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Liebe Leserinnen und Leser
 
Die rechtliche Behandlung von Überstunden wirft in der Praxis immer wieder Fragen auf. So sind in den letzten Jahren etliche Bundesgerichtsentscheide ergangen, die sich mit der Regelung bzw. Abgeltung von Überstunden auseinandersetzten. Zusätzlich gibt es in jüngster Zeit immer flexiblere Arbeitszeitmodelle, welche weitere nicht einfach zu lösende Problemfelder bei der Abgrenzung der geleisteten Arbeitszeit und Überstunden auslösen. Nicolas Facincani und Dr. Reto Sutter analysieren, unter welchen Umständen ein Gleitzeitüberhang am Ende eines Arbeitsverhältnisses oder einer vereinbarten Zielperiode verfällt bzw. vom Arbeitgeber zu entschädigen ist.
 
Prof. Dr. Valérie Junod widmet sich der Transparenz bei medizinischen Studien. Das Bundesgesetz über die Forschung am Menschen (HFG), welches seit Januar 2014 in Kraft ist, fordert, dass klinische Studien in einer öffentlichen Datenbank registriert werden. Weiter garantiert es den betroffenen Personen ein minimales Recht auf Information über die Ergebnisse von Studien, an denen sie teilgenommen haben. Von der Ethik-Kommission verlangt es, sicherzustellen, dass das Publikationsrecht des Forschers geschützt wird. Entgegen internationaler Trends hat der Schweizer Gesetzgeber es aber unterlassen, weitergehende Transparenz zu fordern.
 
Art. 293 StGB (Veröffentlichung amtlicher geheimer Verhandlungen) verstösst gegen den Grundsatz der Meinungsfreiheit und den der öffentlichen Verhandlung. Die Norm verbietet die Veröffentlichung jener Informationen, welche durch Gesetz oder durch Beschluss einer Behörde als geheim erklärt worden sind. Tiffany Smith fragt sich, welche Möglichkeiten es gibt, zu bestimmen, welche Informationen eines Strafverfahrens durch die Medien an die Öffentlichkeit getragen werden dürfen.
 
Das Verhältnis des integralen zum spezialgesetzlichen Normanwendungszwang im Strassenverkehrsrecht betrachtet Prof. Dr. Dr. Hans Giger. Er thematisiert dabei neben der Überforderung des Einzelnen von der Fülle an Verhaltensmaximen, Regeln und Anweisungen im Strassenverkehr den möglichen Verlust der Ratio des Strassenverkehrsgesetzes, die im Schutz der Verkehrssicherheit besteht.
 
Wir wünschen Ihnen eine spannende Lektüre und einen guten Start in die neue Woche.
 
 
Simone Kaiser Sandrine Lachat
Verlagsleiterin Editions Weblaw Leiterin Jusletter Suisse Romande

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