| Simone Kaiser | Sandrine Lachat |
| Verlagsleiterin Editions Weblaw | Leiterin Jusletter Suisse Romande |
Abstract
Am Ende des Arbeitsverhältnisses oder von vereinbarten Zielperioden besteht nicht selten ein positiver Gleitzeitsaldo (Gleitzeitüberhang) zu Gunsten des Arbeitnehmers. Der Beitrag, gestützt auf einen Bundesgerichtsentscheid vom 19. Februar 2013, setzt sich mit der Frage auseinander, unter welchen Umständen der Gleitzeitüberhang verfällt oder vom Arbeitgeber zu entschädigen ist.
Abstract
Das im Jahr 2014 in Kraft getretene HFG verbessert die Transparenz der medizinischen Forschung. Das Gesetz fordert, dass klinische Studien in einer öffentlichen Datenbank registriert werden. Weiter garantiert es den betroffenen Personen ein minimales Recht auf Information über die Ergebnisse von Studien, an denen sie teilgenommen haben. Von der Ethik-Kommission verlangt es, sicherzustellen, dass das Publikationsrecht des Forschers geschützt wird. Gleichwohl hat der Gesetzgeber darauf verzichtet – entgegen dem internationalen Trend – weitere Schritte in Richtung einer grösseren Transparenz zu gehen. (bk)
Abstract
Art. 293 des Schweizer Strafgesetzbuches, der gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit und den Grundsatz der öffentlichen Verhandlung verstösst, verbietet die Veröffentlichung jener Informationen, welche durch Gesetz oder durch Beschluss einer Behörde als geheim erklärt worden sind. Innerhalb dieses Rechtsrahmens stellt es eine grosse Herausforderung dar, zu bestimmen, welche Informationen über ein Strafverfahren Gegenstand eines Zeitungsartikels oder sonstiger medialer Berichterstattung sein können und welche nicht. (bk)
Abstract
Der Verkehrsteilnehmer ist infolge der überborderden Gesetzgebung einem Labyrinth von Verhaltensmaximen, Regeln und Anweisungen ausgesetzt, die durch ihre Interpretationsbedürftigkeit zur Überforderung führen. So entsteht die Gefahr einer Flucht in die Kasuistik und damit zur Beeinträchtigung der subjektiven Strafzumessungsregeln. Verloren geht dabei aber auch das richtige Verständnis von der ratio legis, die im Schutz der Verkehrssicherheit besteht. In diesem Zusammenhang wird die Fülle des angesammelten Gedankenguts aufgezeigt, indem die rechtlichen Problemzonen im Strassenverkehrsrecht in konzentrierter Form veranschaulicht werden.
Abstract
BGer – Der ehemalige «Tages-Anzeiger»-Journalist Maurice Thiriet ist vor Bundesgericht abgeblitzt. Er hatte die Astrophysikerin Barbara Burtscher als Hochstaplerin bezeichnet – laut Bundesgericht zu Unrecht. Es hat Thiriets Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts wegen übler Nachrede abgewiesen. (Urteil 6B_8/2014)
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BGer – Die JungsozialistInnen (JUSO) Schweiz haben mit einer Fotomontage die Persönlichkeit von Daniel Vasella nicht in widerrechtlicher Weise verletzt. Seine nackte Darstellung zielt nicht auf ihn als Privatperson und erscheint als Satire im Rahmen der politischen Debatte um die «1:12-Initiative» gerade noch tolerierbar. Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Daniel Vasella deshalb ab. (Urteil 5A_553/2012)
Abstract
BVGer – Die Eidgenössische Finanzkontrolle lehnt es ab, ihre Datensammlung «Whistleblowing» beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anzumelden. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es in dieser Frage überhaupt zuständig ist. (Urteil A-788/2014)
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BVGer – 26 Tage Zivildienst während der Berufslehre bringen einen Lehrling nicht in eine Notsituation. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Es sei zumutbar, die verpassten Lerninhalte und die Praxis im Lehrbetrieb nachzuholen. (Urteil B-997/2014)
Abstract
BVGer – Das Bachelor-Studium an der ETH Zürich muss innerhalb von fünf Jahren abgeschlossen werden. Wer mehr Zeit braucht, muss gute Gründe dafür geltend machen, wie ein Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zeigt. (Urteil A-3113/2013)
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Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Revision der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) verabschiedet und gleichzeitig beschlossen, das Übereinkommen Nr. 183 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) über den Mutterschutz zu ratifizieren. Die revidierte Verordnung sieht neu das Prinzip der entlöhnten Stillzeiten vor. Die Revision tritt per 1. Juni 2014 in Kraft.
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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. April 2014 die Totalrevision der Verordnung über die Banken und Sparkassen (BankV) gutgeheissen. Diese tritt zusammen mit den revidierten Bestimmungen des Bankengesetzes zu den nachrichtenlosen Vermögenswerten am 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstract
Die Ventilklausel für Erwerbstätige aus 25 EU-Ländern läuft wie vorgesehen aus. Eine Möglichkeit zur Verlängerung sieht das Freizügigkeitsabkommen (FZA) der Schweiz mit der Europäischen Union (EU) nicht vor. Der Bundesrat hat deshalb am 30. April 2014 die Revision der Verordnung über die Einführung des freien Personenverkehrs (VEP) beschlossen und damit die Kontingente für die EU-17 und die EU-8 aufgehoben. Für Angehörige dieser Staaten gilt damit im Moment wieder die volle Freizügigkeit.
Abstract
Der Bundesrat hat am 30. April 2014 die Botschaft zur Totalrevision des Bundesgesetzes über den Gütertransport von Bahn- und Schifffahrtsunternehmen (GüTG) ans Parlament verabschiedet. Er hält nach der Vernehmlassung an den wichtigsten Änderungsvorschlägen fest: Der Gütertransport auf der Schiene soll gestärkt werden, indem für diesen mit neuen Instrumenten langfristig attraktive Fahrrechte (Trassen) gesichert werden. Die Kantone und die Branche werden besser in den Planungsprozess für den Gütertransport einbezogen. Der Gütertransport auf der Schiene soll grundsätzlich eigenwirtschaftlich sein, und die SBB soll von der gesetzlichen Pflicht entbunden werden, Güterverkehr als Kernaufgabe anzubieten. Auf ein Verlagerungsziel analog zum alpenquerenden Güterverkehr will der Bundesrat im Binnen- und Import/Exportverkehr verzichten.
Abstract
Der Bundesrat hat die Ergebnisse der Konsultation der Kantone zur Reform der Unternehmensbesteuerung zur Kenntnis genommen. Die Reform soll unter Berücksichtigung der internationalen Entwicklungen das schweizerische Steuersystem weiterentwickeln und die Wettbewerbsfähigkeit stärken. Der Steuerstandort Schweiz soll attraktiv bleiben und die Unternehmen sollen weiterhin einen wichtigen Beitrag an die Finanzierung der Staatsaufgaben von Bund, Kantonen und Gemeinden leisten. Dafür ist Rechtssicherheit erforderlich, die nur ein international akzeptiertes Steuersystem zu leisten vermag. Die Kantone unterstützen die von der Projektorganisation vorgeschlagene Stossrichtung. Das Eidgenössische Finanzdepartement wird eine entsprechende Vernehmlassungsvorlage ausarbeiten.
Abstract
Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) hat am 1. Mai 2014 die Personenliste der Verordnung über Massnahmen zur Vermeidung der Umgehung internationaler Sanktionen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine um 15 natürliche Personen erweitert. Die Massnahmen traten am 2. Mai 2014 um 18:00 Uhr in Kraft.
Abstract
Die vorliegende Zusammenstellung beinhaltet alle schweizerischen Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Bundesrats- und Departementsverordnungen sowie einzelne Artikel, die im Mai 2014 in Kraft treten. Die einzelnen Erlasse und Änderungen können via Links direkt abgerufen werden.
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