Finanzkontrolle hält Whistleblower-Daten unter Verschluss
BVGer – Die Eidgenössische Finanzkontrolle lehnt es ab, ihre Datensammlung «Whistleblowing» beim Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten anzumelden. In einem Zwischenentscheid hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass es in dieser Frage überhaupt zuständig ist. (Urteil A-788/2014)
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