Akteneinsicht verweigert
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht erachtet die verlängerte Sperrfrist von 50 Jahren für Dossiers über drei bekannte Sympathisanten der linksextremen Terroristenszene wie der RAF als gerechtfertigt. Der Nachrichtendienst hatte einem Forscher die Einsicht verweigert. (Urteil A-6490/2013)
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