Steuern spielen bei Unterhaltsberechnung keine Rolle
BGer – Steuerschulden dürfen bei der Festlegung des Unterhalts von getrennt lebenden Eheleuten nicht zum Existenzminimum des Pflichtigen gerechnet werden. Das hat das Bundesgericht entschieden. Es bleibt damit bei seiner bisherigen Rechtsprechung. (Urteil 5A_890/2013)
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