JUSO-Fotomontage mit nacktem Daniel Vasella zulässig
BGer – Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz haben mit einer Fotomontage die Persönlichkeit von Daniel Vasella nicht in widerrechtlicher Weise verletzt. Seine nackte Darstellung zielt nicht auf ihn als Privatperson und erscheint als Satire im Rahmen der politischen Debatte um die «1:12-Initiative» gerade noch tolerierbar. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Daniel Vasella deshalb ab. (Urteil 5A_553/2012)
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