Echec d'un recours de la République d'Ouzbékistan
BGer – Die Bundesstaatsanwaltschaft kann in Unterlagen Einsicht nehmen, die das Strafverfahren gegen vier usbekische Staatsangehörige wegen Geldwäscherei betreffen. Das Bundesgericht wies den Einspruch der Republik Usbekistan ab. (Urteile 1B_332/2013, 1B_333/2013 und 1B_334/2013) (sk)
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