Rejet d’un recours de l’Aéro-club de Genève
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde des Aero Club Genf und anderer Nutzer der Graspiste am Flughafen Cointrin ab. 250 Meter von der asphaltierten Landebahn entfernt, ist ihre Nutzung nach den neuen Standards geregelt, um den Verkehr der kleinen Flugzeuge insbesondere an Wochenenden zu reduzieren. (Urteile 2C_1019/2013, 2C_1027/2013 und 2C_1051/2013) (sk)
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