| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Der Artikel untersucht die Frage, wann für Kosten und Bussen aus dem US Bankendeal Rückstellungen gebildet werden müssen oder ob auch Reserven für allgemeine Bankrisiken gebildet werden dürfen.
Abstract
Der Nationalrat hat in der Herbstsession 2013 erstmals die erneut anstehende Revision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuchs beraten. Diskutiert wurden die Neugestaltung der Geldstrafe, die Wiedereinführung der Freiheitsstrafe von unter 6 Monaten und die Beibehaltung der bedingten Geldstrafe. Weiter hat der Nationalrat über die gemeinnützige Arbeit als Vollzugsform, die Wiedereinführung der strafrechtlichen Landesverweisung sowie die Einführung der elektronischen Fussfessel befunden. Der Aufsatz geht auf den Stand der Revision ein und diskutiert die wichtigsten Gesetzesänderungen, wie sie vom Nationalrat beschlossen wurden.
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Die mit der Revision des Strafgesetzbuches im Jahr 2007 eingeführte Geldstrafe wird oft kritisiert, insbesondere dann, wenn diese Strafe bedingt ausgesprochen wird. Deshalb plant der Bundesrat, die kurze Freiheitsstrafe als Hauptstrafe wieder einzuführen und die bedingte Geldstrafe zu beseitigen. Der Beitrag beleuchtet die Aspekte, die die Geldstrafe von der kurzen Freiheitsstrafe unterscheiden. Insbesondere vergleicht der Beitrag die Wirksamkeit der beiden Strafarten in Bezug auf die Spezialprävention und prüft die Austauschbarkeit der Strafen. (bk)
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Beschuldigte haben Anspruch darauf, bei Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen anwesend zu sein. Eine Verweigerung dieses Teilnahmerechts ist aus ermittlungstaktischen Überlegungen bzw. aus Interessen an einer möglichst unverfälschten Wahrheitsfindung in begründeten Ausnahmefällen zulässig. Falls die Staatsanwaltschaft diese Einschränkungen des rechtlichen Gehörs geltend machen will, hat sie dies eingehend zu begründen. «Heimliche» Einvernahmen von Mitbeschuldigten, Zeugen und Auskunftspersonen sind unzulässig.
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EGMR – Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erhebt sein Veto gegen die geplante Wegweisung eines sudanesischen Asylbewerbers. Nach Ansicht des Gerichts droht dem Mann in seinem Heimatland Folter, nachdem er in der Schweiz politisch aktiv geworden ist. (Urteil 58802/12)
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BGer – Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die meisten Bestimmungen des geänderten Konkordats gegen Gewalt bei Sportveranstaltungen mit den Grundrechten vereinbar sind. Hingegen heisst es in Bezug auf zwei Bestimmungen zwei Beschwerden teilweise gut. (Urteile 1C_176/2013 und 1C_684/2013)
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BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat die Amtshilfe an die US-Steuerbehörde IRS zu Kunden der Bank Julius Bär gestoppt. Nach Ansicht des Gerichts ist das amerikanische Ersuchen zu wenig präzis. Das letzte Wort könnte das Bundesgericht haben. (Urteil A-5390/2013)
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BVGer – Der Beschluss des HSM-Beschlussorgans zur Planung der hochspezialisierten Medizin (HSM) im Bereich der seltenen Rückenmarkstumore bei Erwachsenen wird wegen Verfahrensmängeln teilweise aufgehoben. (Urteil C-4156/2011)
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Die Wettbewerbskommission (WEKO) verbietet ein Preiskartell im Bereich Luftfracht. Im Zeitraum von 2000 bis 2005 haben mehrere Airlines gewisse Elemente des Preises für Luftfrachttransporte miteinander abgesprochen. Für diese Preisabrede spricht die WEKO Sanktionen von insgesamt rund 11 Millionen Schweizer Franken aus.
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Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Januar 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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