de fr
Liebe Leserinnen und Leser
 
Mit dem sog. US-Programm («Program for Non-Prosecution Agreements or Non-Target Letters for Swiss Banks») soll die Beilegung des Steuerstreits zwischen denjenigen Schweizer Banken, die aktuell in kein US-Strafverfahren verwickelt sind, und den USA erreicht werden (vgl. Denis Boivin, US Program, in: Jusletter 18. November 2013; Giovanni Molo / Dario Giovanoli, Das US-Programm aus Schweizer Sicht, in: Jusletter 16. Dezember 2013). Hierbei stellen sich Prof. Dr. Lukas Handschin und Daniel Widmer die Frage, ob für potentielle und erwartete Kosten und vor allem für mögliche Bussen aus dem US Bankendeal Rückstellungen gebildet werden müssen oder ob auch Reserven für allgemeine Bankrisiken gebildet werden dürfen.
 
Prof. Dr. Daniel Jositsch und Caroline Schweizer stellen die wichtigsten Gesetzesänderungen dardie die vom Nationalrat in der Herbstsession 2013 beratene Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches mit sich bringt. Neben der Wiedereinführung der Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten oder der Beibehaltung der bedingten Geldstrafe werden gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform, die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung sowie die Einführung der elektronischen Fussfessel diskutiert und teilweise gutgeheissen.
 
Der Wiedereinführung der kurzen Freiheitsstrafe im Speziellen widmet sich Carolina Filelfi. Sie beleuchtet die Aspekte, die die Geldstrafe von der kurzen Freiheitsstrafe unterscheiden sowie die präventive Wirkung, die Auswirkungen auf die betroffenen Personen und die Kosten. Insbesondere vergleicht sie die Wirksamkeit der beiden Strafarten in Bezug auf die Spezialprävention und prüft die Austauschbarkeit der Strafen sowie das Institut des bedingten Strafvollzugs und dessen Präventionspotenzial.
 
Duri Bonin und Gregor Münch nehmen sodann Kritik an der Praxis der geheimen Einvernahme. Sie vertreten die Ansicht, dass die Verweigerung des Teilnahmerechts des Beschuldigten lediglich in begründeten Ausnahmefällen zulässig sei. «Heimliche» Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen seien immer unzulässig.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
   
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande
Beiträge
Lukas Handschin
Daniel Widmer
Abstract

Der Artikel untersucht die Frage, wann für Kosten und Bussen aus dem US Bankendeal Rückstellungen gebildet werden müssen oder ob auch Reserven für allgemeine Bankrisiken gebildet werden dürfen.

Daniel Jositsch
Caroline Schweizer
Abstract

Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2013 erstmals die erneut anstehende Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs beraten. Diskutiert wurden die Neugestaltung der Geldstrafe, die Wiedereinführung der Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten und die Beibehaltung der bedingten Geldstrafe. Weiter hat der Nationalrat über die gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform, die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung sowie die Einführung der elektronischen Fussfessel befunden. Der Aufsatz geht auf den Stand der Revision ein und diskutiert die wichtigsten Gesetzesänderungen, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurden.

Carolina Filelfi
Abstract

Die mit der Revision des Strafgesetzbuches im Jahr 2007 eingeführte Geldstrafe wird oft kritisiert, insbesondere dann, wenn diese Strafe bedingt ausgesprochen wird. Deshalb plant der Bundesrat, die kurze Freiheitsstrafe als Hauptstrafe wieder einzuführen und die bedingte Geldstrafe zu beseitigen. Der Beitrag beleuchtet die Aspekte, die die Geldstrafe von der kurzen Freiheitsstrafe unterscheiden. Insbesondere vergleicht der Beitrag die Wirksamkeit der beiden Strafarten in Bezug auf die Spezialprävention und prüft die Austauschbarkeit der Strafen. (bk)

Duri Bonin
Gregor Münch
Abstract

Beschuldigte haben Anspruch darauf, bei Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen anwesend zu sein. Eine Verweigerung dieses Teilnahmerechts ist aus ermittlungstaktischen Überlegungen bzw. aus Interessen an einer möglichst unverfälschten Wahrheitsfindung in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Falls die Staatsanwaltschaft diese Einschränkungen des rechtlichen Gehörs geltend machen will, hat sie dies eingehend zu begründen. «Heimliche» Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen sind unzulässig.

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
Jurius
Abstract

EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhebt sein Veto gegen die geplante Wegweisung eines sudanesischen Asylbewerbers. Nach Ansicht des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland Folter, nachdem er in der Schweiz politisch aktiv geworden ist. (Urteil 58802/12)

Aus dem Bundesgericht
Jurius
Abstract

BGer – Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die meisten Bestimmungen des geänderten Konkordats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen mit den Grundrechten vereinbar sind. Hingegen heisst es in Bezug auf zwei Bestimmungen zwei Beschwerden teilweise gut. (Urteile 1C_176/2013 und 1C_684/2013)

Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Jurius
Abstract

BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Amtshilfe an die US-Steuerbehörde IRS zu Kunden der Bank Julius Bär gestoppt. Nach Ansicht des Gerichts ist das amerikanische Ersuchen zu wenig präzis. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteil A-5390/2013)

Jurius
Abstract

BVGer – Der Beschluss des HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der seltenen Rückenmarkstumore bei Erwachsenen wird wegen Verfahrensmängeln teilweise aufgehoben. (Urteil C-4156/2011)

Medienmitteilungen
Jurius
Abstract

Die Wettbewerbskommission (WEKO) verbietet ein Preiskartell im Bereich Luftfracht. Im Zeitraum von 2000 bis 2005 haben mehrere Airlines gewisse Elemente des Preises für Luftfrachttransporte miteinander abgesprochen. Für diese Preisabrede spricht die WEKO Sanktionen von insgesamt rund 11 Millionen Schweizer Franken aus.

Gesetzgebungsübersicht
Jurius
Abstract

Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.