, wann sie bei Arbeitslosigkeit ihr Aufenthaltsrecht gemäss Freizügigkeitsabkommen verlieren. Sind sie als Rentner zugewandert, soll ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen. Der Bundesrat will diese Grundsätze ausdrücklich im Bundesrecht festhalten, um einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Zudem soll festgehalten werden, dass auch EU-/EFTA-Bürgern eine Niederlassungsbewilligung verweigert wird, wenn die betreffende Person während der gesamten letzten 12 Monate arbeitslos war.

Rechtsprechungsübersicht
Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November bis und mit 16. Dezember 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.