Liebe Leserinnen und Leser
Wie in jedem Jahr beginnt der Monat Januar mit dem Königskuchen und endet mit der Schwerpunkt-Ausgabe zum Gesundheitsrecht, die erneut vom Institut de droit de la santé (IDS) in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Thomas Gächter, Universität Zürich, vorbereitet und zusammengestellt wurde.
Auch zum 20-jährigen Jubiläum des IDS lässt die Kraft des Gesundheitsrechts nicht nach: Es gibt viele neue Gesetzesprojekte und Reformen alter Regelungen, Entscheidungen aus den Kantonen, von den Bundesgerichten und auf europäischer Ebene betreffen immer häufiger gesundheitsrechtliche Belange, Autoren haben immer mehr Material, um ihre Gedanken und Ausführungen anzureichern. Dies belegen auch die Beiträge dieser Schwerpunkt-Ausgabe.
Mehr als die Hälfte der Fälle, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zum Schweizer Recht beurteilt werden, betreffen die Sterbehilfe. Dr. Gregor Puppinck und Dr. Claire de la Hougue aus Frankreich analysieren die Entscheidungen und versuchen, diese Entwicklung zu entschlüsseln.
Unter dem provokanten Titel «Wieviel Evidenz für welche Objektivität?» kommentiert Evalotta Samuelsson das jüngste Urteil des Bundesgerichts zu somatoformen Schmerzstörungen im Zusammenhang mit Leistungen der Invalidenversicherung kritisch.
Auch Prof. Dr. Jörg Paul Müller widmet sich den somatoformen Schmerzstörungen und der damit verbundenen rechtlichen Vermutung des Bundesgerichts, dass bestimmte Patientengruppen Krankheitsfolgen mit etwas gutem Willen überwinden könnten. Er sieht darin einen Widerspruch zu den Rechtsschutzgarantien der Bundesverfassung und fordert mehr Verfahrensgerechtigkeit und weniger Belastung durch dogmatische Konstruktionen.
Die Monate nach dem Inkrafttreten des neuen Humanforschungsgesetzes betrachtet Prof. Dr. Max Baumann. Er tourt durch die Regelungen der Forschung am Menschen und beendet seine Ausführungen mit einen (Herz-)Schlag: «Forschung regulieren aber nicht strangulieren»!
Dr. Anne Decollogny und Prof. Dr. Valérie Junod erklären zunächst in einfachen Worten, was generische Medikamente sind, um dann die komplexen Mechanismen der Preisbildung für Generika zu entschlüsseln.
Die Gleichwertigkeit der medizinischen Behandlung (die postuliert, dass ein Inhaftierter die gleichen Rechte hat wie ein in Freiheit lebender Bürger – soweit es um seine Gesundheit geht) ist ein hervorragender Slogan. Seine praktische Umsetzung erweist sich allerdings als schwierig. Sonia Zbinden Lopez skizziert mögliche Wege zur Verbesserung der Situation.
In einem englischsprachigen Beitrag stellen sich Stuart McLennan und Prof. Dr. med. Bernice Elger – auf Basis einer qualitativen Studie zur Kommunikation medizinischer Fehler – die Frage, ob die Strafbarkeit von Ärzten, die Regeln der medizinischen Kunst verletzen, ethisch, rechtlich und politisch sinnvoll ist.
«Zigarren, Whiskey und vor allem kein Sport» war das Motto von Sir Winston Churchill im Hinblick auf Gesundheit. Tatsächlich ist Sport eine risikoreiche Tätigkeit, z.B. kann sie zu einer Gehirnerschütterung führen. Alexandra Veuthey prüft die Antworten, die die Regelungen und Gesetze der Sportverbände im Umgang mit Gehirnerschütterungen geben.
Dr. Franziska Sprecher und Dr. Patricia Schiess Rütimann berichten – inzwischen traditionell – vom Symposium der Privaten Universität im Fürstentum Liechtenstein (www.ufl.li), welches im November 2013 zum Thema «Ökonomie und Gesundheit – Was darf uns unsere Gesundheit kosten?» stattfand.
Schliesslich rezensiert Jean Perrenoud das Werk «Gesundheitsrecht – Ein Grundriss für Studium und Praxis» von Thomas Gächter und Bernhard Rütsche, das bereits in der dritten Auflage erschienen ist, und empfiehlt den Kauf auch französischen Muttersprachlern.
Wie gewohnt finden Sie auch in dieser Schwerpunkt-Ausgabe eine von den Mitarbeitern des IDS zusammengestellte Bibliografie der neuesten Gesetze, Entscheidungen und wissenschaftlichen Publikationen im Gesundheitsrecht. Nach einigen Überlegungen ist das IDS zum Schluss gekommen, dass die Bibliografie der jüngsten Publikationen im Gesundheitsrecht auf Schweizer und europäische Publikationen begrenzt werden sollte. Informationen anderer Länder findet man häufig auf den Internetseiten der Forschungszentren, z.B. auf der Seite des Instituts für Gesundheitsrecht von Prof. Dr. Anne Laude der Universität Paris V Descartes (http://www.institutdroitsante.com).
Gerne erinnere ich auch daran, dass eine Auswahl der im vergangenen Jahr in Jusletter erschienenen Beiträge zum Gesundheitsrecht in Kürze in der Revue suisse de droit de la santé/Schweizerische Zeitschrift für Gesundheitsrecht 2014 erscheinen wird (RSDS/SZG). Exemplare der RSDS/SZG 2014 können bereits jetzt bei Editions Weblaw bestellt werden.
Ich wünsche Ihnen ein gesundes Jahr und eine spannende Lektüre.
Prof. Dr. Olivier Guillod |
Universität Neuchâtel, Redaktor Jusletter |