| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Im Urteil 1C_577/2013 vom 2. Oktober 2013 hält das Bundesgericht an seiner Praxis fest, wonach eine im kantonalen Recht festgelegte dreitägige Frist für die Erhebung der Stimmrechtsbeschwerde für sich allein nicht verfassungswidrig ist. Diese Praxis gilt es kritisch zu hinterfragen. Auch das Bundesgericht beurteilt im konkreten Fall die Zeitverhältnisse für die Beschwerdeführung als problematisch. Zudem befasst sich der Artikel mit der undifferenzierten kritischen Haltung des Bundesgerichts gegenüber amtlichen Veröffentlichungen im Internet.
Abstract
Der Kurzbeitrag würdigt die Stimm- und Offenlegungspflichten der Vorsorgeeinrichtungen sowie ausgewählte stimmrechtsvertretungsrechtliche Aspekte der Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV). Im Vordergrund der Besprechung stehen Bestimmungen in Zusammenhang mit der unabhängigen Stimmrechtsvertretung sowie der strafbaren Einsetzung von Organ- und Depotvertretern. Hinsichtlich der Stimm- und Offenlegungspflichten stellen sich unter anderem Fragen in Bezug auf den sachlichen Geltungsbereich, das Interesse der Versicherten sowie den Grad der Offenlegung.
Abstract
Der Beitrag beleuchtet die Problematik der Prostitution Minderjähriger zwischen 16 und 18 Jahren. Hierbei handelt es sich um ein aktuelles Thema, weshalb in der Schweiz das Strafgesetzbuch geändert wird und ein Vorentwurf über die Einführung eines neuen Artikels 196 verfasst worden ist, der sexuelle Handlungen mit Minderjährigen gegen Entgelt unter Strafe stellt. Diese Änderung ist laut der Autorin notwendig, denn eine Analyse des aktuellen Bundes- und kantonalen Rechts zeigt, dass der Schutz für Kinder und Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren unzureichend ist und die Anforderungen des internationalen und europäischen Rechts nicht erfüllt. Allerdings muss die neue Bestimmung noch angepasst werden, damit wirksam gegen das Phänomen der Kinderprostitution vorgegangen werden kann. (bk)
Abstract
Ob und bis zu welchem Grad das Gewaltmonopol des Staates mit Privaten geteilt werden soll, wird kontrovers diskutiert. Einigkeit herrscht aber darüber, dass private Sicherheitsunternehmen besser reguliert werden müssen. Die Schweiz hat dabei eine führende Rolle übernommen und dem internationalen Verhaltenskodex für private Sicherheitsdienstleister jüngst zu grösserer Durchsetzbarkeit verholfen: Auf nationaler Ebene durch das Bundesgesetz über die im Ausland erbrachten privaten Sicherheitsdienstleistungen, dessen Referendumsfrist im Januar 2014 abläuft, auf internationaler Ebene durch ihre Beteiligung an der Schaffung der Vereinigung des Verhaltenskodex.
Abstract
Der Beitrag ergänzt die von den Autoren im November 2013 veröffentlichte Analyse zu den Hauptänderungen im revidierten 2015 World Anti-Doping Code. Die Autoren stellen hier drei weitere Neuerungen vor, die in letzter Minute in der schlussendlich angenommenen Endfassung eingefügt wurden. Diese drei Neuerungen sind wesentlich, da sie insbesondere die Einstellung des Kampfes gegen Doping gegenüber dem sogenannten Freizeitgebrauch von Drogen betreffen.
Abstract
Der 27. Januar 2014 wird für Prof. Dr. iur. Roland Pfäffli sicherlich ein ganz besonderer Tag werden, und Jusletter reiht sich schon heute in den Kreis der Gratulanten zum 65. Geburtstag ein.
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BGer – Bei der Auswahl des Beistandes hat die betroffene Person ein Mitspracherecht. Das Bundesgericht hat eine Entscheidung des Genfer Gerichts abgewiesen, welche die Wünsche eines achtzigjährigen Mannes hinsichtlich der Auswahl des Beistandes nicht berücksichtigte. (Urteil 5A_540/2013) (sk)
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BGer – Die Bundesstaatsanwaltschaft kann in Unterlagen Einsicht nehmen, die das Strafverfahren gegen vier usbekische Staatsangehörige wegen Geldwäscherei betreffen. Das Bundesgericht wies den Einspruch der Republik Usbekistan ab. (Urteile 1B_332/2013, 1B_333/2013 und 1B_334/2013) (sk)
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BGer – Das Bundesgericht hat angeordnet, dass eine Genfer Mutter, die ihr Kind ohne Einverständnis des Vaters aus Italien in die Schweiz mitgenommen hatte, dieses bis zum 15. Februar 2014 wieder nach Italien bringen muss. Das Bundesgericht hat seine Entscheidung nach den Grundsätzen des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung getroffen. (Öffentliche Beratung im Verfahren 5A_880/2013) (sk)
Abstract
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht tritt nicht auf die Beschwerden des Kantons Glarus gegen fünf Beschlüsse des HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der grossen seltenen viszeralchirurgischen Eingriffe (Pankreasresektion, Leberresektion, komplexe bariatrische Chirurgie, tiefe Rektumresektion, Oesophagusresektion) ein. (Urteile C-5634/2013, C-5635/2013, C-5636/2013, C-5637/2013 und C-5639/2013)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Busse von über 4,8 Millionen Franken gegen Elmex-Herstellerin Gaba für ihr Verbot von Parallelimporten aus Österreich bestätigt. Laut WEKO ist das Urteil wegweisend für Sanktionen wegen vertraglicher Gebietsabschottung. (Urteile B-506/2012 und B-463/2010)
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Ab 2015 soll ein neuer, international harmonisierter Liquiditätsstandard für Banken gelten. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) führt mit einer Revision der Liquiditätsverordnung die kurzfristige Liquiditätsquote (Liquidity Coverage Ratio) ein. Diese beruht auf den Basel-III-Mindeststandards. Gleichzeitig passt die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA das Rundschreiben 2013/6 «Liquidität Banken» entsprechend an. Die Anhörungsfrist dauert jeweils bis zum 28. März 2014.
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Ab dem 15. Februar 2014 gilt für Führer von Sport- und Freizeitschiffen wie im Strassenverkehr ein Alkohol-Grenzwert von 0,5 Promille. Der Bundesrat hat am 15. Januar 2014 die entsprechende Revision der Binnenschifffahrtsverordnung verabschiedet. Gleichzeitig wird das grundsätzliche Kitesurf-Verbot auf Schweizer Seen aufgehoben, wie dies das Parlament beschlossen hat.
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Opfer und weitere von einer Straftat betroffene Personen sollen nicht nur über das laufende Strafverfahren, sondern auch über die wesentlichen Entscheide zum Strafvollzug des Täters informiert werden. Der Bundesrat begrüsst einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Rechtskommission des Nationalrates.
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Der Bundesrat will durch die Einführung eines elektronischen Siegels den Einsatz elektronischer Zertifikate für juristische Personen und Behörden vereinfachen. Er hat am 15. Januar 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur (ZertES) verabschiedet, welche die Bedürfnisse der Wirtschaft und der Verwaltung nach einer zeitgemässen, effizienten Regelung befriedigen soll.
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Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz lediglich auf Stellensuche sind – und deren Angehörige – erhalten keine Sozialhilfe. Bei EU/EFTA-Bürgern soll klargestellt werden, wann sie bei Arbeitslosigkeit ihr Aufenthaltsrecht gemäss Freizügigkeitsabkommen verlieren. Sind sie als Rentner zugewandert, soll ihr Aufenthaltsrecht überprüft werden, wenn sie Ergänzungsleistungen beziehen. Der Bundesrat will diese Grundsätze ausdrücklich im Bundesrecht festhalten, um einen schweizweit einheitlichen Vollzug sicherzustellen. Zudem soll festgehalten werden, dass auch EU-/EFTA-Bürgern eine Niederlassungsbewilligung verweigert wird, wenn die betreffende Person während der gesamten letzten 12 Monate arbeitslos war.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts vom 17. November bis und mit 16. Dezember 2013 sowie die Urteile des EGMR mit Beteiligung der Schweiz auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Mitteilung bzw. Besprechung in Jusletter und im dRSK wiedergegeben.
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